KV nicht eintragen/strafbar

Wäre es „in Ordnung“ (ist natürlich eine Ansichtssache), den Kindsvater NICHT anzugeben und auch KEIN Unterhalt vom Staat zu verlangen/beantragen?
Meine Situation kurz zusammengefasst: Ich weiß wer der KV ist. Es ist genug vorgefallen um sowenig mit ihm zu tun zu haben wie möglich zu wollen. Er weiß natürlich über die SS bescheid, hat mich anfangs sehr unter Druck gesetzt und meldet sich nun seit Monaten nicht mehr.

Ich möchte ihn hier nicht haben, wenn es es nicht schafft sich zu melden und wenigstens das wichtigste (was nach der Geburt kommt) zu klären. Wenn er auftauchen sollte, würde ich ihm das Kind nicht „wegnehmen“ oder es von ihm fernzuhslten, dennoch würde ich es mit dem Umgang über das Gericht oder Jugendamt klären, da ich mir nicht mehr sicher bin, ob er gerade wieder Drogen konsumiert und wie es bei ihm aktuell aussieht. Ich habe kein Vertrauen mehr zu ihm, weshalb ich es lieber über Jugendamt oder so einschätzen lassen möchte. Solange „nur“ ich ein persönliches Problem mit ihm habe und es trotzdem zuverlässig sein kann und sogar ein guter Vter für das Kind, ist es natürlich alles in Ordnung und würde mich sehr beruhigen.

Und noch die letzte Frage: Wenn ich unbekannt eingebe, er dann früher oder später auftaucht und dann doch für das Kind da sein will - habe ich mich damit strafbar gemacht, ihn nicht angegeben zu haben oder wäre das nicht schlimm, solange ich keine Staatsgelder vom Staat eingefordert habe?
P.s. mein Kind wird so oder so erfahren wer der leibliche Vater ist - das werde ich ihm nicht „verheimlichen“

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Von was möchtest du/ ihr Leben während der z.B Elternzeit?
Reicht da das Elterngeld + Kindergeld aus, oder müsstet ihr aufstockend z.B
Bürgergeld beziehen?
Bevor ihr nämlich z.B Bürgergeld bekommt, was ja auch Staatsgelder sind, müsstest du Unterhaltsvorschuss beantragen.
Das Jobcenter kommt nämlich als allerletztes auf, davor muss erst alles andere beantragt werden & dann wäre es strafbar ihn nicht anzugeben.
Zudem hast auch du einen Unterhsltsanspruch gegenüber dem Kindsvater in den ersten 3 Jahren, was das z.B Bürgergeld ja auch reduzieren oder unnötig machen würde, wenn er ausreichend verdient oder irgendwann verdienen würde in der Zeit.

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Lebst du von Bürgergeld ? Dann kommst du auf keinen Fall drumherum den Vater anzugeben. Gibst du kein Vater an. Wirst du kein Geld fürs Kind bekommen. Also Unterhalt. Ich denke wenn du arbeiten gehst dein eigenes Geld verdienst sollte es kein großes Problem sein.
Allerdings wenn er das herausbekommt das du den Vater als unbekannt angegeben hast kann er zum Jugendamt gehen und du kannst dadurch richtig ärger bekommen.

Liebe Grüße

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Warum meinst du, wird sie Ärger bekommen?

Ist eine ehrliche Frage.

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Hallo,

Wenn man den Namen des Vaters nicht angibt, obwohl man ihn weiß begeht man eine Personenstandsfälschung und Urkunden Fälschung.
Wir wurden bei der Anmeldung unserer Kinder vom Mitarbeiter des Standesamts darauf hingewiesen worden inkl. Der möglichen Strafen.

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"Jedes Kind hat grundsätzlich das Recht, seine eigene Abstammung zu kennen. Wenn die Mutter den Namen des biologischen/leiblichen Vaters jedoch nicht bekanntgeben möchte, kann sie nicht dazu gezwungen werden. Denn es gibt keine rechtliche Verpflichtung, den Vater anzugeben.

Es ist jedoch strafbar, wenn die Mutter fälschlicherweise angibt, den Vater nicht zu kennen und auf dieser Basis Unterhaltsvorschuss beantragt. "

Gefunden auf https://www.profemina.org/de-de/schwangerschaft/vater-angeben#:~:text=%C3%97-,Muss%20ich%20den%20Vater%20angeben%3F,rechtliche%20Verpflichtung%2C%20den%20Vater%20anzugeben.