6 Monatiges Probewohnen 11 Jährige Zwillinge bei Papa positiv verlaufen. Und nun?

Hallo,

seit längerer Zeit hatten meine 11 jährigen Zwillinge bei mir als Vater zu wohnen.
Bislang hat sich meine Ex stets geweigert, obwohl ich beste Voraussetzungen dafür habe:
Ich arbeite von zuhause, bekomme sehr gutes Geld und habe ein großes Haus, in dem die Kinder auch
aufgewachsen sind. Ich wohne nur 3 km von der Mutter entfernt und die Schule ist diese Strecke näher.
Bislang hatte ich die Kinder 12 Monate durchgehend mehr als in der Vereinbarung (30% vereinbart, 50% ist).
Ein Wechselmodell hatte sie kategorisch abgelehnt, da sie auch ein Neugeborenes Kind mit ihrem neuen Freund hat,
jedoch das Geld für Unterhalt und Kindergeld benötigt.


Nun ist es seit 4 Monaten so, dass die Jungs komplett zu mir wollten und ich einen Vertrag über ein 6 monatiges Probewohnen unterschrieben habe (sie hat die Kids in der Zeit noch bei sich gemeldet und bekommt KG, ich zahle in der Zeit nur 500€ KU, anstatt €956,-, Ferien sind hälftig aufgeteilt).
Da diese Zeit nun ausläuft, alles super geklappt hat (Kinder sind besser in der Schule geworden, soziale Fortschritte auf der Schule gemacht wurden und Kinder wesentlich entspannter), würde ich dieses Situation für
die Zukunft beibehalten, so wie der Wunsch der Kinder auch ist.
Allerdings würde ich nun fordern, dass die Kinder bei mir gemeldet werden und ich keinen Unterhalt mehr bezahle.
Sie hat aber schon angedeutet, dass sie das finanziell nicht stemmen könnte, auch aus der neuen Wohnung müsste. Sie verdient rund € 1400,- und betreut eine Tochter 2 Jahre. Inzwischen von ihrem Partner getrennt und allein.

Meine Frage in die Runde ist nun: Wie soll ich durchsetzen, dass die dauerhaft bei mir bleiben können. Muss ich mit einem Anwalt arbeiten oder reicht das Jugendamt? Ich würde nicht einmal Unterhalt von ihr verlangen, auch wäre ein Mangelfall vorhanden.

Danke für eure Anmerkungen

Chris

Bearbeitet von Chrischan
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Hey!

"Meine Frage in die Runde ist nun: Wie soll ich durchsetzen, dass die dauerhaft bei mir bleiben können."

Die light-Variante für einen Konsens wäre ein Mediation im Jugendamt. Da du bereits schreibst, dass die KM aus finanziellen Gründen wohl nicht zustimmen wird, würde ich den Weg über das Familiengericht gehen und dort deine Anschrift als Meldeadresse der Kinder festlegen.
Ihr jüngstes Kind ist ja mittlerweile so alt, dass sie wieder arbeiten gehen könnte, zudem wird sie Unterhalt vom Vater der Kleinen erhalten.

Liebe Grüße
Schoko

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Sie geht bereits arbeiten, hat ein Einkommen von € 1400,- wie geschrieben.
Das mit dem Unterhalt der jungen Tochter ist ebenso ein Mangelfall des KV, hat aber auch nicht wirklich etwas mit meinen Kindern zu tun, denke ich.
Ich bin da vorsichtig mit der Mediation vom JA, da genau diese Mitarbeiter, damals schon das 50/50 Modell nicht wirklich unterstützt haben, welches ich vorgeschlagen hatte, aufgrund der engeren Bindung zwischen mir und den Kids. Da waren die der Meinung, dass sie besser bei der Mutter bleiben sollen.
Wenn ich Gericht höre, muss ich sicher einen Anwalt nehmen, oder? Und wenn es zum Gericht kommt, wer muss in dem Fall zahlen?

Danke

Bearbeitet von Chrischan
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Achso. Ja, wenn bereits arbeitet und nur UVS bezieht, dann muss sie in einer Wohnung leben, die sie sich leisten kann. Ohne die Zwillinge könnte sie auch eine kleinere Wohnung beziehen.
Ist bei uns ja auch so, dass wir unser Haus nach unserem Budget geplant haben und nicht nach unseren Wünschen und die zu hohen Kosten dann Unbeteiligten aufdrücken.

Das Jugendamt hat ja auch keine Entscheidungsgewalt, sondern kann nur vermitteln, so lange das Kindeswohl nicht akut gefährdet ist.

Ich schätze, dass du deinen Anwalt selbst zahlen musst bzw im besten Fall die Hälfte der Kosten einer Klage. Da kenne ich mich nicht aus.
Aber ich bin Lehrerin und habe Eltern schon oft unterstützt.
Meine Gedanken dazu: hol die Schule mit ins Boot, wie sie die Entwicklung der Kinder bei dir beurteilen.
Dann wohnen die Kinder ja nun schon seit 6 Monaten bei dir und fühlen sich wohl. Ab einem gewissen Alter werden sie gefragt, wo sie wohnen möchten.

Das alles spricht doch für dich.

Liebe Grüße
Schoko

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Ich kann dir nur raten, sofort einen guten Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. Im Moment hast du nämlich den Vorteil, dass die Kinder bereits seit 6 Monaten bei dir wohnen, Du musst also nur einen „ist“ Zustand formalisieren. Das würde ich auch tun, den Kindern geht es ja blendend bei dir. Die Ex wird sich vermutlich mit Händen und Füssen wehren, da sie den Kindsunterhalt ja für die Sicherung ihrer eigenen Existenz benötigt. Das darf aber nicht das Argument sein, der Unterhalt ist schliesslich für die Kinder gedacht. Es ist eh absurd, dass du die Kinder Vollzeit bei dir hast und trotzdem noch 500€ monatlich für die Ex abdrückst. Das sie den nicht für die Kinder verwendet, sondern für ihren eigenen Lebensunterhalt ist relativ offensichtlich.

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Und die 250€ Kindergeld pro Kind ja auch. Echt krass...

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Ich finde es wirklich toll, wie der TE mit der ganzen Situation umgeht und die Wünsche seiner Kinder berücksichtigt.

Zu deinem Absatz, dass es völlig absurd sei, dass er weiterhin einen Teil des Unterhalts zahle, möchte ich folgendes erwähnen: Der TE hat hier alles richtig gemacht, denn es handelt sich um einen probeweisen Auszug, der auf wenige Monate beschränkt wurde. Das bedeutet, dass die Wohnung der Kinder weiterhin bezahlt werden muss, auch wenn die Kinder dort aktuell nicht wohnen.
Viele Väter würde das wohl von ihrem Vorhaben abbringen, aber anders kann es nicht gelöst werden, wenn nicht beide Elternteile über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Außerdem wissen wir nicht, welche laufenden Kosten für die Kinder eventuell vom Konto der Mutter abgebucht werden.
Da das Probewohnen erfolgreich war und zum Dauerzustand werden soll, muss sich die Mutter nun natürlich eine kleinere, günstigere Wohnung suchen, und der Unterhalt muss neu geregelt werden.

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Ich schließe mich dem oben geschriebenen an. Vor allem würde ich die Zahlung des Unterhalts einstellen und schriftlich eine eigene Unterhaltsförderung stellen. Und alles im Ansprache mit einem Anwalt. Du kannst du Unterhalt leisten, obwohl die Kinder bei dir sind und da Söhne Kindergeld. Dann hast du auch da Geld für einen Anwalt, wenn du den Unterhalt nicht mehr zahlst. Und es ist ja nachweisbare, dass die Kinder bei dir leben.

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Habe das ja vertraglich so vereinbart, wie beschrieben, nur läuft der Vertrag Ende Juni aus, und darauf möchte ich vorbereitet sein.
Ich habe netto 4500€, weiß auch gar nicht, ob ich bei dem Verhältnis überhaupt Unterhalt von ihr verlange, Anwalt ist also kein Problem, aber ihn muss eben wissen, ob ich da den Anwalt brauche, um eine Einigung vor Gericht zu erwirken...
Danke

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Wenn du jetzt schon weißt, dass das Jugendamt eher auf der Seite der KM wäre, würde ich das tun.

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Moment, du bietest an, dass deine Kinder zu dir ziehen, und alles was du willst ist keinen Unterhalt zahlen zu müssen?! Also du willst keinen Unterhalt von deiner Ex, Kindergeld hälftig. Lediglich kein Unterhalt an die Ex. Und selbst darum musst du kämpfen. Wow.