Hauskauf, Kredit, nur einer im Grundbuch

Hallo.
Ich weiß, hier sind keine Experten, den würde ich eh noch aufsuchen müssen. Jedoch vorab eine Frage, die ggf. hier im Ansatz beantwortet werden könnte.

Folgende Situation:
Tochter, Kind und Opa (Vater der Tochter) möchten zusammen ein Haus beziehen. Tochter und Vater nehmen beide den Kredit auf, Tochter soll aber alleine im Grundbuch stehen. Opa kümmert sich um Enkel und wohnt zusammen, zahlt eine Art Miete für die Kreditrate. Er ist Rentner. Soweit so gut.

Frage:
Kann beim Tod des Opas (hoffentlich erst in zig Jahren (Opa ist 65) der Sohn eine Art "Erbe" beanspruchen? Tochter möchte das Haus natürlich ihrem Kind vermachen, dem Opa ein schönes Rentenleben mit Häuschen und Garten ermöglichen und nicht dem Bruder ein Erbe sichern, das er nicht verdient hat.

Viele Grüße.

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Nein, warum auch? Sie steht alleine Im Grundbuch.

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Hallo,

Da der Opa nicht im Grundbuch steht gehört ihm das Haus nicht, fällt somit nicht unter seine Erbmasse.

Der Kredit den er für das Haus aufgenommen hat aber schon, diese Schulden vererbt er an seine Kinder. Wenn es 2 Kinder sind erbt jeder also Hälftig den Kredit. Ist für den Bruder halt nicht toll, er wird wohl das Erbe ausschlagen und die Tochter muss den Kredit fertig zahlen.
Ich rate in diesem Fall zu einer Beratung, man geht zwar davon aus dass der Opa den Kredit noch tilgen kann, aber das ist ja ungewiss. Er braucht nur krank werden oder ein Pflegefall, dann braucht er sein ganzes Geld. Ist eine riskante Konstellation, es geht schließlich um ein Haus. Nur wenn die Tochter genug Vermögen hat um die Raten des Opas problemlos zu tilgen kann sie entspannt bleiben.

LG
Sunny

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Ob der Vater Kreditnehmer werden kann, solltet Ihr zuerst mal klären.

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Hallo,
der Sohn/Bruder der TE ist Miterbe für die Vermögenswerte des Vaters, z.B. Sparguthaben, Wertpapiere, erbt aber auch die Schulden aus dem Hauskredit. Das Haus selbst gehört ihm nicht, daher gibt es hierauf keinen Erbanspruch.
Die Frage ist noch, warum sollte sich die Bank auf diese Konstellation einlassen? Üblicherweise ist der Darlehensnehmer auch immer der Eigentümer.
Dem Vater kann man auch nur davon abraten, er haftet gesamtschuldnerisch für eine Immobilie, die ihm nicht gehört.
VG

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Ist die Finanzierung schon in trockenen Tüchern?
Sprich lässt sich irgendeine Bank auf diese Konstellationen überhaupt ein?

Bevor ich über irgendwelche Erbangelegenheiten nachdenken würde, sollte erstmal geklärt sein, warum der Opa überhaupt den Kredit mit aufnehmen muss? Wieso reicht nicht "nur" die Mietzahlung?
Ich nehme mal stark an, weil die Tochter alleine keinen Kredit bekommt...
Dann Gedanken machen, ob die Tochter die Kreditrate auch alleine stemmen kann, wenn die Miete vom Opa weg fällt... Was bei 65 ja durchaus nicht abwegig ist (Tod, Pflegebedürftig, etc.) und schneller eintreten kann, als man denkt. Wenn die Frage mit Nein beantwortet wird, wäre für mich der Hauskauf vom Tisch.

Ich würde es auch aus Sicht des Opas nicht machen. Zumindest nicht ohne Nießbrauch oder ähnliches. Sonst zerstreitet man sich im worst case und der Opa steht mit nem Kredit da ohne irgendeinen Gegenwert.

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Warst du schon bei einer Bank zur Baufinanzierungs-Beratung?
Ich habe über 15 Jahre in der Baufinanzierung gearbeitet (hab dann intern gewechselt und bin nun u.a. für Sonderdarlehen zuständig) und ich kann dir sagen, dass das bei meinem Arbeitgeber so nicht funktionieren würde.

1. Bekommen nur Personen bis ca 65/70 Jahre eine Finanzierung. Begründung: mit Renteneintritt sollte man schuldenfrei sein, man kann ja nicht bis zum Tod abzahlen bzw der Kreditgeber muss ja ne gewisse Lebenserwartung zugrunde legen. Irgendwie ist aufgrund Tod/ Pflegebedürftigkeit kein Einkommen mehr für die Tilgung verfügbar.
Dein Vater würde also bei uns nicht als Darlehensnehmer akzeptiert werden.

2. Wohnt dein Vater dann bei euch oder hat er eine abgetrennte Wohnung? Wenn die Wohnung von ihm komplett eigenständig ist, also mit Bad, Küche, eigener Zugang etc, so dass sie auch an eine fremde Person vermietet werden kann, dann kann die Miete als zusätzliches Einkommen für deinen Kapitaldienst angerechnet werden. Allerdings nur zu etwa 75% , da ein gewisser Sicherheitsabschlag gemacht wird.
Da wird dann aber auch geschaut, was eine ortsübliche Miete ist und nur das wird max berücksichtigt.
Wenn der Vater mit bei euch in einem Zimmer wohnt, dann wird seine Mietzahlung an dich gar nicht berücksichtigt. Denn im Falle seines Auszuges (bei Tod, Pflege, Streit,...) könntest du das Zimmer ja nicht anderweitig vermieten.

Also: sprich als erstes mit den Banken. Vielleicht findest du tatsächlich eine, die lockerer ist als mein Arbeitgeber.
Erst wenn das geklärt ist, könnt ihr euch übers Erbe Gedanken machen. Dazu wurde von anderen ja schon viel richtiges geschrieben.

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Ist denn entsprechendes Einkommen/Rente/Ek vorhanden?