Kindergeld wenn ein Elternteil ins Ausland zieht?

Hallo,

Folgendes, meine Freundin möchte in die Türkei ziehen (Eltern sind Türken), sie hat 4 Kinder, ihr Mann würde hier bleiben, da er selbständig ist.

Bekommt sie dann trotzdem Kindergeld aus Deutschland, ich kann mir das gar nicht vorstellen, schließlich lebt sie ja dann in der Türkei, die Kinder gehen dort zur Schule usw.

VG

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Hallo,

ich meine, dass das tatsächlich möglich ist, wenn der Vater hier lebt und arbeitet. Vorausgesetzt, die Mutter erhält keine dem Kindergeld ähnlichen Leistungen in der Türkei. Das Kindergeld ist ja eine steuerliche Entlastung, weil man Kinder zu versorgen hat und das ist auch der Fall, wenn diese im Ausland leben.

LG

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Hallo,

also bei uns war/ist das so. Mein Mann ist Niederländer. Wir leben in Deutschland, aber arbeiten geht mein Mann in den Niederlanden. Solange ich nicht gearbeitet habe, MUSSTEN wir Geld in beiden Ländern beantragen. Einen Teil haben die niederländischen Behörden gezahlt, den anderen Teil die deutschen. Als ich wieder anfing zu arbeiten (400Euro-Job), durften wir nur noch das Kindergeld aus Deutschland beziehen. Wir wussten nicht, dass wir in den Niederlanden melden mussten, dass ich wieder arbeiten gehen, mussten für 2 Jahre das Kindergeld wieder zurückzahlen. Es gibt ganz komische Gesetze. Ich würde mich also sehr sehr gut und genau informieren.

LG

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Huhu,

Wir haben sogar alle 4 im Ausland gelebt und deutsches Kindergeld bekommen.

Solange er in Deutschland arbeitet und sie in der Türkei kein Kindergeld bezieht, wird das funktionieren.

Lg

Andrea

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Nein,

wenn die Kinder auch in der Türkei leben, gibt es kein Kindergeld mehr für sie.

Anspruchsgrundlagen §§ 62 und 63 EStG:

Ein Elternteil muss anspruchsberechtigt sein (hier der Vater), aber das betroffene Kind muss seinen Wohnsitz in der EU bzw. dem EWR-Raum haben. Und da gehört die Türkei nicht zu.

Würde man jetzt Türkei durch Polen ersetzen, würde es weiterhin Kindergeld geben.

LG