Schwanger in Elternzeit - wie errechnet sich nächstes Elterngeld

Hallo in die Runde,

ich hoffe mir kann jemand eine verständliche Antwort geben (vielleicht geht es anderen Mamis ähnlich)
Bei diesem ganzen Regel- und Gesetz- Kauderwelsch verstehe ich langsam nur noch Bahnhof...

Also (Achtung das wird länger...)

Aktuell befinde ich mich in Elternzeit meines 1. Kindes (Geburtstag 29.03.2021 / Elternzeit endet am 31.03.2022) mit Bezug von Basis Elterngeld.
Da sich nun für September 2022 der nächste Nachwuchs angekündigt hat (ET 27.09.2022) habe ich ein paar Fragen u.A. bzgl. des Mutterschaftsgeldes und des Elterngeldes für das 2. Kind


Wie errechnet sich:

- das Mutterschaftsgeld für mein 2. Kind, wenn ich nun die Elternzeit meines 1. Kindes (ohne Elterngeld-Bezug) bis zur Mutterschutzfrist (Mutterschutz beginnt am 16.08.2022) meines 2. Kindes verlängere?
Wird hierbei mein Gehalt berücksichtigt, welches ich vor der Geburt meines 1. Kindes erhalten habe?

- das Elterngeld meines 2. Kindes?
Wird hier auch die Verlängerung der Elternzeit bei der Errechnung mit ausgeklammert? Oder wird die Verlängerung der Elternzeit als "Null-Euro-Einkommens-Zeit" gerechnet?

Mir raucht da langsam der Schädel.
Die Herrschaften von der Elternzeit oder -geld Stelle dürfen ja auch auf kein Einzel-Beispiel eingehen, sondern immer nur allgemein Informationen geben, die dann keiner mehr versteht
...

Würde mich sehr über eine verständliche Antwort freuen.

Viele Grüße
Melanie

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Die Monate ab April gehen mit Null Euro in die Berechnung des Elterngeldes ein.
Das Mutterschaftsgeld und den Arbeitgeberzuschuss erhältst du jedoch in voller Höhe wie bei der 1. Schwangerschaft.

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Mutterschutzgeld bekommst du in voller Höhe. Dein Elterngeld wird aus Ende Elterngeldbezug bis Geburt mit 0 berechnet und die restlichen Monate mit der Zeit vor K1 "aufgefüllt".

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„ Dein Elterngeld wird aus Ende Elterngeldbezug bis Geburt mit 0 berechnet“

Ende Elterngeldbezug bis Beginn Mutterschutz! Denn Monate mit Mutterschaftsleistungen werden ausgeklammert.

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Ich würde dir empfehlen deine letzten beiden Basiselterngeld-Monate wenn möglich noch in 4 Elterngeld plus Monate umwandeln zu lassen, denn es können bis zu 14 Monate mit EG-Bezug ausgeklammert werden.

Damit würden dann nur zwei Monate mit 0€ in die Berechnung für das neue Elterngeld einfließen (Juni und Juli).

Das Mutterschaftsgeld wäre wieder wie bei Kind 1.

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Das mit dem Umwandeln geht super schnell und formlos auch per E-Mail. Hab ich ca fünf Tage vor Auszahlung des letzten Basiselterngeldmonats gemacht, da ich früher als gedacht angefangen hab zu arbeiten.

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Hat dein AG der Verlängerung deiner Elternzeit schon zugestimmt? Das muss er nämlich nicht, wenn du ursprünglich weniger als 2 Jahre angemeldet hast.

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Unbedingt möglichst sofort die Lebensmonate 11 und 12 in Elterngeld Plus umwandeln, es können dann die ersten 14 Lebensmonate von Kind1 ausgeklammert werden. Das geht evtl auch telefonisch und der Antrag kann nachgereicht werden.
Für die Berechnung entscheidenen sind dann die Monate nach dem ElterngeldPlus Bezug bis Beginn Mutterschutz, der Rest vom Bemessungszeitraum von K1.

Mutterschutzgeld steht dir das zu, was aktuell dein Arbeitsvertrag vorsieht. Hast du keine Vertragsänderung unterzeichnet, ist es ziemlich genau die gleiche Höhe wie bei K1.

Was sagt dein AG zur Verlängerung der Elternzeit?