In der Elternzeit schon wieder Schwanger. Elterngeld?

Hallo,

meine Partnerin ist verbeamtete Lehrerin und gerade in Elternzeit/Elterngeld da wir Zwillinge bekommen hatten.

Nun war der Plan, dass wir das letzte halbe Jahr der Elternzeit beide in Elternteilzeit gehen.

Planmäßig würde sie wieder am 01.07. anfangen zu arbeiten.

Nun aber, ist sie wieder schwanger. Wie sieht es mit dem Elterngeld nach Entbindung aus? Wieviel Geld bekommt sie dann? 60% vom letzten Elterngeld? Oder zählt das Einkommen vor der ersten Schwangerschaft?

Und wie sollten wir es am besten anstellen. Laut Rechner würde das Baby im August kommen. Also sprich, sie würde "hochschwanger" wieder starten (Teilzeit) um kurz danach wieder in Elternzeit zu gehen?

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Wie lang war sie denn in Elternzeit und wie lange davon mit Elterngeldbezug?

Glückwunsch zur 3. Schwangerschaft!

Zum Mutterschutzstart nächstes Jahr macht es Sinn, die "alte" Elternzeit zu beenden und dann startet normal der neue Mutterschutz (wahrscheinlich mit Gehaltsausgleich in Teilzeithöhe? Das weiß bestimmt jemand anders). Oder liegt der Start des Musch nach dem 1.7.? Und dann kann sie natürlich im Anschluss für euer Baby Elternzeit & Elterngeld (Höhe richtet sich nach oben stehenden Fragen) einreichen.

Bearbeitet von anaie
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Hallo, vielen Dank für die Antwort und Glückwünsche.

Also sie ist gerade etwa im 13. Monat ( ausgedehnt auf 2 Jahre statt 1).

In den Mutterschutz kann sie ja jetzt noch nicht gehen, da soweit ich es weiß dieser ja erst 6 Wochen vor Geburt beginnen würde. Dies wäre ja dann erst etwa Anfang Juli. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

Bearbeitet von Smuji
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Vielleicht hab mich sehr missverständlich ausgedrückt.

Die jetzige EZ soll bitte zugunsten des nächsten Mutterschutzes (zum gesetzlichen Starttermin 6 Wochen vor ET) beendet werden, wenn der Mutterschutz noch in der "alten" Elternzeit beginnt. Um das zu wissen, müsstet du den Errechneten Entbindungstermin verraten oder du schaust selbst im Mutterschutzrechner.
Wenn es gut läuft, muss deine Frau dann nicht noch vom 1.7. arbeiten, sondern EZ geht in Muschu über. :-)

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EG berechnet sich nach dem Einkommen der 12 Monate vor Geburt. Ausgeklammert werden können die ersten 14 Monate mit Elterngeldbezug von den ersten Kindern und vorgeburtlicher Mutterschutz.

Also fiktiv ohne genaue Daten:
Beginn Mutterschutz K3 im Juli 24
Entbindung Kind 1/2 im Dez 22 -> bis einschließlich März 24 kann ausgeklammert werden falls bis dahin EG Bezug.
April, Mai, Juni 24 gehen mit 0 Euro ein.
9 Monate werden vom Gehalt vor dem Mutterschutz von K1/2 genommen.

Die Summe dieser 12 Monate dann durch 12 × 65%.
Das ergibt grob das neue Elterngeld.

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Ah, und keinesfalks ein paar Tage vor neuem Mutterschutz einen Teilzeitvertrag abschließen, der schmälert den Arbeitgeberzuschuss wenn dauerhafte Änderung. Da durch den neuen Mutterschutz ja auch Urlaubsanspruch entsteht würde ich versuchen, damit die paar Tage bis zum Mutterschutzbeginn zu überbrücken falls es da keine Sonderregelung für Lehrkräfte gibt.

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Vielen Dank euch erstmal.
Also wenn ich euch richtig verstehe lässt sie ihr Elterngeld weiterlaufen bis der Mutterschutz beginnt (sie, Beamte). Dieser würde dann etwa im Juli starten.... Im Mutterschutz würde sie dann einen Betrag in Höhe ihrer damaligen (vor Kind 1+2) Bezüge erhalten. Anschließen würde dann erneut Elterngeld folgen (auf 2 Jahre) in Höhe vom aktuellen?

Und das mit dem Teilzeit (Elterngeld Plus, ursprünglicher Start 01.07.) würde ja wegfallen, da sie ja sowieso im Juli in Mutterschutz gehen würde. Also streichen wir einfach diese Idee und teilen (Jetzt) der Elterngeldstelle und dem Arbeitgeber mit, dass dieses Model nicht stattfinden wird, sondern sie die regulären 2 Jahre nehmen wird.

Oder habe ich was falsch verstanden?

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