Vor meiner Mutter meine Schwangerschaft geheimhalten?

Hallo.
Der Titel ist vielleicht etwas ungünstig gewählt, aber etwas besseres ist mir nicht eingefallen.

Also:
Meine Mutter und ich haben kein gutes Verhältnis zu einander bzw. Ich habe mit meiner Mutter gebrochen und den Kontakt abgebrochen. Jahrelang hat sie mich spüren lassen, das ich nur ein Unfall war und sie hat sich auch nie großartig gekümmert. Als ich 14 war, ist sie aus der Wohnung mit meinem Stiefvater ausgezogen, um mit ihrem neuen lover zusammen zu leben. Mich hat sie bei meinem Stiefvater gelassen und ich konnte zusehen, wie ich klar kam. Zum Glück war der Exmann von ihr wirklich ein herzensguter Mensch und hat mich trotz der Scheidung und keinerlei Verwandtschaftsgrads bei sich leben lassen und hat sich um mich gekümmert.
Jedenfalls sind dann in den Jahren immer mehr Dinge vorgefallen, bis ich irgendwann gesagt habe „bis hier und nicht weiter, das war’s“.

Jetzt bin ich in der 22. ssw und meine Oma fragte mich letztens, ob ich es meiner Mutter erzählen will…
Ich bin ziemlich unentschlossen.
Auf der einen Seite weiß ich, ist es ihr gutes Recht und sie kann es sogar einfordern (geht tatsächlich vom Gesetz her), auf der anderen Seite möchte ich auch weiterhin keinen Kontakt zu ihr und alles so lassen, wie es ist.
Ich weiß ganz genau, dass es im Endeffekt wieder bloß um sie geht und ich im Endeffekt die Leidtragende bin bzw. sie sich sowieso nicht für das Kind interessieren wird. (Sie ist eine sehr egoistische, narzisstische und toxische Person). Ich weiß, wie ich gelitten habe um irgendwie ihre Aufmerksamkeit zu bekommen. Das gleiche möchte ich meiner Derren nicht an tun.

Was würdet ihr machen?

Früher oder später wird sie es sicherlich erfahren, ob ich will oder nicht.
Ich weiß bloß nicht, ob ich noch mehr Diskussionen ertrage mit ihr oder nicht.

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"Auf der einen Seite weiß ich, ist es ihr gutes Recht und sie kann es sogar einfordern (geht tatsächlich vom Gesetz her)"

Nein, das stimmt nicht. Es ist nicht IHR Recht, sondern das des Kindes und das auch nur, wenn sie vorher Bezugsperson war und du dann den Kontakt nehmen wollen würdest. Du hast selbstverständlich das Recht, deine Mutter/die Oma gar nicht erst den Kontakt aufkommen zu lassen.

Das entscheidest also du.

Ihr habt keinen Kontakt, das aus guten Gründen und dabei würde ich es belassen. Schütze dein Kind.

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Vor allem ist das auch falsch.

Großeltern haben nicht automatisch per Gesetz ein Umgangsrecht. Anders als zb ein leiblicher Vater/Mutter.

Selbst wenn vorher (guter) Kontakt bestand, wird immer erst auf Antrag nach Aktenlage entschieden.
Dabei sind zwei Punkte laut OLG ausschlaggebend, ob der Kontakt weiterhin bestehen muss oder nicht:

- das Erziehungsrecht der Eltern geht immer vor und muss zwingend respektiert werden,
- wird das Kind in einen Loyalitätskonflikt gebracht (zb durch negative Äußerungen etc)

Sind diese beiden Punkte erfüllt, geht ein Gericht davon aus, dass der Kontakt, selbst wenn er vorher bestanden hat, nicht dem Kindeswohl dienlich ist und die Großeltern ziehen dann IMMER den kürzeren. Weitere Anträge/Revisionen können danach vom Gericht "einfach" abgelehnt werden.

Darüber sind sich so einige Großeltern nicht bewusst, wenn sie mit "ihrem Recht" drohen.

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Wie kommst du denn auf die Idee dass sie dir rechtlich was tun könnte?
Nix würde sie von mir erfahren. Reden würde ich auch nicht mehr mit ihr. Basta

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Nein, es ist natürlich nicht ihr gutes Recht.
Und sie kann auch nichts einfordern.
Mit welcher Begründung denn ?
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die dich zwingen würden, deiner Mutter Zugang zum Enkelkind zu gewähren.

Frag dich, ob es für dich und das Kind gut und wichtig wäre, Kontakt zu deiner Mutter zu halten.
Wenn nicht, lass es.
Lass dich nicht schon wieder in eine unterlegene Rolle drücken.

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"Auf der einen Seite weiß ich, ist es ihr gutes Recht und sie kann es sogar einfordern (geht tatsächlich vom Gesetz her)"

Bei solchen Sätzen frag ich immer:
Wo steht das?

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Ich weiß welches Recht du meinst, weil ich mein Recht als Tante eingeklagt habe.
Aber deine Mama hat da GAR KEIN Recht drauf.
Es besteht keine Beziehung und keine Bindung.

Bei mir und meiner Nichte bestand eine sehr enge Bindung, die sowohl meine Schwester, als auch ich nachweisen konnten. Hier wollte der KV den Kontakt zu unserer Seite der Familie verbieten. Hat eine ganz andere Geschichte warum meine Nichte zeitweise bei ihm war.
Ich habe auch vor Gericht gewonnen, aber eben weil sie teilweise wie mein Kind aufgewachsen ist.

Und zu deiner eigentlichen Frage: nein würde ich ihr nicht mitteilen. Mein Vater/Erzeuger bekommt von mir auch keinerlei Information. Er sieht mich dann irgendwann mit Kinderwagen rumlaufen und fragt meine verlogene Familie aus, die aber eben auch keine Informationen mehr über mich bekommen, bis auf den wachsenden Babybauch😉

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Aaahhh ok. Dann hatte ich das falsch verstanden.
Ich hatte was von einem Umgangsrecht der Großeltern gelesen, aber dass da eine Bindung vorhanden gewesen sein muss, dass wusste ich nicht.
Danke 😅

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Bitte😉

Ne ne da brauchst du keine Sorgen haben.

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Schlafende Hund soll man nicht wecken. Ich würde ihr nichts erzählen.

Alles Gute!

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Wie mehrfach geschrieben - sie hat kein Recht, von der SS zu erfahren oder Kontakt zum Kind zu haben. Sie erfüllt da null die Voraussetzung 😊

Ich würde ihr nichts sagen und absolut keinen Kontakt aufnehmen. Sollte sie es erfahren (wird sie vermutlich) und will Kontakt, würde ich es rigoros abblocken.

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Nö, ich würde alles so lassen wie es ist und sie nicht informieren.

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Danke schön ihr Lieben! 🥰