Betreuungsunterhalt berechnen

Hallo zusammen,

ich werde voraussichtlich im September entbinden, es ist meine erste Schwangerschaft. Mit dem Vater des Kindes bestand nur eine kurze Beziehung, er fühlt sich aber sehr verantwortlich für sein Kind. Irgendwann werden wir uns zusammensetzen bezüglich Berechnung des Kindesunterhaltes und Betreuungsunterhaltes. Die Berechnung des Kindesunterhaltes ist mir klar, aber mit der Berechnung des Betreuungsunterhaltes bin ich überfordert. Kennt sich jemand aus?
Mein durchschnittliches Nettogehalt vor der Geburt beträgt 3180€, ich arbeite seit 13 Jahren vollzeit.
Der Vater des Kindes hat ein monatliches Nettoeinkommen von 6100€.
Bisher plane ich, Elterngeld plus zu beziehen für zwei Jahre, das sind 900€ monatlich. Arbeiten würde ich dann nach 1-1,5 Jahren zusätzlich zum Elterngeld, je nachdem, wie es in dem Alter mit der Betreuung funktioniert.

Vielleicht ist hier ja jemand mit Fachwissen…

Viele Grüße

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Wenn ihr ein gutes miteinander habt und der Vater sich verantwortlich für das Kind fühlt, dann setzt euch doch so zusammen und besprecht gemeint wie viel Unterhalt er für das Kind zahlt und wie viel dir für die Betreuung während der 1,5 Jahre. Natürlich gibt es Formeln und Tabellen, aber das sind nur Richtwerte. Wenn man sich selbst einig wird, darf man das tun.

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Ja, das ist auch unser Ziel, hätte es nur gerne einmal ‚professionell‘ ausgerechnet als Orientierung.

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Hi,
wenn man aus einer Ehe heraus Betreuungsunterhalt fordert, dann geht man über die Einkommensdifferenzen: 3/7 der Differenz erhält die Betreuungsperson. Das wäre in Deinem Fall ca 1900 Euro (Bei ihm gehen vorher noch ca 700 Euro Kindesunterhalt ab). Dadurch hättest Du 300 Euro Verlust im Einkommen.

Bei Unverheirateten geht man vom Verdienstausfall aus, also 2.200 Euro Betreuungsunterhalt, solange Du nicht arbeitest. Danach entsprechend Deiner Einkünfte weniger. Auch die Summen sind unbereinigt, der Unterhaltspflichtige kann das noch bereinigen.

Solche Summen haben durchaus Konfliktpotenzial... auch bei guten Voraussetzungen. Letztlich kann man in einer solchen Diskussion das Gedankenspiel aufbringen - wenn es zuviel Geld ist - dann gehst Du nach Mutterschutz wieder arbeiten, und er kümmert sich Vollzeit um sein Kind. Dann hätte er 450 Euro Kindesunterhalt, 900 Euro Elterngeld und 1300 Euro Betreuungsunterhalt. Das wäre sowohl für ihn ein schlechteres Geschäft, als auch für Dich...

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Danke für die Infos!
2200€ kommt mir sehr viel vor, es kommt ja noch 725€ Kindesunterhalt hinzu…
Dann hätte ich ja mit Kindesunterhalt, Kindergeld und Elterngeld mehr als vorher zur Verfügung?!
Habe aber ja überhaupt keine Ahnung.

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Ja, da stolpere ich auch immer drüber. Aber der Kindesunterhalt soll den Bedarf des Kindes decken und stellt nicht Dein Einkommen dar. Und auch wenn es bei den Einkommensklassen, in denen Ihr Euch bewegt, viel anhört - damit verbunden ist auch ein Lebensstandard, der sich auch bei den Kindern entsprechend mehr auswirkt. Aber wie schon vorher gesagt, es kommt darauf an, wie ihr Euch einig seid.
Das, was ich beschrieben habe, ist das, was Dir ein Gericht ungefähr zusprechen würde.

Ein etwas konstruierter Vergleich... stell Dir vor, Du betreibst einen Reiterhof. Er hat sein Pferd bei Dir untergebracht und aus versehen Dich so unglücklich mit dem Pferd angerempelt, dass Du 6 Monate nicht tätig sein kannst. Dann würdest Du auch Deinen Verdienstausfall geltend machen und nicht sagen, ach, das Pferd zahlt er ja auch schon, das rechne ich dann mit rein.

Du musst Dir überlegen, aus welchen Beweggründen Du jemandem mit doppelt so hohem Nettoeinkommen etwas "schenkst".

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Letztendlich wird zunächst der Kindesunterhalt berechnet (und zwar für alle seine Kinder, sofern noch Halbgeschwister da sind), anschließend wird erst mal geschaut, was nach seinem Selbstbehalt übrig bleibt und wie das zwischen ihm und dir aufgeteilt wird. Bei 6000 netto wird dem Kind nämlich auch mehr zustehen als bei 2500.

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Ja, für den Kindesunterhalt gibt’s ja die Düsseldorfer Tabelle.
Weitere Kinder gibt es nicht.