Oma will Umgang mit Tochter einklagen

Hey, ich suche dringend Rat von euch
Ich bin alleinerziehende Mama, meine Tochter wird im August 3 Jahre. Ich habe letzte Woche einen Brief von Anwalt bekommen indem die Oma meiner Tochter (Mutter von Kindsvater) ihr Umgangsrecht über das Gericht einfordern möchte. In den Brief steht dass die Großmutter zu meiner Tochter in der Vergangenheit ein regelmäßigen Umgang und ein liebevolles gewachsenes Verhältnis besteht und ich aus nicht nachvollziehbaren Gründen einfach den Kontakt abgebrochen habe. Leider ist dies alles nur erfunden, meine Tochter hatte nie ein festen regelmäßigen Umgang mit der Oma und hat die Oma nur 1- 2 mal in Monat gesehen, meist in bei sein mit mir, sie hatte meine Tochter keine 5 mal alleine. Anfang dieses Jahres brach ich den Kontakt zur Oma ab, da die Oma ständig sich in die Erziehung meines Kindes einmischte und alles bestimmen wollte, sie dürfte erst von Tisch aufstehen wenn sie noch was isst oder bevor sie keine Hausschuhe anzieht dürfte meine Tochter nicht zu ihrer Katze, sie hatte Behauptungen über Behauptungen, dass Sie mein Auto stehen hätte sehen bei den Kindsvater obwohl dies nicht der Fall war, obwohl ich ihr gesagt habe dass dies nicht der Fall ist, hat sie weiter behauptet sie hätte dann noch mein Kennzeichen auch gesehen und da wäre sie sich 100% sicher. Der Kindsvater hat allerdings kein Interesse an seiner Tochter, zahlt aber Unterhalt, indem sich die Oma auch eingemischt hat sie hätte zusammen mit ihren Sohn bei der Beistandschaft angerufen und gesagt der Kindsvater kann nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen, der Unterhalt wird neu berechnet, auf Nachfrage bei der Beistandschaft hat sich heraus gestellt das dies alles nur erfunden wurde. Jetzt fordert die Oma über den Anwalt, jede 14 Tage am Wochenende meine Tochter, abwechselnd Samstag und Sonntag von 10 bis 18 Uhr. Selbst das Datum wo in den Brief von Anwalt steht wo sie meine Tochter das letzte mal sah wurde gelogen und entspricht nicht der Wahrheit. Ich möchte meine Tochter auf keinen fall der Oma nochmals alleine mitgeben, da ich der Oma nicht mehr vertrauen kann und sie auch einmal mit ihren Sohn auskommt und dann sind auch sie wieder im Streit, da der Kindsvater auch ein Alkoholproblem hat habe ich auch Angst dass sie meine Tochter bei ihm alleine lassen würde.
Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Hat sie denn ein Recht als Oma auf meine Tochter alleine und überhaupt ? Würdet ihr zu einen Anwalt gehen?

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Die Oma kann wohl schlecht belegen, dass deine Tochter 5xwöchentlich bei ihr war, also würde ich mich entspannt zurück lehnen.

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Eben! Und liebe TE: natürlich auch ab zum Anwalt, Fachanwalt für Familienrecht aber!!

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Kurz und knapp: Nein, hat sie nicht.

Das Verhältnis zu deinem Kind müsste so gewesen sein, dass sie quasi ein Mütterersatz für das Kind wäre und das Kind quasi psychischen Schaden davon trägt, wenn es jetzt plötzlich von der Oma getrennt wird.

Das ist bei Euch nicht der Fall.

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Ich würde zum Jugendamt gehen und mir Beistand holen.

In Österreich ist es so das die Grosseltern nur Kontaktrecht bekommen wenn man zusammen gelebt hat oder man fix beweisen kann das man sich mindestens 3x in der Woche gesehen hat.
Wir haben uns mal beraten lassen weil mein Mann den Kontakt zum Opa lange vor der Geburt abgebrochen hat.

Mach dir keine Sorgen das ist schnell überprüft. Und ich glaube wenn dem Anwalt 1x der Sachverhalt geschildert wird hat es sich erledigt.

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Auf die Beweisführung wäre ich auch gespannt. Evtl hast du ja ein Foto auf dem Handy von deiner Tochter von dem angeblich letzten gemeinsamen Oma Tag.

Rein theoretisch wenn ich mich trennen würde und den Kontakt mit meinen Schwiegereltern abbrechen würde, könnten sie es erfolgreich einklagen. Denn wir haben Termine meist per Nachricht vereinbart oder im Nachgang Bilder ausgetauscht etc. und wie viele Bilder/Nachrichten kann sie mit ihrem Enkel vorweisen?!

Bearbeitet von Ysi4
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Ich würde mich ans Jugendamt wenden und um Rat bitten.

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Auf jeden Fall zum Fachanwalt für Familienrecht

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Vorsicht, nur Laienwissen:
Soweit ich weiß kann der Umgang mit einem Kind von Personen, die nicht die Eltern sind, nur eingeklagt werden, wenn der Konatkt wirklich sehr intensiv war. Also wenn das Kind von der Person (in dem Fall die Oma) permanent betreut wurde, sie quasi als Eltern-Ersatz da war und ein sehr, sehr enger und häufiger Konatkt bestand. Mit dem klassischen wöchentlichen Besuch, wie es in den meisten Familien ist dürfte sie nicht weit kommen.

Ich würde dir raten, auf das Schreiben vom Anwalt nicht zu reagieren und auf jeden Fall juristische Beratung zu suchen.

Davon abgesehen: Was wünscht sich denn deine Tochter? Jetzt sind die Fronten natürlich verhärtet, aber vielleicht hättet ihr alle 1-2 Monate einen kleinen Ausflug zusammen machen können. Dann wäre der Kontkat nicht komplett abgebrochen, du wärst aber dabei...

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Inhaltlich stimme ich Dir zu, bzw. ist das, was Du schreibst, zutreffend. Da ist rechtlich tatsächlich nichts zu befürchten.

Die Frage, was die Tochter der TE sich wünscht, erübrigt sich allerdings, da das Kind erst 2,5 Jahre alt ist.

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Ah ok, das hatte ich überlesen. Naja, kann ja trotzdem sein, dass die Tochter mal nach der Oma fragt, dann hätte man das vielleicht so lösen können, damit ein loser Kontakt bestehen bleibt. Aber wenn es schon so weit ist und die Oma hinterrücks klagt, hätte ich natürlich im Fall der FS auch keine große Lust mehr auf Konatkt...

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Genieße die show 🤭🥰
Leichter getan als gesagt ich weiss.
Bei uns ging es vor gericht und die richterin lachte.
Gott sei dank kein kontakt seit 6 jahren 🙏🏼 (kind aktuell 8 jahre)
Zur sicherheit kannst du wenn du keine rechtschutz hast zu einem kostenlosen berstungstermin gehen gibts normal 1x in der woche direkt beim Gericht (zumindest bei uns)

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Nein, die Oma hat kein Recht auf das Kind.

Des Weiteren hat die Oma sehr schlechte Karten vor dem Familiengericht, und das weiß sie, sonst würde sie keine Lügengeschichten auftischen. Ihr Anwalt wird ihr das so verklickert haben, damit sie ggf. eine Klage beim Familiengericht einreichen kann.

Du kannst das Schreiben von ihrem Anwalt theoretisch ignorieren. Du bist zu nichts verpflichtet. Sie bezahlt den Anwalt damit er ein Schreiben aufsetzt, das war’s. Erstmal passiert nichts. Aber vielleicht kommt da noch mehr und das ist nur der Anfang.

Bist du rechtsschutzversichert? Wenn nein, dann würde ich mich mal absichern und mir einen Rat holen. Das wird sonst schnell teuer … Unter KEINEN Umständen würde ich Kontakt zu der Frau suchen ohne Anwalt. Nur noch mit Profi an der Hand kommunizieren und ansonsten gnadenlos ignorieren. Mit Anwalt kannst du den Antrag der Oma ablehnen.

Hier ist noch ein Gerichtsurteil aus dem letztem Jahr. Vielleicht beruhigt dich das. Eine Oma hat geklagt und verloren, einfach bei Google eingeben:
OLG Hamm, Beschluss vom 10.08.2023 - 9 UF 76/23

Gib nicht auf. Lg

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Achtung Aufpassen. Nicht jeder Rechtsschutzvertrag sichert Familienrecht ab.

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Danke, mir stellt es immer die Haare auf, wenn ich diesen Hinweis auf die Rechtschutzversicherung lese. In der "normalen" Rechtsschutzversicherung sind Arbeits-, Auto und Mietrecht abgesichert.Weder Verwaltungs, noch Familienrecht.