Erbe, bitte nur antworten, wenn ihr euch sicher seid

Hallo, ich wusste nicht so Recht wohin mit der Frage. Vielleicht gibt es hier ja welche, die sich in rechtlichen Fragen auskennen.

ich habe folgende Frage: ich wohne mit meinem Partner, dessen Sohn aus erste unehelicher Beziehung und unserem gemeinsamen Kind in einem Haus. Wir sind ebenfalls nicht verheiratet. Das Haus gehört meinem Partner. Sollte dieser nun versterben (Toi, toi, toi, aber man muss sich damit ja auseinandersetzen) so erben die beiden Söhne zur Hälfte das Haus. Wenn beide noch nicht volljährig sind bzw. der erste Sohn schon, der kleine noch nicht, was passiert dann rein rechtlich? Muss ich mit meinem Kind ausziehen? Ich kann ja nicht im Namen meines Sohnes den Halbbruder auszahlen. Wer bezieht dann das Haus oder steht es bis zur Klärung leer? Der erste Sohn ist aktuell alle zwei Wochen am Wochenende bei uns.

Danke

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Am vernünftigsten wäre, Dein Partner setzt sich mit der Frage auseinander. Es muss ja nicht sein, dass er Dich im Erbe bedenkt, aber er könnte Dir z.B. ein Nießbrauchrechts für's Haus eintragen, gerne auch mit Bedingungen (endet bei Trennung / endet mit dem 25.Geburtstag des Sohnes - einem Notar fällt da bestimmt was ein), dann hätten alle Parteien Klarheit.

Grüsse
BiDi

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Oder Nießbrauch nur für den einen Sohn, geht auch.

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Oder kann mein Partner verfügen dass ich Wohnrecht bekomme?

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Eigentlich wäre es besser, wenn ER sich damit auseinandersetzt.

Das Gesetz regelt nur das Erbe (falls es kein Testament gibt), nicht was ihr in der Folge daraus macht.

Bleibt ihr unverheiratet, Erben theoretisch alle Kinder den gleichen Teil: aktuell also 50:50. Das Erbe kann angenommen oder ausgeschlagen werden.
Ob du und dein Kind dort wohnst oder nicht, sagt das Gesetz nicht. Aber Miete für die 50% an den Ältesten wäre eine Option, wenn er nicht dort wohnt. Vielleicht zieht aber auch der 1. Sohn mit ins Haus, dann müsste ein Anwalt berechnen, wieviel du zahlen müsstest. Einigt ihr euch nicht, gäbe es die Möglichkeit des Verkaufes.

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Übrigens kannst auch DU die anderen 50% vom 1. Kind kaufen. Warum denn im Namen deines Kindes? Ich fürchte da macht die Bank nicht mit.

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Aber ICH kann die Hälfte des Großen nur kaufen, wenn er vollljährig ist und zustimmt.

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Die beiden Kinder bilden dann eine Erbengemeinschaft. Und so lange man sich einigen kann, muss niemand ausziehen.

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Du wärst wohl in dem Fall die "Treuhänderin" des Vermögens deines Sohnes und müsstest dich mit dem anderen Kind einigen.

Ihr könntet ausmachen, wer drin wohnt und dem anderen die entsprechende Miete zahlt oder das Haus verkaufen und den Erlös teilen.

Oder denn, die eine Partei zahlt die andere Partei deren Anteil aus und behält die Immobilie.

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Bisher zahle ich keine Miete und könnte es für die Größe auch nicht.

Oder anders. Mein Partner stirbt im hohen Alter, ich bin 10 Jahre jünger. Wenn ich länger lebe dann müsste ich mir als alte Dame eine Wohnung suchen oder mein eigener Sohn wäre genötigt den Halbbruder auszuziehen, damit ich wohnen bleiben kann.

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Genau.

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Ihr solltet hier dringend mal einen Notar aufsuchen, der mit euch die möglichen Optionen bespricht und entsprechend ein Testament verfasst.
Das ist so ein typischer Fall, wo es sonst ziemlich sicher Probleme und große Überraschungen gibt.

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Es existiert kein Testament, dann gilt die gesetzliche Erbfolge.

Seine beiden Söhne erben zu gleichen Teilen und bilden eine Erbengemeinschaft.
Als Sorgeberechtigte von Sohn 2 bist du die Vermögensverwalterin.

Die Erbengemeinschaft könnte dir das Haus vermieten.

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Die Vermögensverwalterin aber nur für die Hälfte, die dem. Sohn gehört.

Für die andere Hälfte trifft der andere Sohn bzw dessen Mutter (falls er da noch minderjährig wäre) die Entscheidungen.

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Ja, natürlich nur für das Vermögen ihres Sohnes.

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Dein Partner sollte sich unbedingt von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen. Wenn er keinen Bock dazu hat, kann das böse enden, denn auch seine Ex hat als Kindesmutter ein Wort mitzureden, solange sein/ihr Sohn minderjährig ist.

Die Eltern verwalten das Erbe für die Kinder. Wenn ihr Pech habt, will die Ex das Haus verkaufen obwohl 'ihr' es vielleicht lieber behalten wollt.

Vererben in Patchwork-Konstellation ist immer mit Ärgernissen verbunden, wenn das nicht vernünftig geregelt ist. Auch das Familiengericht redet euch bei dem Thema rein.

Das Thema ist also weitreichend und komplex. Ihr solltet euch da wirklich professionell beraten lassen und nicht nur auf die Meinungen in einem Forum hören.

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Aber kann die Ex für den Sohn entscheiden und ich für meinen? Ich dachte die Kinder müssen es selbst entscheiden und man muss warten bis sie volljährig sind. Was wenn ein Kind volljährig ist und das andere nicht?

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Es ist eine Erbengemeinschaft. Das Haus kann einvernehmlich (beide Erben stimmen zu) verkauft werden, oder es geht über das Gericht mit Teilungsversteigerung (wenn ein Erbe das Haus nicht verkaufen möchte) oder der Erbteil wird verkauft.

Ein Erbe kann nur zustimmen, wenn er volljährig ist. Ist er es nicht, dann trifft sein Vermögensverwalter (in der Regel die Eltern) die Entscheidung,
Ist Sohn 1 minderjährig, dann trifft vermutlich die leibliche Mutter für ihn die Entscheidung. Ist Sohn 2 minderjährig, dann trifft die TE die Entscheidung für ihren Sohn.
In diesem Fall müssen sich die beiden Mütter so einigen, dass sie ihren Kindern nicht schaden.
Wenn Sohn 1 volljährig ist, dann sollte er sich mit der TE einigen, die wiederum die Entscheidung im Sinne ihres Sohnes treffen sollte.

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wie ist dein Alter abgesichert? Gehst du arbeiten, immerhin bist du auch nicht rentenberechtigt bei ihm, reicht deine Rente für Wohnen und MIete später mal aus?
wenn dein Partner so betucht ist. könnte er dich mit einer kleinen Wohnung absichern.
wenn der Parter sterben würde, und sein erwachsener Sohn das Erbe haben möchte, müsste dein Sohn auszahlen, solande er nicht erwachsen ist und genügend verdient, bekäme er keinen Kredit, oder der 1. Sohn würde deinen Sohn auszahlen, wobei dieses Geld auf ein Sperrkonto köme; das Haus würde ergo verkauft und das Geld an beide bezahlt, abzüglich aller Steuern.