Anträge für alles (Lehrerin in NRW)

Guten Morgen,

hilfe bin bald am Verzweifeln. Bin gerade dabei mir die Anträge für Elterngeld, Kindergeld, Mutterschutzgeld zusammenzusuchen.
Jetzt telefoniere ich von Ecke zu Ohr und keiner kann mir eine sinnvolle Auskunft geben. Scheiß Ämter!!! Genau so ist es mit dem Antrag für Elternzeit. Muss ich mich für 3 Jahre festlegen oder kann ich das jedes Jahr neu beantragen?
Muss ich einen Antrag auf Mutterschutzgeld stellen? Woher bekomme ich den dann?
Und woher bekomme ich den Antrag für Elterngeld und Kindergeld?
Bitte helft mir.

Katja (23. SSW)

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hi du

hab mich auch schon erkundigt. also mutterschaftsgeld bekommst du-wenn du nicht beamtin bist-von der KK, den fehlenden teil zahlt der AG dazu. 7 wochen vor der geburt musst du dir ne bescheinigung über den geburtstermin vom fa holen und zusammen mit dem entsprechenden antrag (den gibts bei der KK, einfach mal anrufen) zur KK schicken, alles weitere machen die dann für dich. das nächste was kommt ist das kindergeld. den antrag bekommst du bei der familienkasse, wo die sitzt erfährst du bei der agentur für arbeit oder im internet. den kannst du aber erst nach der geburt dorthin senden. bist du im öffentlichen dienst wie ich musst du den antrag bei deinem AG abgeben, der schickt den dann an die entsprechende stelle (bei mir das BA service haus in nürnberg, bei lehrern evtl. die bezirksreg.???). weiß der AG dann aber. elterngeld kann man, wie mir das jugendamt gesagt hat, dort beantragen. den antrag kriegst du dort oder aus dem internet. ich gehe im april mal hin und lass mir den dort erklären, aber abgegebn kannst du auch den erst nach der geburt. soweit ich weiß musst du bis 7 wochen nach der gebrut bei deinem AG sagen bzw beantragen wie lange du elternzeit haben willst. das ist aber alles vorläufig, du kannst das jederzeit ändern. ich zb werde erstmal sagen das ich ein jahr wegbleibe, wenn ich aber kurz vor ablauf des jahres meine ich will doch länger dann sag ich bescheid und gut ist. hier ist allerdings zu bedenken, das es das elterngeld ja höchstens 14 monate gibt, bei abzug mutterschaftsgeld entsprechend kürzer (die 2 monate werden ja angerechnet). alles klar soweit? lg
kathrin

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Hi Katja!

Den Antrag für Elterngeld habe ich vom Bezirksamt bekommen oder du lädst ihn dir aus dem internet runter. Kindergeldantrag müsstest du vom Arbeitsamt bekommen oder auch aus dem internet. Mutterschutzgeld: du bekommst 7 Wochen vor der Geburt vom Frauenarzt einen Zettel für beantragung des Mutterschaftsgeldes. Den schickst du ausgefüllt zur Krankenkasse. Einfach deinen FA fragen.Mit der Elternzeit kann ich dir nicht genau sagen. Da würd ich bei der Elterngeldstelle (Bezirksamt deiner Stadt) nachfragen, die müssten es wissen.
Schau mal unter www.Elterngeld.de da müsste es die Anträge zum runterladen geben.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Gruß Luna

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Hallo Katja,

jetzt mal ganz tief durchatmen... ;-) Du hast ja auch noch ein bisschen Zeit!

Kindergeldantrag findest Du zum ausdrucken hier:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A092-sozialrechtliche-Leistungen/Publikation/pdf/Antrag-auf-Kindergeld-KG1.pdf.pdf

Elterngeld in NRW: hier ist die Versorgungsverwaltung NRW zuständig: http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/standorte/aemterVorOrt/index.php

Mutterschaftsgeld kannst Du erst 7 Wochen vor Geburt beantragen. Bescheinigung bekommst Du dann beim FA, diese schickst Du dann Deiner Kasse. Die wird sich dann mit Deinem Arbeitgeber in Verbindung setzen.

Auskünfte über die Elternzeit findest Du hier: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=89272.html

Kannst Dich gerne nochmal melden....

LG
CLAUDIA (40. SSW)


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dann ist das alles etwas anders als zuvor beschrieben.

mutterschaftsgeld gibts nicht, weil du dein gehalt einfach weiter beziehst :-) sehr praktisch...

den antrag auf elternzeit bekommst du von der bezirksregierung zugeschickt.
ich meine, man müsse sich festlegen, wie lange man elternzeit nimmt... aber da bin ich mir nicht sicher, das kann sich geändert haben seit der geburt meines sohnes.

das kindergeld bekommst du vom lbv... daher bekommst du auch den antrag auf kindergeld.

ansonsten einfach mal bei der gew nachfragen (dafür musst du kein mitglied sein), da erhälst du schneller antworten als bei den ämtern ;-)

pugsley

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Hallo,
ich danke dir und euch allen für die lieben Antworten!!
Ich weiß, dass ich noch Zeit habe, aber ich bin im monet eh krank und da dachte ich mir, nutze die Gelegenheit und regel schon mal was. Ich bin nicht so ein Typ auf den letzten Drücker was erledigen.

Habe nun endlich nach langem Telefonat mal einen beim LBV ans Telefon bekommen.
Und der meinte, dass man bei denen auf der Homepage den Antrag für´s Kindergeld bekommt. Stimmt, schon ausgedruckt.

Elternzeit meinte der gute Mann solle man erst mal für 1 Jahr beantragen (die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz). Aber 1/2 Jahr vor Ende der Elternzeit müsse man sich melden ob man noch weiter zu Hause bleiben will.

Mutterschutz wird einfach das Gehalt durchgezahlt. Bräuchte ihnen nur sagen, wie lange der Mutterschutz dann ginge.

Elterngeld soll ich zu unserer Gemeindeverwaltung gehen.

So, nun sehe ich klarer. Und kann mich endlich auf das SOfa hauen.

Noch mal lieben Dank an euch. Ich wusste, dass ich mich auf die Frauen hier im Schwangerschaftsforum verlassen kann!!


Katja