Elterngeld Abzug Nebenberuf? - 2 Monate Elternzeit

Hallo zusammen,

ich bin im Haupterwerb tätig und letztens Vater geworden. Ich möchte nun dieses Jahr 2 Monate Elternzeit nehmen und in dem Zeitraum Elterngeld beantragen.

Ich würde die 1.800€ Deckelbeitrag erhalten.

Nun möchte ich diesen Monat nebenberuflich ein Gewerbe starten. Wie verhält es sich mit dem Elterngeldbetrag wenn ich einen Gewinn aus dem Nebenberuf erhalte? Wird das 1:1 gekürzt?


Elterngeld Juni 2024: 1.800€
Gewinn Gewerbe Juni 2024: 300€

Reales Elterngeld: 1.500€?

Wenn ich im Monat des Elterngeldbezugs eine Investition in z.B. Rohstoffe tätige und somit auf einen Verlust komme, erhalte ich keine Kürzung des Elterngelds?

Danke, Grüße

Bearbeitet von Mat350ze
1

1:1 gekürzt wird es nicht. Da es so ja nicht ausgerechnet wird. Durch die Einnahmen schmälert sich dein gehaltsausfall und damit kommt es zur Anrechnung. Da müsstest du einen Rechner im Internet bemühen mit deinen Daten.

Eine Lösung wäre übrigens statt 2 Monaten basiselterngeld, 4 Monate elterngeld+ zu nehmen. Dann würden die 300 sicherlich nicht Zum Abzug führen, aber es wären auch nur 900 elterngeld pro Monat.

Der nebenberuf ist keine Selbstständigkeit, wo du selbst bestimmen kannst, wann die Rechnung gestellt wird, oder? Sonst könntest du das darüber auch etwas hin und her schieben.

2

Doch es ist im Endeffekt ein kleiner Onlineshop.

Rechnung stelle ich selber, ja das stimmt hier kann ich auch etwas hin und her schieben.

Kennst du einen Rechner oder hast du mir vielleicht einen Link aus dem Netz?

3

https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner

Im familienportal gibt es auch Broschüren mit rechenbeispielen.

4

Wird der Gewinn einer Selbstständigkeit nicht eh pro Jahr gerechnet?

5

Im Endeffekt schon, für das Elterngeld zählt das glaube ich auf monatlicher Basis so wie ich das verstanden habe.

Oder zählt der Verdienst im Jahr /12 `? (Durchschnitt)