Kündigung als Arbeitnehmer - Formulierung im Arbeitsvertrag

Hallo Ihr Lieben,
ich bereite gerade meine Kündigung vor. Diese kann und möchte ich frühestens am 01.05.2024 einreichen.
In meinem Arbeitsvertrag steht folgende Formulierung: "Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende". Bedeutet dies dann in meinem Fall, dass ich erst zum Ende des 3. Quartals rauskomme (30.09.24) oder schon zum 30.06.2024?
Also kann ich quasi immer zum Ende eines Quartals zum Ende des nächsten kündigen ?
Kann ich meine Kündigung dennoch schon im Mai einreichen, auch wenn ich erst Ende September raus komme? Dürfte ja eigentlich kein Problem sein.
Da ich bereits eine neue Stelle habe und für diese meinen Vertrag aufkündige, muss ich wissen auf wann der neue Vertrag ausgestellt werden kann. Ohne einen neuen möchte ich meinen jetzigen nicht kündigen.

Ich hoffe mir kann jemand helfen und mein Text ist halbwegs verständlich.

Vielen Dank auf jeden Fall bereits im Voraus.

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Zum Quartalsende heißt, dass du entweder Ende März, Ende Juni, Ende September oder Ende Dezember aussteigen kannst. 3 Monate vorher musst du die Kündigung abgeben.

Wenn du Ende Juni raus willst, dann muss bis 31.03 gekündigt sein. Wenn du mit Ende September raus willst, dann muss bis 30.06 gekündigt sein.

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Ja so hatte ich es auch verstanden. Hatte nur auf einen Denkfehler meinerseits gehofft. Nun gut. Mein Learning für den nächsten Vertrag: nur 3 Monate... nicht zum Quartalsende.
Danke für deine Rückmeldung.

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Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende heißt:

Du kannst grundsätzlich nur zum
31.03.
30.06.
30.09.
31.12.
kündigen.

Du musst aber zu diesem Datum eine Frist von 3 Monaten einhalten.

Das heißt:
Wenn deine Kündigung zwischen dem 01.01. und 30.03. eingeht, kannst du zum 30.06. kündigen.

Geht deine Kündigung zwischen dem 01.04. und 30.06. ein, kannst du zum 30.09. kündigen.

Geht deine Kündigung zwischen dem 01.07. und 30.09. ein, kannst du zum 31.12. kündigen.

Geht deine Kündigung zwischen dem 01.10. und 31.12. ein, kannst du zum 31.03. kündigen.

Bearbeitet von Wilhelmi
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Vielen Dank für die Auflistung. Ich hatte es befürchtet.
Eventuell bekomme ich es mit dem neuen Arbeitgeber noch bis Ende März eingetütet, dann könnte ich zum 30.6. kündigen.

Ich danke dir!

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Nur als Denkidee: Ich habe mit meinem Arbeitgeber einen Auflösungsgsvertrag gemacht, dann ging es ohne Frist.....

Da muss dein Arbeitgeber dem aber zustimmen...

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Ja das stimmt, aber mein Arbeitgeber ist .... nun ja wie sage ich es charmant... er sammelt nicht viel gutes Karma.
Da es keinen Ersatz für mich gibt wird er es nicht machen.

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Und warum kündigst Du dann nicht schon jetzt und gehst zum Ende des 2. Quartals?

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