als hausfrau auch mutterschaftsgeld

ich bin hausfrau bekomme ich dann auch mutterschaftsgeld?

lg nicki

1

hallo liebe nicki!

musst mal bei google "elterngeld" eingeben, da ist ein bericht zu lesen, in dem es heißt, dass man mind. 300,00 € oder höchstens 1800,00 € für 12 mon bekommt!
allerdings erst ab dem 01.01.2007!

ich hoffe, ich konnte dir helfen!

LG maike #blume

2

Hallo Nicki!

Als Hausfrau bekommst Du von der Krankenkasse 13 Euro pro Tag Mutterschaftsgeld und zwar 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung.

Erziehungsgeld steht Dir auch zu und wenn Du erst 2007 entbindest bekommst Du den Mindestsatz von 300 Euro an Elterngeld.

Hoffe, ich konnte Dir helfen.

Tanja & #baby inside (14+5)

3

Hi Nicki,
Mutterschaftsgeld bekommt Du nur wenn Du in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehst oder wenn Du ein zweites Kind während des Erziehungsurlaubes des ersten Kindes bekommst und halt unmittelbar vor dem ersten in einem Beschäftigungsverhältnis standes. Sonst gibts von der Krankenkasse leider nichts. Ggf. steht Dir Erziehungsgeld oder eben das neue Elterngeld zu.
Viele liebe Grüße und alles Gute.
Nicki und #baby Luca 38.SSW

4

Doch man bekommt von der krankenkasse was und zwar einmalig entbindungsgeld

7

Hu-hu,

nope, das ist leider Geschichte!!!

http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/entbindungsgeld.html

Vicky

5

Habe gerade gelesen, dass das Entbindungsgeld leider seit 2004 gestrichen ist. Man bekommt also weder Mutterschafts- noch Entbindungsgeld :-(

Siehe hier: http://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/mutterschaftsgeld.htm

Liebe Grüße,
Claudia

6

ach man das ist aber schade. na ja kann man nichts machen. wenn ich einen antrag auf erziehungsgeld stelle. ich bekomme im oktober den kleinen. wann soll man den stellen direkt nach der geburt oder vorher? wie lange dauert das bis man erziehungsgeld bekommt? zahlen die rückwirkend?

ich weiß viele viele fragen, auf die ich keine antwort habe. vielen dank das ihr mir helft.

lg nicki:-)

9

Hallo Nicki,

den Antrag am Besten nach der Geburt stellen, da du ja noch eine Geburtsbescheinigung vom Standesamt speziell für das Erziehungsgeld bekommst. Die Bearbeitungsdauer ist unterschiedlich aber rechne mal mit 6-8 Wochen. Ja, es wird rückwirkend gezahlt.


LG Kathrin + Connor (2 Jahre) + Emily (33.SSW)

8

also ich weiss nicht wer immer den blödsinn in die welt setzt das es kein mutterschaftsgeld gibt. so bitte das habe ich gerade eben von der aok hessen hp geholt

Mutterschaftsgeld

Werdende Mütter die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Nettoeinkommens (Durchschnitt der letzten drei Monate) für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei einer Früh- oder Mehrlingsgeburt kann das Mutterschaftsgeld bis zum Ende der zwölften Woche nach der Entbindung gewährt werden. Die Anspruchsdauer verlängert sich um die Zeit, in der das Mutterschaftsgeld vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte.

Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens € 13 pro Kalendertag. Der € 13 übersteigende Betrag bis zur Höhe des errechneten Nettoarbeitseinkommens wird vom Arbeitgeber nach den Vorschriften des Mutterschutzgesetzes gezahlt. Mütter ohne bestehendes Arbeitsverhältnis zu Beginn der Schutzfrist erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, falls sie im Falle der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld hätten. Dies trifft in erster Linie für Arbeitslosengeld-Empfängerinnen zu.

Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse zu Beginn der Schutzfrist vor der Enbindung. Frauen, die bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. wegen geringfügiger Beschäftigung oder Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze und einer bestehenden Privaten Krankenversicherung), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von € 210. Das Mutterschaftsgeld wird in diesem Fall auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt.

10

Ich weiß nicht, ob das hier noch jemand liest.... aber es gibt kein Mutterschaftsgeld für Hausfrauen ohne eigenes Einkommen - das war ja die Frage.

Für Angestellte oder Geringverdiener in einer gesetzlichen KK gibt es natürlich schon Mutterschafsgeld!