Mutterschaftsgeldberechnung ich Blicks nicht🥲

Hallo ihr lieben
Ich muss zuerst meine Situation schildern damit jemand mir (hoffentlich) helfen kann
Ich bin aktuell in Elternzeit von Kind 1.
Diese Endet zum 29.2.24, dann war ich 2 Jahre zuhause.
Aktuell bin ich schwanger habe es erst erfahren. Während meiner aktuellen EZ hatte ich eine FG und eine ELS.
Voraussichtlicher ET ist nun 11.6.24

Aufgrund meiner Vorgeschichte werde ich wahrscheinlich nicht mehr vor der Geburt arbeiten, da is neu eingearbeitet werden müsste und dass im Sinne meiner Gesundheit und beruflich für die kurze Zeit im Sinne meiner Chefs und Kunden kein Sinn macht.
Es gibt Aktuell die Variante dass ich ins BV komme nach meiner EZ. Oder ich krank geschrieben werde, da es noch weit weg ist kann ich soweit noch nicht planen wie es kommt. Schließlich entscheidet dies der Arzt.

Wie ist die Berechnungsgrundlage dann in den beiden Varianten?
BV oder KS?

Liebe Grüße und vielen Dank

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Berechnungsgrundlage für beides ist dein dann aktuell geltender Vertrag.

Oben schreibst du Mutterschaftsgeld. Das sind ja die 13€/Kalendertag von der Krankenkasse.

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Ja, der Arbeitgeber stockt das ja aber auf. Ist es dann irrelevant ob krank oder bv?
Also gäbe es dann nur Unterschiede im Elterngeld und nicht beim Mutterschutz? Dankeschön schonmal

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Nein.

Und beim Elterngeld gibt es auch keinen Unterschied, da du Schwangerschaftsbedingtes Krankengeld ausklammern kannst.

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Bv und volles Gehalt ist natürlich viel besser als Krankengeld.
Alle Monate wo du kein Gehalt erhälst, werden beim Elterngeld ja auch nicht berücksichtigt.

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Hier ein Link, wie das mit dem Mutterschaftsgeld bei Krankschreibung wäre:
https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mutterschutz-nach-krankengeld

Für das Elterngeld ist es sehr bescheiden, da du die Monate mit Krankengeld als 0€ Monate angerechnet bekommst.

Bisschen egoistische Entscheidung: Weiß dein Arbeitgeber von deiner neuen Schwangerschaft? Vielleicht verlängert er deine Elternzeit auf kulanz auf nach den ET, dann kannst du später die SS berichten, Elternzeit auf Start Mutterschutz kündigen (musst du dann tun) und du erhälst die Mutterschutzzahlungen von vor dem ersten Kind.

Sprich mal mit deinem Gyn, ob du ein BV bekommen würdest. Da kommst du natürlich am besten weg :)