Ist das ALG I pfendbar?

Hallo,

ich frage hier im Auftrag einer Bekannten von mir:

Hat jemand Erfahrung gemacht mit Einbehalt bzw Pfendung des ALG I? Ist das erlaubt, teilweise oder ganz (wenn man sonst keine Einnahmen hat)?

Wegen Umschulung hat die Rentenversicherung das "Gehalt" gezahl, verlangt es aber jetzt zurück. Wollten 3 Monate lang das ganze ALG I pfenden, dürfen sie das? Wie soll man denn dann leben?

Liebe Grüße

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Pfendung.

Ganz ehrlich, das ist zuviel.

#schock

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#rofl

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mein gott,wenn es dir zuviel ist,behalte es für dich!

#baby

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Soweit ich weiß, ja. Aber da gilt ja auch die Pfändungsfreigrenze, das heißt, alles was drüber liegt, kann gepfändet werden.

Liebe Grüße,
majixx

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Hallo,

seit 1.1.2012 ist nichts mehr "geschützt" wenn du kein P-Konto hast und dort nicht deine Freibeträge eintragen hast lassen.

bzw. du hast als Freibetrag als Single 1028, 89 Euro. (aber nur beim P-Konto) solltest du so eines nicht haben, wird auch das ALG1 etc. gepfändet.

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ja, es ist pfändbar....auch wenn du eine freigerenze hast, das konto können die einen dicht machen.

schlag doch ne machbare rate pro monat vor und sprich mit ihnen....

und bitte, das heißt PFÄNDUNG

lg

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Ist doch allgemein bekannt, dass jeder bis zum 1.1. sein Konto hätte in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln müssen.

Erst recht dann, wenn man Pfändungen erwartet.

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"Ist doch allgemein bekannt, dass jeder bis zum 1.1. sein Konto hätte in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln müssen."

Warum sollte jeder das müssen? Ich denke im Traum nicht dran.

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Jeder der Pfändungen zu erwarten, oder Schulden hat ;-)

Oder vielleicht eh schon im ALG 2 Bezug ist etc. #pro

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Ja ja die guten alten Bekannten #rofl #rofl

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Wenn die Rentenversicherung das Konto pfändet kann das gesamte ALG-I gepfändet werden!

Wie schon geraten wurde: Am Montag zur Bank, P-Konto beantragen (geht auch Rückwirkend) und schon kann nix mehr gepfändet werden. Es sei denn man ist über der Freigrenze, was ich aber bei ALG-I-Bezug nicht unbedingt glaube! Wenn noch Kinder mit im Spiel sind, muss das Kindergeld, Unterhalt und dergleichen gesondert geschützt werden.

#winke

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Seit dem Jahresbeginn darf einem tatsächlich der letzte Cent zum Leben genommen werden. Wer mit einer Pfändung rechnet, sollte schleunigst ein P Konto einrichten, damit ist ein gewisser Betrag geschützt. Die Banken müssen dieses einrichten.

lg