Bräuchte Hilfe, ALG2 und Umzug ( Kündigungsfrist)

Hallo miteinander,

Heute habe ich eine Frage, für eine Freundin, die selbst leider nicht über Internet verfügt. Deshalb frage ich jetzt mal, vielleicht kann uns jemand weiterhelfen. Es geht um einen Umzug, sie hat 3 Kinder, und ist wieder Schwanger. Sie wohnt derzeit mit Mann und Kindern in einer etwas über 70qm Wohnung. Jetzt wäre es mit 4 Kindern deutlich zu klein, die Arge hätte gegen einen Umzug wohl nichts. Jetzt geht es aber um die 3 monate Kündigungsfrist, beim jetzigen Vermieter. Sie würde jetzt gern die Kündigung raussenden, so das zum Ende Juni gekündigt wäre bzw. dann der Umzug stattfinden könnte. Somit hielte sie ja die Kündigungsfrist ein. Jetzt meine Frage: Voher kann sie also noch keine Wohnung finden oder suchen, es werden ja nur für JETZT Wohnungen vermietet, nicht im vorraus schon für Juni. Was ist also, wenn sie dann bis Ende Juni, noch keine Wohnung gefunden hat, aber bereits gekündigt hat? Einen Nachmieter zu finden dürfte schwierig werden, da die Wohnung einige Mängel aufweißt. Wer kann uns hier weiterhelfen? Sie kann ja nicht einfach jetzt ausziehen, und in der alten Miete weiterzahlen ( was ja sein müßte) wie soll sie das aufbringen? Wenn die Wohnung jetzt zu klein ist, gibt es da Möglichkeiten das die Arge da die andere Miete trägt auf Darlehen natürlich? Ich kenne mich mit ALG2 nicht aus, daher wäre sehr nett, wenn hier jemand schreiben könnte, wie es laufen könnte.

#danke schonmal

erdbeerstern

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Nein, die ARGE wird keine Doppelmiete übernehmen. Leben Deine Freunde komplett von ALGII oder ergänzend?

Der übliche Ablauf bei einer Wohnungskündigung ist ja eben so. Man sucht sich ne neue Wohnung und schaut, dass das mit der Frist paßt und kündigt DANN die vorhandene Wohnung. Vermieter suchen ja auch nicht erst Mieter, wenn die Whg. bereits leer ist, sondern, wenn sie gekündigt wurde...

Gruß,

phoe-nix

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Hallo phoe-nix,

Ersteinmal Danke, für die Info.
Also ja, sie leben derzeit leider gänzlich von ALG2, und das die Arge dies nicht trägt, hatte ich ihr auch schon angedeutet, hatte es mir schon gedacht.
Wäre ja auch so gesehen nicht das Problem. Ihres ist vielmehr, das ja JETZT in den Zeitungen noch keine Wohnungen für Juni angeboten werden. Wer macht das schon. Und was wäre denn , wenn sie dann im Juni noch keine gefunden hätte ( man weiß es ja nicht ob man dann eine hat), wie ist es dann mit der Kündigung? Kann der Vermieter sie dann auf die Strasse setzen sozusagen?
Ich selber mußte erst einmal umziehen, bin da nicht auf dem neuesten Stand.

lg

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Du hast doch Internet.
Setz dich doch mal mit deiner Freundin zusammen und schaut bei immobilienscout 24 oder immonet nach Wohnungen.

Sicherlich werden die meisten Wohnungen in der Tagespresse zu sofort vermietet, aber ein Einzugstermin ist, wie fast alles im Leben, verhandlungssache.
Nur weil im Inserat "frei ab sofort" steht, heisst das doch nicht, dass das geschriebenes Gesetz ist.

In 3 Monaten sollte es schon möglich sein eine neue Wohnung zu finden. Und wenn genau in diesem Moment jemand anders kündigt, dann wird der schlaue Vermieter ja die Wohnung sofort irgendwo inserieren, um möglichst nahtlos einen Nachmieter zu finden.

Und wenn´s ist kann sie selber eine kleine Anzeige in der Zeitung schalten, dass sie selbst eben zum 1.7. eine Wohnung sucht. Vielleicht meldet sich ja jemand da drauf, weil er gerade zufällig einen Nachmieter sucht.

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Hi,

ich habe dir mal folgendes rausgesucht:

Handbuch KdU ARGE Herford

10.3 Doppelte Mietzahlungen In aller Regel sind Umzüge so zu organisieren, dass keine doppel-ten Mietzahlungsverpflichtungen entstehen. Nur in Ausnahmefällen (bspw. Umzüge über große Entfernungen, nachgewiesene fehlen-de Verhandlungsbereitschaft der Vermieter) kann für maximal ei-nen Monat die Miete doppelt übernommen werden. Doppelte Miet-zahlungen 10.4 Auszugsrenovierungen Auszugsrenovierungen gehören zum Unterkunftsbedarf. Die Not-wendigkeit ergibt sich aus dem Mietvertrag sowie dem Mietrecht. Auszugsreno-vierungen

Quelle: http://www.massarbeit.org/fileadmin/pdf/ARGE_kreis_KdU___22_0712.pdf

Dies ist nur ein Beispiel wie eine ARGE es handhaben kann.

Ansonsten gibt der §22 SGB2 ziemlich deutlich an, was Wohnungsbeschaffungskosten sind.

"...(3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden....."

Quelle: http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02x022.htm

Also ich würde erst mal bei der zuständigen ARGE nachfragen wie es damit aussieht. Ich denke aber dann will diese auch Beweise dafür sehen, dass es nicht anders zu handhaben ist mit der Wohnung. Also hier in Oberhausen könnte ich zum Beispiel für Juli einen Mietvertrag abschließen.

Kleiner Tipp:

Rede ihr doch mal ins Gewissen ob die Kids so wirklich eine Zukunft haben.....wer weiß ob nicht noch welche kommen.

#snowy

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Guten Morgen,

via Aushänge, Kleinanzeigen, Immobilienplattformen etc suchen, denn viele Wohnungen werden sofort inseriert, wenn der Mieter kündigt. Es ist ja auch im Interesse des Vermieters, wenn er seine Wohnung kontinuierlich belegt hat und die Vermieter wissen auch, dass die Mieter Kündigungsfristen haben.

Bei interessanten Objekten dann mit dem VM reden, ob man z. B. einen Monat später erst rein kann, das geht sogar oft (ich bin über 20x umgezogen beruflich)

Eine Übernahme der Doppelmiete ist nur in Ausnahmefällen machbar, dazu eine KANN- Leistung und dieses meines Wissens nach auch nur für einen Monat.

Es ist selten der Fall, dass eine Wohnung erst inseriert wird, wenn zum nächsten 1. diese schon frei wäre, von daher via Internet suchen (da würdest Du ihr doch bestimmt helfen via Internet ;-))

LG
Mone

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Hallo,

ich würde zuerst in der ARGE nachfragen.

Wir haben beim letzten Umzug erst gekündigt, dann eine neue Wohnung gesucht und für den Fall, dass wir keine finden, den alten Vermieter gefragt, ob wir womöglich im Notfall noch nen Monat länger hätten bleiben können. Wäre gegangen, war dann aber doch nicht nötig.

Unser neuer Vermieter hat damals 2 Monate auf die Kaltmiete verzichtet. Deswegen brauchten wir keine doppelte Miete zahlen.

Es gibt sooooo viele Möglichkeiten.

Gruß Marion

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wird nicht einfach werden,hab meine wohnung gefunden und bin innerhalb zwei wochen umgezogen,innerhalb von einem monat.naja die arge hat meine alte wohnung natürlich nicht bezahlt,also liefen zwei monaten rückstände auf.aber ehrlich gesagt ,es war mir egal,er wollt mich eh loswerden.