Wie kriminellen Mietern kündigen?

Hallöchen,

oh mein Gott, jetzt schreibe ich diesen Satz, bei dem ich bei anderen im schmunzeln muss: ich frage für eine Freundin!

Meine Freundin und ihr Mann haben seit knapp 10 Wochen ein junges Paar als Mieter. Sie leben von ALG 2, was ja anisch nicht schlimm ist. Die Miete kam bisher pünktlich. das der Mieter bereits in Haft gesessen hat, wusste meine Freundin.

Nun ist das junge Paar seit ein Paar Tagen verreist. Durch einige Zufälle hat meine Freundin nun erfahren, das gegen den jungen Mieter und seine Frau wegen Diebstahls/ Einbruchs ermittelt wird und auch wegen sexueller Belästigung, sowie Körperverletzung.

So nun kam raus, auch wieder durch einen dummen Zufall, das die beiden diebesgut in ihrer wohnung lagern bzw. das sich das Diebesgut in der Wohnung befindet. Die Polizei hat bereits einen Durchsuchungsbeschluss beantragt.

Außerdem soll der junge Mann hochgradig agressiv und gewalttätig sein. Nun kommt noch hinzu, das seine Freundin wohl schwanger ist, was das ganze nicht einfacher macht.

Habt Ihr eine Ahnung, ob man diesem Paar kündigen kann, weil sie Diebesgut in der Wohnung haben?

Meine Freundin ist leider sehr krank und im Moment nicht wirklich in der Lage einen klaren Gedanken zu fassen. Einen Termin bei RA hat sie erst für nächste Woche bekommen.

Habt Ihr einen Rat oder eine Idee wie Ihr vorgehen würdet?

Danke!

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Hi,

sie sollte ganz einfach das Gespräch beim Rechtsanwalt abwarten. Der wird wissen was zu tun ist!

Aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen das kriminelles Verhalten kein Kündigungsgrund für eine Wohnung ist. Das ist aber nur meine laienhafte Einschätzung.

LG

Judith

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Hallo

>>So nun kam raus, auch wieder durch einen dummen Zufall, das die beiden diebesgut in ihrer wohnung lagern bzw. das sich das Diebesgut in der Wohnung befindet. Die Polizei hat bereits einen Durchsuchungsbeschluss beantragt.

Woher weißt du das sie Diebesgut in der Wohnung haben ?
Da die Polizei ja wohl noch nicht drin war.

Und solange ermittelt wird, ist noch keine Straftat begangen worden. Die muss erst einmal vor Gericht verhandelt und verklagt werden

(Das Gericht sagt im zweifel für den Angeklagten)

Sind sie schon Aggressiv gegen den Vermieter / Mitmieter im Haus geworden ?

Wenn ja, erst einmal eine Abmahnung Schreiben ( Einschreiben)

Stellt sich raus das alles nicht stimmt ( Diebesgut) kann man schlecht was machen, besonders da sie Schwanger ist. Und die Vermieter wussten das sie/er schon im Gefängnis war. Hat also mit offenen Karten gespielt

Und meine Persönliche Meinung, solange sie Miete zahlen, die Bewohner in Ruhe Lassen.

Lieber Betrüger als Nachbarn als Kinderschänder !

Saludo

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Hallo,

Was heißt Kriminelles Verhalten ? Wirkt sich das auf Vertragswidriges Verhalten als Mieter aus ?

Ich würde auch empfehlen, das Gespräch mit dem RA abzuwarten und dem nicht jetzt schon vorgreifen zu wollen.

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Sofern es sich um ein von deiner Freundin selbstbewohntes Zweifamilienhaus handelt, wäre eine Kündigung ohne Begründung möglich. Die Kündigungsfrist würde sich dann allerdings um drei Monate verlängern:

http://www.meineimmobilie.de/vermieten/mehrfamilienhaus_vermieten/Sonderkuendigungsrecht--A-33.html

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"Habt Ihr eine Ahnung, ob man diesem Paar kündigen kann, weil sie Diebesgut in der Wohnung haben?"

Nein kann sie nicht. Im Prinzip darf jeder in seiner (Miet)Wohnung erstmal machen was er will, solange es nicht die Mietwohnung beschädigt oder er sich schwerer Verfehlungen gegen den Vermieter schuldig macht. Solange das Diebesgut also nicht gerade von der Vermieterin stammt, kann der Mieter das Zeug bis unter die Decke stapeln, solange das Mietverhältnis andauert.

Dass jemand straffällig ist, bedeutet daher noch lang kein berechtigtes Interesse an der Kündigung, außer die Wohnung wird nebenbei noch zum gewerblichen Drogenhandel oder was auch immer genutzt, die Lagerung von Diebesgut ist ja an sich erstmal nicht schädlich. Selbst die Durchsuchung einer Wohnung - wobei ich mich frage, woher man das weiß, bevor es passiert - ist erstmal vom Gebrauch der Mietsache durch den Mieter umfasst. Und keine Sorge, die können die Tür auch ohne große Beschädigungen öffnen ;-).

Man muss das Kündigungsrecht des Vermieters immer mit der besonderen sozialen Bedeutung der Wohnung für den Mieter in Einklang bringen, deswegen wird die Unverletzlichkeit der Wohnung auch im Grundgesetz geschützt. Das erschwerte Kündigungsrecht des Vermieters ist eben Ausfluss dieser sozialen Bedeutung.

Wenn deiner Freundin also nicht doch zufällig einfällt, dass ihre Mieter auch ihr die goldenen Löffel geklaut haben, oder mietvertragliche Pflichten nicht eingehalten werden, dann kann sie ihr Geld jetzt entweder dem Anwalt hinterherwerfen, oder in den Gulli werfen. Da wird sie wohl abwarten müssen, bis die selbst kündigen, oder eben sie mietvertragliche Pflichten verletzten.

VG,

kitty

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hi,

http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

k.

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huhu,

ganz blöd gefragt.

kann sie ihm denn nicht ordentlich kündigen mit einwurfeinschreiben?

lg skm

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nö, warum denn auch ? Er hat sich ja wohl nicht vertragswidrig verhalten, hat die Miete gezahlt usw. Das hat wohl nichts mit der Art der Kündigungsübersendung zu tun.

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muss man denn immer nen grund haben?

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Vielen Dank für Eure Antworten!

Das ein Besuchungsbeschluss beantragt ist, weiß meine Freundin von der Polizei.

Nun ja, ihr wird wohl nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten.

Danke nochmal!

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wow... die Polizei verteilt neuerdings Inormatonen an Privatpersonen? DAS ist mal eine ganz neue Art den Polizeidienst auszuüben.

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Vielleicht ist ein V-Mann im Spiel?#schein

Josef

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