Fehlgeburt und Beschäftigungsverbot

Wie es schon oben steht, bin zwar in Beschäftigungsverbot ab der 7ssw und nun in der 17 ssw habe ich Fehlgeburt… kennt sich jemand aus wie wird es weiter gehen, da ich natürlich bisschen Zeit brauche mit mir klar zu kommen.

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Sobald die Schwangerschaft beendet ist, ist das BV auch vorbei und du musst dich dann krank schreiben lassen.

Mein Beileid.

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Das tut mir sehr leid für dich.
Wie geschrieben, sobald die Schwangerschaft durch die Geburt beendet ist, musst du es unverzüglich melden. Sprich mit FA oder Ha dass sie dich noch krankschreiben.
Viel Kraft.

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Es gilt weiterhin der besondere Kündigungsschutz, da die Fehlgeburt in der 17.SSW und somit nach der 12. SSW war.
Ansonsten gelten die Regelungen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bzw. zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung.