so langsam reichts - Unterhaltstitel und zahlt nicht

Hallo! Wer kennt sich denn mit der Zwangsvollstreckung aus, die folgt, wenn es einen Unterhaltstitel gibt? Wie geht dies genau vor sich? Ich stehe kurz davor, bei meinem Ex zwangsvollstrecken zu lassen.

Er hatte einen sicheren Job, während dieser Zeit wurde der Unterhaltstitel unterzeichnet; 3-4 Monate später schmiß er seinen Job einfach hin und machte sich selbstständig mit etwas was von vornherin zum Scheitern verurteilt war. Er kündigte seinen Job zu einem Zeitpunkt, als unser Kleinster erst 2 Jahre alt war und noch nicht klar war, wann ich wieder arbeiten gehen könnte. Seit dem fliegt er alle 4-6 Wochen in die USA zu seiner Neuen, lebt vom deutschen Staat (er ist Ausländer), bezieht glaube ich sogar auch Wohngeld und lässt sich die Sonne auf den Bauch scheinen.

Ich hingegen gehe schon seit einer gefühlten Ewigkeit über 30 h die Woche arbeiten und kümmere mich um die 2 Kinder, Haushalt, alles allein.

Die ersten 1 1/2 Jahre hat er den Unterhalt normal gemäß Unterhaltstabelle bezahlt; jetzt wurde er angeschrieben, dass sich der Unterhalt erhöht hat und er bitte mehr zahlen soll. Und da hat er (als er wohl zum ersten Mal die Düsseldorfer Tabelle sah) festgestellt, dass er ja eigentlich seit seiner Selbstständigkeit in die Mindestunterhaltskategorie fällt und bezahlt seither nicht mehr den in der Unterhaltsurkunde festgeschriebenen Unterhalt. Er hat sogar Unterhalt, den er seiner Meinung nach das letzte Jahr zuviel bezahlt hat, von mir zurückgefordert!!!! Das ist echt die Höhe!

Der ist gesund, kann von mir aus 60 Stunden die Woche arbeiten und macht einen auf faulen Lenz und ich racker mir einen ab.

Wer von Euch hat dieses Verfahren mit der Zwangsvollstreckung schon durch und was war das Ergebnis?

Lieben Gruß
Petra

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"und bezahlt seither nicht mehr den in der Unterhaltsurkunde festgeschriebenen Unterhalt."

Wieviel Unterhalt ist denn bisher aufgelaufen?

Wenn du es finanziell nicht unbedingt nötig hast, würde ich an deiner Stelle ggf. noch etwas warten, damit es sich auch "lohnt".

Ansonsten beauftragst du halt den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Zuständig ist der GV im Bezirk, wo der KV lebt...welcher das ist, erfährst du über die sogenannte Gerichtsvollzieherverteilerstelle seines Wohnortamtsgerichtes.

Der Antrag muss m.W. schriftlich unter Beifügung des Titels gestellt werden...für die Kosten hast du als Antragsteller in Vorleistung zu treten, und bei fruchtloser Vollstreckung kannst du die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen. Das müsstest du imho allerdings schon mit dem Antrag auf Zwangsvollstreckung beantragen...

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du kannst ihn auch bei der polizei anzeigen!!!

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Ich empfehle Dir eine Strafanzeige bei der Polizei wegen Unterhaltspflichtverletzung. Das bringt Schwung in die Angelegenheit und kostet Dich nichts.

Gruß

Manavgat

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HAllo Manavgat,

geht das auch, wenn er auf einmal nicht mehr den vollen Unterhalt bezahlt oder geht das erst, wenn er überhaupt keinen Unterhalt mehr bezahlt?

Gruß
Petra

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Das kommt darauf an, wieviel Unterhalt fehlt.

Es muss schon eine erhebliche Summe aufgelaufen sein.

Gruß

Manavgat

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Endlich eine die mein Problem teilt :)

Mein Ex ist auch selbständig seitdem wir getrennt sind, hat vorher auch gut verdient. Es wurde im Dezember erst berechnet das er zahlen KANN, allerdings hatte er im Januar zu hohe andere Ausgaben, und seine Ausrede für Februar kenn ich noch nicht weil die letzten 3 Besuchstage ins Wasser gefallen sind. Mir auch egal, ich war direkt am 1. Februar wegen ner Pfändung im Amtsgericht.

Ich muss dazu sagen mein Ex hat einen Mitarbeitervertrag bei einer Firma, aber er ist Selbständig, bekommt von denen Provision (Versicherungen).

Jedenfalls hat die Rechtspflegerin im Gericht einen Pfändungsbeschluss geschrieben bei dem er keinen Selbstbehalt hat, sprich wenn er 500€ verdient wird der Drittschuldner, also seine Firma die ihm die Provison zahlt, dieses Geld je nach offener Forderung an mich überweisen müssen.
Samstag bekam ich den Brief mit der Geschäftsnummer des Gerichts und das eben meinem Antrag entsprochen wurde und der Pfändungs und Überweisungsbeschluss dem zuständigen Gerichtsvollzieher zugeschickt wurde, wenn der den richtigen Beschluss dann ausformuliert hat, bekomme ich, mein Ex und die Firma den zugeschickt und das Geld müsste dann bald bei mir ankommen.

Das ist zumindest der Werdegang bei mir. Weiß ja nicht was dein Ex für ne Selbständigkeit hat, aber wenn du sagst er lebt vom Staat, bekommt er Arbeitslosengeld plus den Existenzgründungszuschuss?! Das ist ab 900€ oder so auch pfändbares Einkommen, und somit wird das Arbeitsamt der Drittschuldner und muss dir solange was überweisen bis der Betrag bezahlt ist. Und er kann nicht eigenmächtig Unterhalt kürzen oder so, dies muss er beim Jugendamt angeben und die Berechnen dann neu und dann erst darf er weniger zahlen und bekommt einen neuen Titel. Aber um den Mindestunterhalt von jetzt 225€ wird er auch als Selbständiger nicht drumrumkommen, weil wenn er das net zahlen kann MUSS er sich einen normalen Job suchen um den Unterhalt zahlen zu können.

LG cliffi

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Hallo und Danke erstmal für deine Antwort. Also so einfach ist das nicht mit der Änderung des Unterhaltstitels. Das ändert das Jugendamt nicht einfach, weil der Herr einfach mal weniger verdient und zu faul ist einen richtigen Job anzunehmen. Er müsste dies m. E. gerichtlich abändern lassen und da habe ich ja wohl auch ncoh ein Wörtchen mitzureden.

Ja, ich denke, er erhält immer noch den Gründerzuschuß. Weißt du, ob da auch die Kontoauszüge kontrolliert werden? Frage mich nämlich, wie er sich alle 4-6 Wochen einen Flug in die USA finanzieren kann. Ich habe seit Jahren kein Geld mehr für Urlaub gehabt. Natürlich verdient er sicher so gut wie nichts mit seiner Pseudo-Selbständigkeit, aber er hat sich dafür entschieden in vollem Bewußtsein, was er den Kindern an Unterhalt schuldet. Und jetzt einfach daher kommen und den super gewievten spielen, der gaaaanz plötzlich nur noch den Mindestunterhalt zahlen kann (und man beachte: bis zu dem Zeitpunkt als er zu mehr Unterhalt aufgefordert wurde und mal in die Düsseldorfer Tabelle schaute), hat er den Unterhalt anstandslos bezahlt. Und erst jetzt behauptet er, er könne nur noch den Mindestunterhalt bezahlen.

Die Männer haben echt keinen Funken Stolz im Leib und dann aber immer und überall den Superpapa spielen. Wenn das meine Kinder wüssten. Schäme mich so für ihn.

Laß mich bitte wissen, wie deiner auf die Zwangsvollstreckung reagiert :-)

Gruß und viel Glück
Petra