KV wird nach der Geburt zurück ins Ausland gehen

Hallo Community,
ich habe da eine Frage die mich sehr beschäftigt.
Ich bin in der 13. SSW und mein Partner (nicht verheiratet) hält sich derzeit noch im Ausland (Rumänien) auf.
Er wird im September zu mir nach Deutschland kommen und hier bis nach der Geburt arbeiten. Wenn das Kind zur Welt gekommen ist und alle Papiere erledigt sind wird er wieder zurück nach Rumänien gehen und der Plan ist, dass ich auch mitkommen werde. Ich habe geplant Elterngeldplus zu beantragen damit ich längere Zeit mit Kind und Vater verbringen kann. Ich werde aber auch regelmäßig zu meinen Eltern nach Deutschland kommen und auch hier viel Zeit verbringen. Wenn mein Freund zurück nach Rumänien geht, wird er keine deutsche KV und keinen deutschen Wohnsitz mehr haben. Muss ich bei den Anträgen auf Kindergeld, Elterngeld, etc etwas beachten, da er sich ja nur noch bis 2 oder 3 Monate nach der Geburt in Deutschland aufhalten wird, nicht mehr berufstätig sein wird und kein Einkommen mehr erzielt?
LG und ich hoffe es ist jemand in der gleichen Situation und kann mir weiterhelfen.

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Ich möchte hier kein Besserwisser sein, aber lass Dich da mal lieber (anwaltlich) beraten. Du verlierst deinen Anspruch auf Elterngeld, wenn ins Ausland ziehst. Hier kommt es nicht darauf an, ob Du noch irgendwo gemeldet bist sondern darauf, wo Du dich tatsächlich den Großteil der Zeit aufhälst. Kindergeld bekommst Du auch nur wenn Du in Deutschland weiterhin steuerpflichtig bist z.B. wenn Du noch Mieteinnahmen hast.

Dein Partner sollte sich um eine Krankenversicherung kümmern. Wenn er aufhört zu arbeiten, ist er nicht mehr krankenversichert. Wovon möchte er denn in der Zeit leben? Von Ersparnissen?

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Und nicht zu vergessen, dass im Falle einer Trennung die jeweiligen Rechte (Sorgerecht, Aufenthalt des Kindes etc) des Landes gelten und nicht deutsches Recht.

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Guter Einwand,

an TE:
Eine gute vertragliche familienrechtliche Regelung vor einem deutschen Notar, der auch berät, ist sinnvoll. U.a. zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht. für die Beziehung zwischen Euch könnt ihr das sicher regeln, ob der EU-Gesetzgeber da auch eine Wahl für das Kind erlaubt, weiß ich nicht.

Geregelt ist das vermutlich in der Verordnung "Rom III"

Weitere Frage: wollt ihr eine Staatsangehörigkeit zu beiden Staaten?

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Moin,
also für ihn ist es erstmal egal.
Elterngeld darf nur beziehen, wer seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat! So wie du es formulierst, wird die Elterngeldstelle deinen Wohnsitz vermutlich auf Rumänien festlegen und die Besuche bei deinen Eltern eben als Besuch werten. Dann hast du keinen Anspruch.
Bei Kindergeld sieht es etwas anders aus und bei der KV weiß ich es nicht.

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Beachte dass das Bundessozialgericht im März 2021 entschieden, dass Elterngeldanspruch nur dann besteht, wenn der dauerhafte „Schwerpunkt der Lebensverhältnisse“ mindestens annähernd gleichwertig zwischen Ausland und Inland verteilt ist.

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Abenteuerliche Geschichte. Wie muss man sich denn "hier bis nach der Geburt arbeiten" vorstellen? Macht er dann einen auf Amazon Fahrer? Und wieso will er dann nach Rumänien zurück und was machst du mittelfristig in dem Land?

Ansonsten: such dir dringend Beratung bzgl. Elterngeld. Natürlich könntest du auch in Rumänien sein und als Adresse die deiner Eltern angeben. Aber das wäre halt Sozialbetrug. Reicht schon, wenn man ne geschwätzige Mutter und missgünstige Nachbarn hat, damit sowas rauskommt.

Bearbeitet von Angina
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Geil, dass "der Rumäne" natürlich nix kann und maximal Paketbotenjobs machen kann.
Vorurteile? Haben wir nicht!

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Dann ersetze Amazon Fahrer meinetwegen durch Herzchirug oder Anwalt.

Das sind ja so typische Jobs, die man kurzfristig für ein paar Wochen findet.

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Bitte gehe unbedingt wenn nicht zum Anwalt, dann wenigstens zu einer Beratungsstelle der Caritas o.ä. - Du rennst sonst sehenden Auges in eine ungewisse Zukunft und stehst ganz schnell mittellos da.
LG Moni

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Wie muss man sich das vorstellen?
Hat er in Rumänien dann sofort (wieder) einen Arbeitsplatz, damit er für euch 3 sorgen kann?
Du wirst in seiner Heimat wahrscheinlich keiner Arbeit nachgehen, oder?
Sprichst du die Sprache? Wie soll euer Leben dort aussehen?

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Sorry, aber das sind alles Fragen, die es zur Beantwortung der Fragen der TE gar nicht benötigt.
Wäre urbia ein Dorf, würdest du hier 1A Dorf-Tratsch betreiben.

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Du darfst Beiträge, die dir nicht gefallen gerne ignorieren.

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Möchte ergänzend noch fragen, ob du die Sprache und das Umfeld bereits kennst?

Ansonsten kann es so alleine mit Baby zu Hause in einem fremden Land ohne Familie und Freunde und Sprachkenntnisse ziemlich einsam werden.

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Noch eine Stimme für Anwalt oder mindestens Beratungsstelle.

(Achtung, ich bin Laie, aber ein paar Denkanstöße für dich!)

Ich deute das jetzt mal um und sage, du wohnst ja dann bei deinen Eltern und machst Urlaub bei deinem Mann - schon hast du Anspruch 🙃 du musst mindestens 180 Tage im Jahr in Deutschland verbringen, damit du hier wohnst.

Wenn du alleine wohnst, giltst du als alleinerziehend und kannst längere Elternzeit beantragen. Ob das auch gilt, wenn du bei deinen Eltern wohnst und wie die Monate mit einfließen, in denen dein Mann da ist, weiß ich nicht...

Alternativ könnte dein Mann ebenfalls in den Monaten, in denen er in Deutschland ist, Elterngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass er seinen Wohnsitz in Deutschland anmeldet. So würde er zumindest 300€ im Monat bekommen. Vielleicht sogar mehr, je nachdem wie hoch sein Gehalt bis zur Geburt ist. 300€ sind das Minimum.

Krankenversicherung für ihn ist so ein Thema... Wenn er in der Zeit bis zur Geburt offiziell arbeitet und nicht schwarz, wäre er ja als Arbeitnehmer pflichtversichert und würde das auch in seiner Elternzeit bleiben, ohne was einzahlen zu müssen. (nicht persönlich nehmen, dass ich Schwarzarbeit anspreche - ich gehe einfach mal von meinem ausländischen Bekanntenkreis aus 😉)

Ich weiß nicht, wie Rumänen krankenversichert sind, manche Länder krankenversichern ja auch einfach alle Staatsangehörigen... Wenn er da schon ne gute rumänische Krankenversicherung hat, braucht er natürlich keine Deutsche in der Elternzeit zusätzlich... Mit Rumänien kenn ich mich nicht aus, wie das da läuft.

Eine Heirat schließt ihr aus, oder?
Sprichst du rumänisch?
Warst du schon mal dort?
Kennst du die dortige Kultur? Insbesondere bezüglich Babys?
Lebt ihr dort mit Familie zusammen?

Wie sind die Wohnverhältnisse? Sind die nach deutschen Standards "säuglingstauglich"? Warmwasser, sanitäre Einrichtungen, Hygiene? Heizung bzw. Klimaanlage?

Auch das nicht persönlich nehmen... Ich kenne die Verhältnisse in Süditalien und muss dir sagen, den Sommer hätte ich dort nicht verbringen wollen 😉

Wie sieht es dort aus mit Kinderärzten? Impfungen? Krankenhäuser?

Wenns dann an Beikost und Co geht: informier dich, wie das dort in der Regel gemacht wird. Erfahrungsgemäß bekommt man nicht unbedingt solche Gläschen etc wie hier. Z.b. musste man in Süditalien die halbe Welt auf den Kopf stellen, um ein Gläschen karottenbrei zu bekommen... Dee Beikoststart läuft doet einfach traditionell anders!

Denk auch an deine Rückbildung! Ich hab nen deutschen Rückbildungskurs online mitgemacht.

Das wars erst mal von mir 😊

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Hey liebe TE!

Noch eine Stimme zur anwaltlichen Beratung.

Zum EG wurde genug gesagt.
Nehmen wir an, du wärst die Rumänin und würdest zu deinem Freund nach Deutschland ziehen. Wenn du dann final wieder nach Rumänien ziehen möchtest, könnte das ein Problem werden. Selbst Umzüge von 80km werden hier schon zum Problem, wenn de Kv dem nicht zustimmt.
Überleg es dir gut.

Liebe Grüße
Schoko