was ist nach den 6 Jahren Unterhaltsvorschuss?

Hallo,

ich bin gerade ein bisschen am Grübeln, hab auch schon versucht mich zu belesen, aber ich werde daraus nicht schlau.

Ich habe eine 6jährige Tochter. Im Januar 2016 laufen die 6 Jahre Unterhaltsvorschuss aus. Mich würde interessieren, wie es dann weiter geht. Meine Tochter hat keinerlei Kontakt zum KV. Dieser hat noch nie einen Cent gezahlt und ich weiß, dass er das auch niemals machen wird und finanziell auch nicht kann.
Somit kann ich mir eine Klage sparen, denke ich.

Nun bekomme ich im November mein zweites Kind und bin dann ab 2016 in Elternzeit, was natürlich mein Einkommen auch noch relativ stark mindern wird.

Weiß jemand von euch, ob ich den Unterhalt bzw. vielleicht eine Kindergeldaufstockung bekommen könnte? (Mal abgesehen von Hartz IV) Oder müssen wir dann einfach damit klar kommen?

Lieben Dank schonmal #blume

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Du kannst und solltest den Unterhalt einklagen, denn nein, wenn der Unterhaltsvorschuss vorbei ist, dann bekommst du von niemandem anderen als dem Kindsvater Unterhalt. Zumal du gar nicht berechtigt bist auf den Unterhalt deines Kindes zu verzichten, der steht nämlich dem Kind zu!

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aber er hat noch weitere Kinder, denen er niemals Unterhalt gezahlt hat, weil er nicht arbeitet und definitiv auch nie arbeiten wird. Außerdem existiert eine eidesstattliche Erklärung, die er alle paar Jahre abgibt.

Versteh mich nicht falsch, aber ich verstehe den Sinn nicht. Ich bin mir zu 100% sicher, dass er nie etwas zahlen wird. Und ich bin mehr oder weniger verpflichtet, es einzuklagen, was mich womöglich noch ein halbes Vermögen kostet? Ist das echt so?

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Nein du MUSST NICHT klagen. Und unter diesen Umständen macht es auch keinen Sinn.

Wenn du keine Verfahrenskostenhilfe bekommst, bleibst du auf den Kosten sitzen.

LG

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Hallo,

wenn du ganz sicher weißt, dass er selbst Sozialleistungen bezieht oder wegen mangelnder Ausbildung Minderleister ist - also nicht leistungsfähig ist - dann macht eine Klage keinen Sinn. Das hat auch nichts mit Unterhaltsverzicht zu tun.

Außerdem darfst du auch auf Zahlungen verzichten, wenn du selbst in der Lage bist den Barunterhalt zusätzlich zum Betreuungsunterhalt zu erbringen.

Wenn du es aner auch nicht kannst, bleiben je nach Lage bei euch Anträge auf Kinderzuschlag, Wohngeld oder Hartz4.

Hast du eine Beistandschaft? Wenn ja, wann haben die zuletzt Auskunft verlangt? Entscheide dich, ob du Beistand oder Anwalt mit der Vertretung deiner Interessen beauftragen willst. Zunächst brauchst du die Auskunft (wenn die letzte mehr als 2 Jahre her ist anfordern) und vom Ergebnis würde ich abhängig machen ob geklagt werden soll. Wenn er bei einer gerechtfertigten Auskunft nicht mitwirkt, kann Stufenklage erhoben werden, auf Auskunft und später Unterhalt.

LG

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Danke für deine Antwort :-)

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Warum bekommt man unter diesen Umständen ein 2. Kind?

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unter welchen Umständen bitte?

Ich bin voll berufstätig, genau wie mein Partner auch. Wir haben geregeltes Einkommen und uns fehlt es an nichts. Ich habe auch ganz klar geschrieben, dass ich kein Hartz IV in Betracht ziehe.

Es war eine rein informative Frage. Wenn meiner Tochter etwas zustehen würde, wieso sollte ich dies dann nicht in Anspruch nehmen?

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Hallo,

nein, nach den 6 Bezugs-Jahren gibt es gar nichts mehr. Ich hatte ein ähnliches Problem, denn der Kindsvater war verstorben. Das bedeutete für mich immer komplett alleine für den Unterhalt meiner Kinder aufzukommen und eben mehr zu arbeiten.

Du hast mittlerweile einen neuen Freund/Mann und seid dabei eine gemeinsame Familie zu gründen. Zu dieser neuen Familie gehört ja auch dein erstes Kind. Sicherlich hast du mit deinem Mann besprochen wer das Baby im ersten Jahr betreut (also scheinbar du) und dafür auf (teilweise) sein Gehalt verzichtet. Da müsste es doch selbstverständlich sein, dass dein Mann nun auch für dich und deine 6jährige sorgt.

Wenn euch das Geld insgesamt nicht reicht gibt es natürlich noch die Möglichkeit dass du auf Elternzeit verzichtest und gleich wieder arbeiten gehst. Oder eben Aufstockung mit ALGII bzw wenns nur ganz knapp ist, dann mit Kinderzuschlag/Wohngeld aufstocken.

Alles Gute
S.

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Selbstverständlich sorgt er für uns mit.
Gefühlsmäßig ist es seine Tochter und die liebt er genau wie ein eigenes Kind, da gibt es keinerlei Unterschiede.

Unser Geld reicht schon für alle. Wir verdienen beide gut.
Sorry, ich hab mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt#schwitz Wenn ein paar Hundert Euro im Monat wefallen, merkt man das schon. Trotzdem reicht unser Geld noch für uns vier, deswegen habe ich auch Hartz IV ausgeschlossen.

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Dein 1. Posting klang da aber ganz anders.

Wenn Euer Geld reicht und Dein neuer Partner Dein Kind aus früherer beziehung voll toleriert, dann ist doch alles gut.

Die eigentliche Frage beantwortet sich ganz einfach, nach Unterhaltsvorschuss kommt genau nichts, wenn der Kindsvater nicht zahlen kann.

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