Maximale Dauer schulisch verpflichtender Veranstaltungen pro Tag

Hallo und guten Tag,

hoffe meine Frage ist hier richtig gelandet.

Die Schule ordnet eine verpflichtende schulische Veranstaltung für einen Tag am Wochenende für eine 10. Klasse an. Der Beginn der Veranstaltung soll 11:30 Uhr sein, das Ender der Veranstaltung ca. 22:30 Uhr, heißt eine Dauer von 11 Stunden.

Aufgrund meiner Erfahrungen aus dem Ausbildungsbereich kenne ich eine maximale Beschäftigungsdauer für Jugendliche von 8 Stunden täglich.

Wie verhält sich das bei einer verpflichtenden schulischen Veranstaltung? Darf die Schule eine Veranstaltung mit dieser Dauer durchführen?

Bearbeitet von Inaktiv
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Ich kenne mich mit Schulgesetzen nicht aus, kann nur sagen, wie ich handeln würde.

Mein Kind würde selbstverständlich hingehen. Die Schule wird nichts streng verbotenes verlangen.

Klassenfahrten sind auch schulische Veranstaltungen, die gehen pro Tag 24 Stunden. Das ist ja nun nicht mit Arbeit/Ausbildung zu vergleichen. Oder muss dein Kind die 11 Stunden stramm stehen und vor Ort Arbeit leisten?

Muss man immer Wege suchen, die einfach sind?

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Bei unserem großen Sohn (11. Klasse) war das letzte Woche eine Fahrt nach Nürnberg, mit Museumsbesuch und allem möglichen zum Gesichtsunterricht. Um 8.00Uhr mussten sie am Bahnhof sein, um 22.30Uhr habe ich ihn wieder abgeholt.

Wo ist das Problem? Sowas hatten wir auch schon am WE. Die müssen ja wohl keine Steine schleppen.

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Warum sollte die Schule das nicht dürfen?
Manche Excursionen dauern doch auch länger als 8 Stunden?!

Um was geht es dir im Detail? Will dein Kind nicht mitmachen? Oder willst du, dass dein Kind nicht dabei sein muss? Verstehe das Anliegen gerade nicht ganz.

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Wenn man das jetzt mit Ausbildung und Praktikum vergleicht, solltest du auch genauere Angabe bezüglich der Fahrtzeit, der Aktivität und der Pausenheiten geben.
Aber wo wir dabei sind. Für die Lehrer ist es tatsächlich eine Arbeitszeit von 11 Stunden. 11 Stunden Mehrarbeit, die sie nicht vergütet bekommen. Und wie sieht es mit Klassenfahrten aus? Dort ist man ja eigentlich nindestens 36 Stunden, je nach Dauer der Fahrt, im Dienst. Die Nachtzeit ist man ja quasi auf Bereitschaft. Ist das arbeitsrechtlich wirklich richtig so oder kann ich mich weigern?

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Als Lehrkraft bist du nicht verpflichtet auf Klassenfahrt zu fahren. Das ist tatsächlich freiwillig und zum größten Teil unbezahlte Mehrarbeit.

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Doch, du bist per Schulgesetz dazu verpflichtet. Mittlerweile müssen die Lehrer:innen immerhin die Reise nicht mehr bezahlen.

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Eine schulische Veranstaltung hat nichts mit Arbeitsschutz oder ähnlichem zu tun. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen.

Aber typisch Deutsch ist es :-)

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Es geht mir hier nicht darum ob das Kind an einer solchen Veranstaltung teilnehmen soll, das ist auf einen anderen Zettel. Auch wie es sich mit der Arbeitszeit der Lehrkräfte verhält soll nicht Thema sein.

Ich möchte im Grunde nur erörtern wie die rechtliche Lage ist um meine Position gegenüber der Schule zu kennen.

Letztlich geht es auch darum wie lange die Schule vorher so eine Veranstaltung vorher ankündigen muss, gerade wenn es Wochenenden betrifft. Leider kündigt die Schule teilweise so etwas nur ein paar Tage vorher an. Mal ein konkretes Beispiel, Info an Eltern Wochen davor, Veranstaltung am Sonnabend 19:00 bis 21:30, okay, eingeplant. Mittwoch Info, Veranstaltung 11:30 bis 22:30. Jetzt sollen die Eltern springen? Was für eine Übergriffigkeit der Schule.

Bearbeitet von Inaktiv
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Die Schule darf das.

Siehe auch § 43 Abs. 1 Satz 1 SchulG --> "Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen."

"Zur Schulpflicht gehört eben nicht nur der Unterricht am Vormittag, sondern auch eine Veranstaltung am Nachmittag oder eben auch Abend oder sogar Wochenende wie eben ein Schulfest, eine Klassenfahrt oder ein Theaterbesuch. Solche Veranstaltungen dürfen als Pflichtveranstaltung deklariert werden. Und müssen sie in der Realität eben auch, weil sie ansonsten zur Beliebigkeit verkommen und die Hälfte der Kinder daheim bleibt."

Die Schule hat Recht, du nicht, grob zusammengefasst.

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Die Schule darf nicht mittwochs für den folgenden Sonntag eine Ganztagsveranstaltung verbindlich festlegen. Es gibt Fristen einzuhalten.

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Ist die Frage Ernst gemeint?

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Ich wollte früher immer Lehramt studieren, aber eine Lehrerin riet mir ab. Sie sagte, dass sei ein toller Beruf, wenn da nicht die Eltern wären.

Jetzt mal ehrlich, macht die Schule nichts, wird gemeckert. Macht sie was wird nach Paragraphen gesucht die das stoppen und nach Fehlern.

Was muss dein Kind denn 11 Stunden schlimmes an harter Arbeit erledigen? Geht es dir einfach nur ums Prinzip? Also, um welche Arbeit geht es? Oder hat dein Kind keinen Bock und du weißt nicht wie du damit umgehen sollst?
Eigentlich der falsche Weg, wenn man immer den einfachen Standard Weg geht, mit minimaler Anstrengung.

Bearbeitet von LittleProblem
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Ich persönlich kenne jetzt keine Eltern, die meckern, weil es keine verbindlichen Wochenendveranstaltungen in der Schule gibt, die drei Tage vorher angekündigt werden.

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Gratuliere!

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Dann war das "Kind" sicher bisher nicht mit auf Klassenfahrten....

Und " Wandertage" haben keine Zeitbegrenzung....
sondern sind " Good will" der Lehrkräfte...

Das hat mit dem Arbeitsschutzgesetz ja gar nichts zu tun.....