Haben Großeltern Recht auf das Kind ?

Hallo,
Im Sommer bekommen mein Mann und ich unser erstes Kind.
Weder er noch ich haben Kontakt zu unseren Familien.

Bin hat meine Mutter herausgefunden, dass ich schwanger bin. Kann sie den Umgang für das Kind einklagen?
Ich habe bisher nur Infos dazu gefunden, wenn es um Scheidungskinder geht oder Kinder die schon Beziehungen zu Ihren Großeltern aufgebaut haben, aber nichts über Neugeborene..

Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall, und kann mir von seinen Erfahrungen berichten ?

Über die Dinge, die vorgefallen sind, weshalb der Kontakt von meiner Seite aus abgebrochen wurde, gibt es (leider) keinerlei Belege mehr.
Vielen Dank!

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Da das Kind noch nicht auf der Welt ist und Ihr bereits jetzt kein Kontakt habt, kann da gar nichts eingeklagt werden.
Damit das irgendwie Erfolg hat, müssten die Großeltern feste Bezugspersonen sein, was Sie bei euch ja nie werden.

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Auch nein, da die Großeltern bisher keine Bezugspersonen waren.

Aber ehrlich gesagt Schade, wenn Kinder keine Großeltern haben und hier dann gleich beide Großelternpaare ausfallen.

Bearbeitet von NeinAberSchade
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Etwas abwertend, oder? Auch "so eine Familie" kann für das Kind ein tolles und wertvolles Umfeld sein. Und die beiden werden sicher ihre Gründe für den Kontaktabbruch haben. Womöglich ist es für das Kind dann besser, keine Großeltern zu kennen 🤷

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Natürlich ist sowas schade.Aber was soll man denn machen? Die Dinge sind so wie Sie sind,soll man deswegen dann kein Kind bekommen? Uns haben auch so einige Verwandte ganz schön hängen gelassen und Interesse an den Kindern ist auch keins da.Kann man vorher ja auch nicht wissen🤷🏻‍♀️

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Ja, Großeltern haben Recht auf Umgang, sofern es im Einklang mit dem Kindeswohl steht und der Entwicklung des Kindes förderlich ist.

https://www.familienrechtsinfo.de/sorgerecht/umgangsrecht-grosseltern/

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Aber nur, wenn sie das Kind kennen und einen engen Kontakt haben/hatten

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Meines Wissens müssen sie das Kind nicht kennen - wie auch, wenn es ein Neugeborenes ist - aber der Kontakt muss eben förderlich sein.
Ob er das in diesem Fall wäre, wage ich zu bezweifeln.

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Sie haben das Recht einen Antrag beim FAmiliengericht zu stellen. ABer entsprochen werden wird dem in euerer Kostellation nicht.

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Was will sie denn einklagen? Sie kann es höchstens dann, wenn das Kind für sein Wohl die Oma braucht und hier ein absolut bestes Verhältnis vorher bestanden hat. DAs ist wohl kaum gegeben, wenn das Kind bisher nicht mal auf der Welt ist.

Ela

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mein Schwiegervater hatte so ein Pech das wir spenderkinder haben. War 1 Minuten Telefon Gespräch mit seinen Anwalt.

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Es gibt kein Recht der Großeltern auf Umgang mit Enkelkindern.
Es gibt ein Recht des Kindes auf Umgang mit Menschen die für das Kind feste Bezugspersonen sind und wo ein Kontaktabbruch nicht dem Kindeswohl entspräche.
Die Großeltern hätten also nur eine Chance, wenn sie ein fester Bestandteil des Lebens des Kindes wären und ein Kontaktabbruch mit den Großeltern gegen das Kindeswohl wäre.
Das ist hier schlicht nicht der Fall.

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Nein, gibt es nicht. Dazu müssten die Großeltern einen engen Kontakt belegen ;) den es bei einem Neugeborenen ja gar nicht gibt 😊

Also bleibt bei eurem Kontaktabbruch und falls sie den Rechtsweg bestreiten will, nehmt ihr euch (ohne große Sorge, denn ihr würdet sehr sicher gewinnen) einen Anwalt! 🥰

Für die Zukunft (weiß ja nicht, wie deine Eltern drauf sind): in Kita usw Bescheid geben, dass sie NICHT berechtigt sind, dein Kind abzuholen.