Noch nicht in Mutterschutz aber mich jetzt bereits bewerben?

Hallo!

Ich arbeite derzeit Vollzeit im ö.D., gehe im Juli in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Momentan ist geplant ab Frühjahr (also frühestens ab März 2022) wieder mit Teilzeit in der Elternzeit zu 50-75% in den Job einzusteigen. Für die Betreuung ist gesorgt.
Mein jetziger Arbeitsplatz wird nachbesetzt, aber ich würde halt bei Rückkehr aus der Elternzeit einen anderen einfach "zugewiesen" bekommen - allerdings sind das erfahrungsgemäß dann Posten, die niemand sonst machen möchte und wo auch kaum bis gar kein Home Office möglich ist (bei den meisten anderen Posten in der Firma ist das allerdings möglich, deshalb würde ich die natürlich schon alleine wegen meinem langen Arbeitsweg und den Kindern vorziehen!). Und so eine anschließende Wegbewerbung dauert halt auch...
Alternativ könnte ich mich natürlich auch jetzt bzw. während der Elternzeit auf intern ausgeschriebene Posten bewerben und da mein "Glück" versuchen".

Meint ihr es macht schon Sinn sich bereits jetzt intern für Stellen zu bewerben? Derzeit sind welche ausgeschrieben und leider sind ja nicht permanent passende Stellen ausgeschrieben - teilweise mehrere Monate nicht!
Laut Personalstelle steht dem nichts entgegen und man wird bei der Auswahl auch nicht wegen Mutterschutz/Elternzeit/Teilzeit "benachteiligt" (zumindest sagen sie das!), allerdings frage ich mich schon inwieweit es Sinn macht eventuell den Zuschlag zu erhalten und dann zu sagen "ich komme aber erst in 6 Monaten".

Was meint ihr?

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Ich würde es versuchen. Gerade im ÖD dauern die Bewerbungsverfahren ja oft eine Ewigkeit.

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Das angeblich nicht unbedingt. Manchmal ist ein ausgeschriebener Posten innerhalb von 3-4 Monaten besetzt, manchmal dauert es aber wegen der Auswahl usw. bis zu 9 Monate oder in Ausnahmefällen sogar länger. Zum einen bin ich deshalb unsicher - zum anderen aber auch, ob es wirklich stimmt, dass man Schwangere, Leute in Elternzeit und/oder Teilzeit bei der Auswahl nicht benachteiligen darf. Offiziell ist es ja so, aber inoffiziell?!? Vielleicht hat hier jemand Ahnung?

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Da gebe ich dir natürlich Recht. Meine Antwort war eher dahingehend gemeint, dass eine Bewerbung im besten Fall dazu führt dass du die Stelle bekommst. Nicht bewerben hingegen bedeutet keine Stelle

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Naja benachteiligt wirst du nicht direkt. Allerdings kann auch nicht darauf Rücksicht genommen werden, wenn die Stelle Beispiel zum April ausgeschrieben ist, du aber erst im September oder Oktober anfangen kannst. Das hat dann nichts mit Benachteiligung zu tun, sondern du bist zum entsprechenden Zeitpunkt x nicht verfügbar und damit nicht geeignet.

Du solltest dich also nur auf stellen bewerben, bei denen der Arbeitsbeginn entweder flexibel oder zu einem realistischen Zeitpunkt ist.

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Ein Datum für den Arbeitsbeginn steht in den internen Ausschreibungen bei uns aber niemals drin. Normalerweise wird es anschließend immer "ausgehandelt" wann der ausgewählte Bewerber dann in den neuen Bereich wechselt.

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Ich denke das wird überall im öD bei den internen Ausschreibungen so sein? Zumindest kenne ich es nur so und auch bei Beschäftigten anderer Behörden gibt es normalerweise kein festes Datum für einen Wechsel. Aber 100% sicher weiß ich es natürlich nicht....

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