Zwischen zwei Wohnsitzen und Meldepflicht

Hallo an alle,
Ich bin neu hier im Forum und möchte mich gern mit einer Frage an euch wenden, die mir keine Ruhe lässt. Ich bin aktuell Teil einer sehr kompliziert gewordenen Beziehung, die derzeit vom getrennten Wohnen und einer Paartherapie geprägt ist.
Nun weiss ich leider nicht, wie ich mit der Meldepflicht umgehen soll, da ich gerade für mein WG Zimmer eine Wohnungsgeberbescheinigung bekommen habe, wie auch für eine neue Wohnung mit meinem (Ex-?)Partner. Für diese Wohnung haben wir uns beworben, als es noch anders lief.
Ich weiss nicht, ob ich es riskieren soll und mich für die gemeinsame Wohnung ummelde (hier liegt eine WGB für uns beide vor) oder für mein jetziges Zimmer, auch weil ich nicht weiss, wie es weiter geht , ob die Therapie etwas bringt.
Das Problem für mich ist: die vorliegende Bescheinigung trägt ja ein Datum und eigentlich hat man nur 2 Wochen zum ummelden...sonst drohen Bußgelder. Nach einer neuen Bescheinigung später fragen kommt auch blöd, falls ich in der WG bleibe :/

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Hallo,

dein WG-Zimmer würde ich als Hauptwohnsitz und die Wohnung mit deinem Partner als Zweitwohnsitz angeben. Also beide Adressen melden.

Wenn sich dann was ändert, kannst du das ja entsprechend ändern (zB einen Wohnsitz wieder abmelden).

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Hi!

Seid ihr verheiratet? Wenn ja, dann darfst du bei deinem Ehegatten keinen Zweitwohnsitz anmelden. Ehegatten sind verpflichtet, einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu haben. Es sei denn, sie sind dauernd getrennt lebend.

Ansonsten ist die Haupwohnung die Wohnung, in der man seinen Lebensmittelpunkt hat. Man muss also die meiste Zeit in der Wohnung leben, die man als Hauptwohnsitz angibt.

Damit eine Wohnung zum Nebenwohnsitz wird, muss man mindestens 3 Monate im Jahr da leben. Nicht nur zu Besuch sein.

Einige Meldeämter schicken auch den Ordnungsdienst raus und überprüfen solche Dinge. Der Ordnungsdienst fragt dann z.b.Nachbarn und Vermieter.

Ich arbeite übrigens im Meldeamt :)

LG

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Das stimmt so nicht! Unser gemeinsames Haus steht im Schwarzwald, mein Ehemann wohnt auch weiterhin dort als Hauptwohnsitz. Ich bin seit 1 1/2 Jahren mit 3 der Kinder an die Ostsee aus beruflichen Gründen gezogen. Wir sehen uns nur in den Ferien. Ich selbst bin ca 4 Wochen im Jahr im Schwarzwald. Die Kinder gehen bei mir an der Ostsee zur Schule.
Wir mussten die Ostsee als Hauptwohnsitz angeben, den Schwarzwald als Zweitwohnsitz. So wurde uns das vom Einwohnermeldeamt vorgeschrieben.

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Der § 21 Abs. 2 sowie der § 22 Abs. 1 Bundesmeldegesetz sagen da aber was anderes.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. (21 Abs. 2)

Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. (22 Abs. 1)

In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. (22 Abs. 3)

Und § 22 Abs. 4 verweist auf den erst genannten § 21 Abs. 2.

Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2. (22 Abs. 4)

Da, wo man die meiste Zeit verbringt und seinen Lebensmittelpunkt hat, ist die Hauptwohnung und alle müssen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben.

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Das Wg-Zimmer würde ich als 1. Wohnsitz angeben, da bist du auf der sicheren Seite.