Mitbewohner oder Besucher?

hab mal eine Frage ab wann gilt man als mitbewohner oder nur Besucher / Urlauber?
Gibt es da eine Tages/Wochenanzahl die man nicht überschreiten darf wenn man Harz IV bekommt und jemanden als "Dauergast" hat?
Hab beim AMt nachgefragt und die Frau am Telefon konnte mir auch nicht weiterhelfen

1

Hallo,

Gegenfrage!

Worauf läuft denn die Frage hinaus ...?
Vielleicht darauf, wie lange Dein Freund ständig bei Dir sein kann, ohne dass Ihr als Bedarfsgemeinschaft gewertet werdet und sich dadurch eventuell finanzielle Nachteile ergeben?

In diesem Sinne,
juliafranziska

2

Nein!!!!!
mein Freund hat seine eigene Wohnung und das 1 Strasse unter mir und er ist Fernfahrer also ist er eh höchstens am Wochenende zuhause und da schlafen wir ein Wochenende bei Ihm eins bei mir.

Es geht um eine Bekannte deren Freund nun schon seit Wochen bei Ihr ist (Tag und Nacht) aber 20 KIlometer weiter bei einem Freund von Ihm gemeldet ist.

3

Bei Deiner Frage unterstelle ich Dir ganz einfach mal, dass Du eine Wohnung mit jemandem teilst, die ARGE aber davon nicht unterrichtet hast.

Dauergäste gibt es im Amtsdeutsch nicht.

4

NEIN!!!!!!!
nochmal mein Freund schläft nur jede zweite Woche am Wochenende hier also 1-2 Nächte in 14 Tagen.

Es geht um eine Bekannte und das Verhalten von Ihr und Ihrem Freund finde ich ungerecht anderen MEnschen gegenüber die sich an die Auflagen des Arbeitsamtes halten.

7

Hallo,

so, und was möchtest Du dann mit der Antwort, wenn es nicht um Dich geht?

Die Bekannte bei der ARGE anschwärzen ...

Mann, Mann, Mann ... kehr vor Deiner eigenen Tür.

In diesem Sinne,
juliafranziska, die auch was gegen Leute hat, die sich nicht korrekt verhalten, aber nie auf die Idee käme, sie deswegen anzuschwärzen.

weitere Kommentare laden
5

Ich habe im Fernsehen mal was von 3 Wochen gelesen.

Alles was darüber liegt, muss gemeldet werden.

Finde ich persönlich sehr wenig, deshalb .... ohne Garantie.... #gruebel

6

Hallo erstmal,
soviel Zeit muss sein !!

Wie das bei ALG II Empfänger ist und ob es da gesonderte Regelungen bzw. Vorschriften gibt weiß ich nicht.

Rein Rechtlich gilt folgendes ( das müßte demzufolge auch für ALG II Bezieher gelten ) ;

Zwischen der Rechtlichen Bezeichnung "Mitbewohner" und "Besucher" gibt es noch die Bezeichnung "Untermieter".

Das hat seinen Grund darin, was erlaubt ist bzw. was der Vermieter erlauben muß, was der Vermieter nicht erlauben muss und wo der Vermieter erst garnicht gefragt werden muss.

Beispiel;

Enge Familienangehörige wie Ehepartner, Eltern und Kinder (nicht aber Geschwister und entfernte Verwandte!) gelten nicht als Untermieter. Eine längerfristige Aufnahme von Angehörigen - damit sind in der Regel mehr als sechs Wochen gemeint - ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen, bedarf jedoch nicht seiner Genehmigung. Hilfebedürftige Eltern dürfen ganz ohne Erlaubnis einziehen.

Wer heiratet, darf seinen Ehepartner immer in die Mietwohnung nachziehen lassen. Das gilt auch für den Lebensgefährten. Lebenspartner sind zwar nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht mit Ehepartnern und Familienangehörigen gleichzustellen, aber: Wer als Hauptmieter in seiner Wohnung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen mit einem Dritten eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft begründen will, hat nach § 549 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darauf einen Anspruch. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Personen!

Mieter müssen den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie Gäste in ihrer Wohnung aufnehmen wollen. Ob es durch diesen Besuch zu einer kurzfristigen Überbelegung der Wohnung kommt, spielt keine Rolle. Der Besuch darf auch einen Haustürschlüssel erhalten. Regelungen in Mietverträgen, die dieses Recht einschränken oder ausschließen, sind unwirksam.

Das gilt auch für Absprachen in Untermietverträgen, wonach ab einer bestimmten Uhrzeit Damen- oder Herrenbesuch nicht mehr erlaubt ist.

Besucher können Tiere mitbringen, beispielsweise einen Hund. Das ist auch erlaubt, wenn Hundehaltung im Mietvertrag verboten ist. Die Grenze ist da erreicht, wo der Besucher in kurzen Abständen regelmäßig den Hund mitbringt und das Tier öfter über Nacht in der Wohnung bleibt.

Gruß
Nobility