Hallo,
womöglich gibt es hier Jemanden, der sich auskennt. Die ganze Situation ist natürlich noch viel verfahener und komplizierter als von mir dargestellt, aber das kann man ja Niemandem zumuten :
Unsere Mutter verstarb 2013. Es gab kein Testament. Das Elternhaus wurde verkauft und mein Vater, mein Bruder und ich wurden zur Erbengemeinschaft, vom Notar bestätigt und uns Dreien unterschrieben.
Mein Bruder kaufte zu der Zeit gerade ein Haus und bekam eine Zusage, dass mein Vater ihm seinen Erbeil überweist, als Anzahlung für das Haus. Es wurde nicht schriftlich festgehalten (ja ich weiss, unmöglich!!) Später sah mein Vater, dass seine Schulden so hoch sind, dass er uns unseren Teil nicht auszahlen kann und verlangte das Geld von meinem Bruder zurück, dass er natürlich nicht mehr hatte. Mein Vater liess nicht mit sich reden, nun kommt es im November zur Gerichtsverhandlung.
Man muss dazusagen, wäre die finanzielle Lage meines Vaters bekannt gewesen, hätte ihn Niemand um Geld gebeten, das wäre in Ordnung gewesen. Mein Vater prahlte aber regelrecht damit, natürlich genug Geld zur Verfügung zu haben und natürlich auszuhelfen (wobei das wirklich gönnerhaft war, das Geld stand meinem Bruder ja auch zu).
Wir haben nie eine schriftliche Aufstellung über die Höhe der Erbschaft erhalten, kannten nur die Zahlen vom Hausverkauf und die abenteuerlichen Berechnungen meines Vaters (NACH dem Hauskauf meines Bruders).
Mein Bruder sollte mir die Hälfte seines Anteils auszahlen, damit ich überhaupt etwas bekomme. Also alles völlig ohne Hand und Fuß! Ist es rechtens, dass der Notar sich nach dem Hausverkauf nie wieder bei uns gemeldet hat und mein Vater das Geld völlig nach eigenem Gusto verteilt hat und nun zurückfordert? Ist es rechtens, dass nie vom Notar ordentlich eine Verteilung des Erbes vorgenommen wurde, obwohl der Hausverkauf bei ihm vorgenommen und schriftlich bestätigt wurde mitsamt der Feststellung einer Erbengemeinschaft?
Ich bin völlig überfordert mit der Situation. Habe schnell resigniert und kein Geld gefordert, um nicht auch noch im Familienzwist zu enden (wobei ich natürlich trotzdem zwischen den Stühlen sitze jetzt). Mein Vater und mein Bruder sind nun natürlich auf ewig entzweit.
Natürlich erfahren wir alles Weitere vor Gericht, aber möglicherweise gibt es ja hier Jemanden, der auf Anhieb eine Ahnung hat , mich treibt dieses Thema schon ganz schön um.
LG
Katja
Elternhaus verkauft/Erbengemeinschaft/Vater verweigert Auszahlung
Wende Dich an eine FachanwältIn für Erbrecht.
Habt ihr gegenüber dem Notar erklärt, der Vater dürfe die Abwicklung/den Verkauf tätigen? Falls nein, und der Notar hat ausgezahlt, dann haftet der Notar.
Hat Dein Vater das Haus verkauft, ohne eine Vollmacht von Dir und Deinem Bruder zu haben? Dann ist der Kauf unter Umständen nichtig.
Ohne eine versierte Rechtsauskunft unter Durchsicht aller Unterlagen ist es nicht möglich, hier eine Aussage zu treffen.
Gruß
Manavgat
Hallo,
der Anwalt meines Bruder sagt, er wäre im Recht, natürlich behauptet der Anwalt meines Vater das auch, hmm...... . Ich selber war nicht beim Anwalt, da es ja eine Sache zwischen meinem Bruder und meinem Vater ist.
Wir waren zu dritt beim Notar und haben erst dort erfahren, dass heute das Elternhaus verkauft wird (Käufer waren auch da!). Es war nicht die feine Art, uns so zu überrumpeln (zumal das Haus unter Wert verkauft wurde), aber wir haben natürlich unserem Vater die Entscheidung überlassen, es sollte früher oder später sowieso verkauft werden und unser Vater wollte in eine Wohnung ziehen. Wir haben den Verkauf alle drei schriftlich bestätigt und stehen als Erbengemeinschaft auf diesem Formular. Nur danach kam nie wieder etwas und ich meine doch, dass ein Notar im Anschluss das Erbe verteilt (dort wären die Schulden meines Vaters aufgeflogen und wir hätten natürlich kein Geld von ihm gewollt!!! Ich sowieso nicht). Wir wissen nicht, wann wieviel Geld vom Notar ausgezahlt wurde, wir haben danach immer nur Aussagen und handschriftliche Briefe bekommen, wonach mein Vater sich die Dinge zurechtgerechnet hat. Wir sind nicht geldgeil es wäre also nicht nötig gewesen . Schlimme Sache das Ganze, wirklich.
LG
Da Du Erbin bist, ist es Deine Angelegenheit. Du brauchst ergo eine Fachanwältin für Erbrecht.
Gruß
Manavgat
Hallo,
ich würde auch kein Geld fordern, das ist schon gut, wie du das machst. Üblicherweise ist es so, dass man als Kind auf seine Erbschaft verzichtet, wenn eins der Elternteile noch lebt. In der Familie und bei Bekannten so erlebt.
Es ist ja in erster Linie das Geld deines Vaters und sein Haus, das er zusammen mit eurer Mutter gebaut oder gekauft hat.
Normalerweise verteilen die Erben das Erbe alleine unter sich. Nur wenn das nicht passiert, muss man halt klagen.
Da brechen ganze Familien auseinander, siehst du ja gerade bei euch. Vielleicht schafft ihr es, einen Mediator zu besorgen, eventuell ist ja noch etwas zu retten.
LG
Mal was anderes: wenn Du geerbt hast musst du das Erbe doch auch versteuern? Kam da noch nichts? Wenn Du zugunsten Deines Vaters auf den Erbe verzichtest, aber eben nicht offiziell, könnte es auf Dich zukommen, dass Du auch noch draufbezahlen musst!
Weißt Du, was wirklich schlimm ist? Da gibt es einen Vater, der seine Frau, Eure Mutter verloren hat und es wird zu Lebzeiten verlangt, daß etwas ausbezahlt wird, von jemandem, der es wahrscheinlich garnicht kann.
Mein Opa starb im Juni, das Haus wurde im Berliner Testament gesichert. Meine Mutter muss ich ganz schön im Zaum halten, damit sie ja nicht auf die Idee kommt, sich irgendetwas auszahlen zu lassen. Meine Oma lebt, es ist IHR angespartes Geld, IHR abgezahltes Haus und NIEMAND hat das Recht, irgend einen Pflichtteil zu verlangen.
Ich finde es schlimm, hinterhältig, habgierig, sich von einem Hinterbliebenen auszahlen zu lassen.
Blödsinn!
Gruß
Manavgat