Mann soll in Elternzeit arbeiten --> Was ist bei Unfall?

Hallo zusammen,

ich reg mich erstmal ab und habe eine Frage:
Der AG meines Mannes hat meinen Mann quasi genötigt während seiner Elternzeit zu arbeiten. Im Detail geht es um eine Art "Meet and greet" beim Kunden sowie eine interne Fortbildungs- Unternehmensentwicklungsveranstaltung (mehrtägige Reise).

So, ich stelle mir nun die Frage, was eigtl. passiert,falls er dort einen Arbeitsunfall haben sollte?! Der AG sieht das alles easy; ich habe etwas Angst, dass wir dann die A...karte ziehen.

Kenn sich jmd aus?

Dagegen finde ich es fast harmlos, dass ihm entgegen 17 BEEG URlaubsanspruch abgezogen wurde....

Grüße, Smurfin

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Du darfst ja während der Elternzeit arbeiten. 15-30 Stunden die Woche. Von daher ist die Beschäftigung erst mal unproblematisch. Sie muss dann allerdings vergütet werden und Urlaub darf dann nicht bzw nur anteilig abgezogen werden. Deine Angaben sind leider nicht genau genug um wieviel Arbeit es sich handelt. Arbeitet dein Mann nicht während der Elternzeit, so darf der Urlaub gekürzt werden.

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Er soll unvergütet während seiner Vollzeit Elternzeit arbeiten.

Da er keine vollen Kalendermonate in Elternzeit ist, darf ihm kein Urlaub gekürzt werden. (Elternzeit vom 17.1.-16.2 15 sowie 17.6.-16.7.15)

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Na das mit dem Zeitraum der Elternzeit ist dann natürlich etwas anderes. Stand allerdings in deiner ersten Aussage nicht. :-)
Somit darf ihm natürlich kein Urlaub gestrichen werden.

Das was der AG so durchzieht geht natürlich nicht. Die Frage ist, was passiert wenn man sich dagegen wehrt? Das Gesetz ist ja eindeutig, aber wenn man es durchsetzt, ist dein Mann dann seinen Job los? Wie reagiert der AG überhaupt?

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Also bei mir wars andersrum. Wir haben teilweise Samstagsdienst und haben uns da immer abgewechselt. Seit in in EZ bin macht meine Kollegin das alleine. Im November wollt ich ihr dann einen Samstag abnehmen (waren noch mehre Gründe warum).
Mein AG hat mir das aber verboten, weil mein Beschäftigungsverhältnis ruht. Ich hätte daher keine Versicherung.
Sie müssten mir mir einen Vertrag während EZ abschließen, das ging aber in meinem Fall nicht weil es ja nur einmal wärig. Außerdem müssten sie es mir vergüten und das würde mir dann wieder vom Elterngeld abgezogen. Alles viel zu kompliziert. Also wurde es mir untersagt.

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Ich arbeite zur Zeit während meiner elternzeit. Man ist ganz normal in allen Bereichen versichert, so wie außerhalb der Elternzeit auch. Man darf offiziell in dieser Zeit arbeiten!

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Sicher? Auch wenn er kein Teilzeit in Elternzeit macht?

Sein Arbeitgeber verlangt quasi, dass er in der Zeit, in der er Elterngeld vom Staat bekommt, in die Arbeit kommt. Daher bin ich eben unsicher ob Versicherungsschutz besteht. Dass die Aktion von Seiten des AG nicht rechtens ist, ist klar. Mein Mann hat allerdings wenige Alternativen.

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Also bei mir war es so, dass ich schriftlich die Elternzeit beantragt habe und gleichzeitig erklärt habe dass ich während der Elternzeit weiterarbeiten möchte. Über den Stundenumfang gibt es auch ein Dokument. Elterngeld bekomme ich nicht (mehr). Meine Kinder sind schon 4 und 6 Jahre alt.
An der Stelle deines Mannes würde ich es mir schriftlich geben lassen, dass der Arbeitgeber ihn unbedingt während der Elternzeit braucht. Was ich übrigens eine Unverschämtheit finde, es gibt die Elternzeit dafür dass Mann/man sich um sein Kind kümmert und muss in dieser Zeit nicht für den Job parat stehen. Aber das ist nur meine persönliche Ansicht.

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Selbst wenn er unangemeldet - also quasi schwarz - arbeiten würde, wäre er im Falle eines Arbeitsunfalls versichert. Der Gesetzgeber hat diesen Personenkreis ganz bewusst mit unter Versicherungsschutz gestellt.

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Nee, er arbeitet ja nicht schwarz sondern unentgeltlich (für den Arbeitgeber) in der Zeit, in der er vom Staat Elterngeld bekommt.

Er macht auch kein Teilzeit in Elternzeit sondern soll - unter Druck des Arbeitgebers - einfach paar Tage eher wieder in die Arbeit kommen.

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Trotzdem wäre er in dem Moment wie ein Beschäftigter für den Arbeitgeber tätig, er würde quasi etwas im Sinne des Arbeitgebers tun.

Damit wird er immer kraft Gesetzes unter Versicherungsschutz gestellt.

Glaub mir, bin vom Fach ;-)

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Ehrlich gesagt würde ich bei solchen Methoden des AGs gerade auf meine Rechte pochen bezügl. der Urlaubstage sowie auf meinen Lohn während der Teilzeitarbeit in Elternzeit (muss er dann der Elterngeldstelle melden) UND mir ganz schnell gewissenhaft was neues suchen.

Spricht nicht gerade für einen seriösen AG und wer weiß was dann noch kommt...

lg, verena