Auszahlung Urlaub während Elterngeldbezug

Ich vermute, hier bekomme ich am schnellsten ein "ja" oder "nein"... Daher nur eine kurze Frage.

Mir steht für den MuSchu des zweiten Kindes der Urlaub aus meiner Vollzeitbeschäftigung vor der Geburt meines ersten Kindes zu. 5 Tage noch in diesem Jahr und 5 Tage in 2016. Da ich im Moment nur 3 Tage die Woche arbeite, möchte ich nicht den kompletten Urlaub vor dem MuSchu nehmen.

Die Perso-Sachbearbeiterin sagte, sie könnte mir die Tage erst nach dem MuSchu auszahhlen. Dann würden die aber doch vom Elterngeld abgezogen werden, oder?

Schonmal danke.

1

Hallo,

einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung hast du leider gar nicht, nur wenn du ausscheidest aus der Firma. Ich wollte mir meine 9 Tage vor dem Mutterschutz auch auszahlen lassen, das macht mein AG aber nicht. Wenn es deiner macht, dann aus reiner Kulanz. Und ja es wird dann angerechnet.

LG

2

Danke. Dann mach ich das eh nicht.

Klar, ich weiß dass es keinen Anspruch gibt, aber die Perso-SB hat es mir ja von sich aus angeboten. Aber Überstunden (wovon ich noch einige viele von vor der ersten Ss habe) oder Urlaub auszahlen lassen, ist bei SK 5 eh eher nicht lukrativ ;-)

3

Hallo,

ja das stimmt. Ich nehme mein Resturlaub jetzt vor dem Mutterschutz, also brauch ich nur noch fünf Tage arbeiten - yippieh! Eigentlich auch ganz gut, denn langsam wird es beschwerlich und Arbeit nervt nur noch.

Liebe Grüße