Steuernachzahlung trotz voll versteuerter Abfindung???

Hallo,

ich bin gerade dabei unsere Steuererklärung vom letzten Jahr zu machen. Fast alle Daten hatte ich bereits eingetragen. Mir fehlten lediglich die Angaben vom Ausdruck der elektron. Lohnsteuerbescheinigung meines alten Arbeitgebers (die ersten 6 Monate aus 2014). BEVOR ich diese Daten eingetragen hatte, war als Steuerrückerstattung ein Betrag von etwa 1300 Euro vorgesehen #freu Ich dachte, wenn ich jetzt noch die Daten des alten Arbeitgebers eintrage mit der voll versteuerten Abfindung mit Steuerklasse 4, müsste die Rückerstattung noch höher ausfallen. Aber was kam als Ergebnis raus??? Wir müssen plötzlich nachzahlen #schock Das Programm zeigte mir nach dem Speichern noch an, dass der Lohnsteuerbeitrag zu hoch ist für den eingegebenen Bruttolohn und ich die Daten überprüfen soll. War aber alles richtig eingetragen. Die einbehaltene Lohnsteuer auf die Abfindung ist höher als die Lohnsteuer auf den Bruttoarbeitslohn, der fast doppelt so hoch ist wie der Abfindungsbetrag. Das verstehe ich jetzt nicht wirklich, wie ich da plötzlich zu wenig Lohnsteuer entrichtet haben soll... #kratz

Wir hatten bis Ende Mai letztes Jahr noch die Steuerklassen 3/5 und ab Juni dann 4/4. Es heißt ja, dass es bei 3/5 meist zu Nachzahlungen kommt, wenn beide arbeiten. Aber dann hätte es mir doch schon eine Nachzahlung anzeigen müssen nach dem Eintragen meines halben Jahreslohns mit Steuerklasse 4 und nicht erst nachdem ich den restlichen Lohn eingetragen habe, der zum Großteil mit Steuerklasse 5, also höher, versteuert wurde + der versteuerte Abfindungsbetrag. Meinem Mann seine Daten mit Steuerklasse 3 bzw. 4 waren ja alle schon eingetragen.

Habe ich vielleicht irgendwas falsch gemacht? Aber eigentlich kann man doch gar nichts falsch machen beim Abschreiben der Daten vom Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung. Es ist doch genau vorgegeben, was in welche Zeile kommt. Oder muss ich wegen der versteuerten Abfindung dem Finanzamt noch eine Info zukommen lassen?

LG

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Ist nicht ungewöhnlich, zur Nachzahlung bei 3/5 kommt es nämlich nur wirklich, wenn derjenige mit 5 ein Einkommen hat. Und je höher das ist, desto mehr ist nachzuzahlen. Einfach weil damit eurer Gesamthaushaltseinkommen einfach deutlich steigt und somit der Steuersatz, den ihr nach der Splittingtabelle zu zahlen habt.

Gerade die Abfindung wird das ja erheblich hoch getrieben haben und dein Einkommen bei der Steuer darauf überhaupt nicht ausgelegt gewesen sein.

Also ja, das kann leider sein.

Interessant ist nun nur die Frage, ob du eben deine ganzen Werbungskosten schon drin hast. Und ob es damit dann wirklich bei einer Nachzahlung bleibt.

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Danke für deine Antwort. Wir haben 5 Monate lang die Steuerklasse 3/5 gehabt und die restlichen 7 Monate die 4/4. Die Abfindung wurde zusammen mit dem letzten Lohn als ein Betrag versteuert und ausbezahlt.

Ich habe gerade in einem Brutto-Netto-Rechner die Höhe der Lohnsteuer für meinen Mann und mich ausgerechnet. Den Betrag, den ich zuviel bezahlt habe, hat mein Mann zu wenig bezahlt. So gesehen kann ich ja schon fast froh sein, dass ich die Arbeitsstelle gewechselt und die Abfindung bekommen habe. Ohne die hätte uns eine 4-stellige Nachzahlung gedroht #schock Trotzdem ärgere ich mich etwas darüber. Klar, je höher das Gesamteinkommen ist, umso höher ist auch die Lohnsteuer. Ich verdiene nicht mal die Hälfte von dem, was mein Mann verdient und zahle daher auch nur sehr wenig Lohnsteuer. Bei 4/4 dürfte sich ja trotzdem keine Nachzahlung ergeben... #gruebel

Unsere Werbungskosten waren alle schon eingetragen. Wir haben nicht viel und kommen gerade so ganz knapp über die 1000 Euro jeweils. Wenn bei mir die Bewerbungs- und Fortbildungskosten dieses Jahr wegfallen, komme ich nicht mal über die 1000 Euro. Das Teuerste bei mir sind die Parkgebühren während ich arbeite. Aber die kann man ja leider nicht absetzen :-(

LG

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"Bei 4/4 dürfte sich ja trotzdem keine Nachzahlung ergeben... "
Aber nur ohne Elterngeld (unterliegt ja dem Progressionsvorbehalt) und ohne die Abfindung, denn dein Einkommen vorher ist ja nicht mit dem tatsächlichen Jahreseinkommen, sondern mit dem zu erwartenden ohne Abfindung wohl berechnet worden.

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