Eilscheidung

Hallo ich habe Mal eine Frage vielleicht kann sie mir jemand von euch beantworten. Mein noch Ehemann b kommt mit seiner neuen Freundin ein Kind kann ich die Eilscheidung einreichen? Ich weiß nur dass das andersum auch geht wenn ich z.b schwanger wäre von meinem Freund dass er die Eilscheidung einreichen könnte. Lg

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Das gilt nicht als Härtefall:

Abgelehnt werden Härtefälle, wenn die Ehefrau von einem anderen Partner ein Kind erwartet (OLG Frankfurt 1 WF 89/05) oder den neuen Partner noch vor der Geburt des Kindes heiraten möchte (OLG Sachsen Anhalt 14 WF 211/04).

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https://www.scheidung.io/info/haertefallscheidung/

"Welche Gründe reichen für eine Härtefallscheidung aus?
Folgende Gründe haben sich im Laufe der Jahre als ausreichend für eine Härtefallscheidung in der Rechtssprechung in Deutschland erwiesen. Falls einer der genannten Gründe in einem Fall zutrifft, besteht womöglich die Option der Härtefallscheidung. Trotzdem muss man anmerken, dass für das Vorliegen der Gründe ausreichend Beweise vorhanden sein müssen, da das Gericht ansonsten nicht sicher feststellen kann, ob die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte für einen Ehepartner darstellt.

einmalige oder mehrmalige Morddrohungen gegenüber dem Ehegatten
Suizidversuch, für den der Ehepartner nicht mitverantwortlich sein darf
Eingehen einer neuen Beziehung, welche zur Schwangerschaft führt
schwerer Alkoholmissbrauch, Ablehnung oder mehrmaliges Scheitern von Alkoholentzugsmaßnahmen
Drogenmissbrauch über mehrere Jahre hinweg, auch bei Anwesenheit der Kinder/Ehegatten
Aufnahme der Prostitution nach der Trennung vom Ehegatten
ernstzunehmende Nervenerkrankung, sofern diese nicht vor Eheschließung bekannt war
(vermeintliche) Straftaten gegenüber dem Ehegatten oder nahen Verwandten
schwerwiegende Beleidigungen gegenüber dem Ehegatten im Beisein der Kinder
harte Bedrohungen gegenüber dem Ehegatten im Beisein der Kinder
körperliche Misshandlungen gegenüber dem Ehegatten in Gegenwart der Kinder
Motiv der Eheschließung nur zum Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung
sexuelle Abartigkeiten (z.B. Geschlechtsverkehr mit mehreren Personen)"

"Welche Gründe reichen nicht für eine Härtefallscheidung aus?
Viele Ehepartner denken, dass folgende Gründe für eine Härtefallscheidung ausreichen, dem ist jedoch oft nicht so. Folgende Punkte sind sicherlich belastend für bestimmte Ehepartner, wobei es hier bei der Härtefallscheidung nicht alleine auf das Empfinden der Ehegatten ankommt, sondern die Situation alleine aus der Sicht eines unabhängigen Dritten beurteilt wird. Falls aus dieser unabhängigen Sichtweise ein Fortsetzen der Ehe als unzumutbare Härte wahrgenommen wird, sind erst die Voraussetzungen für die Härtefallscheidung geschaffen.

unordentliche oder nachlässige Haushaltsführung
einmaliger körperlicher Angriff auf Ehegatten (im Affekt)
Ehebruch: Verletzung der Ehetreue
Eifersucht ohne hinreichende Begründung
Absicht eine neue Ehe einzugehen"

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Lass dich bitte gleich morgen von einem Juristen beraten. Das hier sind keine handfesten Aussagen, die Realität kann ganz anders aussehen.

Ich möchte dir noch alles Gute wünschen. Trotz Ehe eine andere Frau zu schwängern ist unterste Schublade!

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🤣 Sorry, was????

Ich bin auch der Meinung, dass die Meinungen hier keine gute Aussage sind. Im Zweifel hängt es vom Richter ab.

Aber dir ist schon klar, dass Partnerschaften auseinander gehen, Scheidungen sich aber schon rein verwaltungstechnisch echt lange ziehen können...

Und in der Zwischenzeit "darf" niemand der unmittelbar & mittelbar Beteiligten schwanger werden???? 🤣

Wie kommst du denn auf SOWAS?

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Es geht um den moralischen Hintergrund.

1. Geht nicht klar hervor, ob das Ehepaar zum Zeitpunkt der Zeugung bereits getrennt war, oder ob es sich um eine Affäre gehandelt hat.

2. Auch wenn es nur noch auf dem Papier ist, sind beide nunmal immernoch verheiratet, in so einer Situation ein Kind mit jemand anderem zu zeugen finde ich nicht richtig.

3. Das mit dem "dürfen" hast du geschrieben, das waren nicht meine Worte. Im Prinzip darf jeder machen was er will, ob das aber von der Gesellschaft akzeptiert wird ist die andere Sache.

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es ist auch andersrum kein Grund, da man inzwischen im Ja den Vater eintragen kann, früher war der Ehemann automatisch der Vater und musste per teurem Rechtsstreit das Kind aberkennen.
es ist weder so noch so ein Grund.
eine Scheidung findet frühestens nach Trennungsjahr statt und es müssen alle Dokument vorhanden sein, daran happert es meistens, das schnell geschieden werden kann