ETW Größter Wohnungsanteil = größte Kosten ?

Hallo, ich habe eine Wohnung gekauft und heute den Wirtschaftsplan erhalten.
Ich habe mindestens 40 Miteigentumsanteile mehr als die anderen Parteien.
Heißt es jetzt das ich automatisch die immer die meisten Kosten zu tragen habe oder kann man dies in der Eigentümerversamlung wo auch der Hausverwalter sein wird besprechen ?
Ich wohne mit meiner Partnerin zusammen und muss zb. für Müllentsorgung+Restmüll mindestens 150€ mehr zahlen als die anderen Parteien, die auch noch mindestens 4 Personen in Haushalt sind und den meisten Müll entsorgen ( Mülleimer immer voll )
Ist das Fair bzw. so wie es der Gesetzeshaber haben möchte oder kann man dagegen vorgehen ?
Wir haben einen Hausmeister und eine Hausreinigung, wieso muss ich da auch mindestens 150€ mehr als die anderen zahlen ?
Die Müllabfuhr, Hausreinigung und Hausmeister machen für mich doch nichts Extra, welche die Kosten rechtfertigen, nur weil ich die größte Wohnung habe ?
Wenn es normal ist dann lass ich es selbstverständlich so, aber dass kann doch nicht stimmen ?
Mit freundlichen Grüßen

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ja, das ist bei uns auch so. Alles wird anteilig nach Miteigentumsanteil bezahlt.
Außer der Kabelanschluß, das geht pro Wohnung.
Weil das bei uns auch immer Hick-hack wegen der Mülltonne gab, haben wir keinen großen Container mehr, sondern haben auf eigene Restmülltonnen umgestellt , Papier und Bio bleibt gemeinschaftlich.
Wenn Du an der Aufteilung was ändern möchstest, solltest du das schriftlich vorab einreichen.
Dann könnte auf der Eigentümerversamlung darüber abgestimmt werden.

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Hallo,

ja, das ist ganz normal, dass die meisten Kosten nach Miteigentumsanteilen aufgeteilt werden.
Die Alternative wäre nach Wohnfläche, das ist bei ETW aber eher selten.
Das steht aber in der Teilungserklärüng.

freundliche Grüsse Werner

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Um grössere Missverständnisse zu vermeiden, solltest du in deiner Lieblingsbibliothek ein Buch über WEG ausleihen.
In der Kurzfassung kannst du auch suchen :
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz - WEG)
§ 16 Nutzungen und Kosten

speziell davon der Absatz 2

Die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, hat jeder Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis seines Anteils (Absatz 1 Satz 2) zu tragen. Die Wohnungseigentümer können für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von Satz 1 oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung beschließen.

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Hallo, ja grundsätzlich ist dad normal. Die meisten Kosten werden nach Miteigentumsanteilen oder Wohnfläche ungelegt - kommt aids selbe raus. Wer die meiste Fläche hat zahlt am meisten.
Man kann das in set WEG anders regeln, dad muss aber nicht nut „besprochen“ sondern beschlossen werden, ich glaube es reicht eine einfache Mehrheit. Da kann dich dein Verwalter beraten.

Wir haben alle Allgemeinkosten nach Fläche umgelegt und nur Verbrauchskosten nach Personen (Müll, Wasser, Abwasser - haven leider noch keine Wasseruhren). Einmal im Jahr müssen wir angeben wie viele Personen im Haushalt leben.

Beim Thema Müll kann es sich also für dich lohnen dad anzusprechen. Ansonsten: großzügig leben miss man sich leisten können. Den Wirtschaftsplan kanntest du ja (hoffentlich) vor dem Kauf der Wohnung.

Mal aus meiner Perspektive: Wir wohnen zu dritt in einer Wohnung, gleichgroße Wohnungen werden in der WEG sonst nur von 1-2 Leuten bewohnt. Soll ich jetzt noch dafür bestraft werden, dass wir weniger Fläche pro Kopf benötigen? Wer den Luxus von viel Fläche pro Kopf will, der muss ihn eben auch unterhalten. Für den Müll und das Wasser table ich gerne mehr als die anderen, es duscht ja einer mehr und wir kaufen für einen mehr ein. Aber das Treppenhaus ist eben so groß wie es ist, warum sollte ich dem Reinigungsdienst dann einen höheren Anteil zahlen obwohl meine Wohnung gleich groß ist wie andere? Und def Grad set Verschmutzung ist egal, der Reinigungsdienst braucht immer gleich lang, der wischt, egal wie viel Dreck dort ist.

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sorry, für die vielen Tippfehler ;-/

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Das ist doch normal, ebenso wie die verbrauchsunabhängigen Kosten in einer Mietwohnung nach qm abgerechnet werden 🤷

Im Gegenzug dürfest du dafür mehr Stimmanteile haben. Und da haben wir eben den Punkt. Anschaulich gesagt: man kann nicht König sein wollen (= die größte Wohnung und meisten Stimmanteile), die Kosten aber auf Preiskalkulation der Bauern (= kleine Wohnung, wenig Stimmanteile) zahlen wollen.

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ja, das ist nun mal so. Dafür hat dein Wort auch 40 Anteile mehr Gewicht. Bei uns hat jede Wohnung seine eigene Restmülltonne. Papier und Bio wird geteilt, wobei Papier umsonst ist. Vielleicht wäre das eine Option. Müsste nur in der Eigentümerversammlung beschlossen werden.

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Hallo,

ich hab mal einige Jahre lang die Abrechnung für unsere WEG gemacht. Wir haben die Kosten unterschiedlich aufgeteilt nach:

Wohnfläche (z.B. Versicherung)
Wohneinheiten (z.B. Pacht Garagenkomplex, Fernsehgebühr, Strom in Gemeinschaftsräumen)
Verbrauch (z.B. Wasser)
Personen pro Haushalt (z.B. Müll)

Dies war aber vor unserem Einzug schon von den Eigentümern so beschlossen worden. Ich hatte dazu das Protokoll in meinen Unterlagen. Änderungen werden ja gründätzlich in der Eigentümerversammlung beschlossen - ja, vielleicht kannst Du da diesen Einwand vorbringen, davon gehe ich aus. Wüsste jetzt nicht, wo man das besser ansprechen könnte.

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PS: Es hatte später jeder eine eigene Restmülltonne, weil wir das in der Eigentümerversammlung so beschlossen haben. Biomüll, Papiertonne und Gelbe Tonne liefen gemeinschaftlich weiter. Ebenso wurde die Grundsteuer auf jeden Einzelnen umgemeldet, damit es bei der Abrechnung weniger kompliziert wird.