Beschluss richtig deuten. Hilfe

Guten Tag,
Ich habe ein Problem.
Und zwar habe ich einen Gerichtsbeschluss bekommen den ich leider nicht recht verstehe.

Bevor ich weiter darauf eingehe zeige ich erst einmal worum es geht.


hat das Amtsgericht Hamm auf die mündliche Verhandlung vom 14.03.2023
durch den Richter am Amtsgericht
( Name des Richters )

beschlossen

Dem Antragsgegner wird verboten

Die Kinder sich nicht zu nähern… dann alle Details wie viel m Abstand, keine Anrufe usw.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Kosten werden weder erhoben noch erstattet

Der Verfahrenswert wird auf 4.000 Euro festgesetzt.


Gründe:
Der zulässige Antrag ist gemäß § 1666 Absatz 1 und Absatz 3 BGB begründet, weil nach den vorliegenden Erkenntnissen zu besorgen steht, dass der Antragsgegner als Kindesvater nicht ausschließbar eine tatsächliche Gefährdung für das Wohl der beiden gemeinsamen Kinder der Beteiligten darstellt. Konkret ergibt sich die Gefährdung aus dem unwidersprochenen Sachvortrag der Antragstellerin und Kindesmutter sowie aus den Berichten der Beiständin.


Meine Frage was bedeutet direkt unter den Details was verboten wird :

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen

Darf ich mich jetzt wieder meinen Kindern nähern oder nicht ?

Es ist alles sehr kompliziert weil meine Ex Freundin aus Eifersucht alles mögliche erfindet und fälscht damit ich meine Kinder nicht mehr sehe. Ich habe gehofft das ,dass Gericht es erkennt das so gut wie alles nicht zutrifft.

Ich war nicht Anwesend(Krankheitsbedingt)

Meine Ex Freundin meldete sich jetzt bei mir und sagte sie hätte diesen Beschluss nie bekommen obwohl ich mir sicher bin das alle den gleichen Brief und Vor allem zeitgleich bekommen. Dazu behauptete sie noch der Richter hat vor Gericht kein Kontaktverbot ausgesprochen. Obwohl ich es dem oben genannten Abschnitt anders deute.

Wenn er Kontaktverbot ausgesprochen hat und in Nachhinein in zurückgezogen hat . Was kann dies für Gründe haben ohne das ich was dazu gesagt habe?

Vielen Dank für‘ lesen und vorab für die Antwort

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Du hast Kontaktverbot, weitere Anträge wurden zurückgewiesen. Warum der Sachvortrag der Antragstellerin unwidersprochen blieb, wenn es doch gar nicht wahr sei, musst du selbst wissen. Wichtig genug, um persönlich an der Verhandlung zu erscheinen, war es dir ja anscheinend nicht. Niemand muss krankheitsbedingt auf sein rechtliches Gehör verzichten, man kann solche Termine auch verschieben.

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Ich finde es erschreckend das man sich nach 3 Monaten fragt ob man seine Kinder wieder sehen darf.
Da hat jemand wohl auch wenig interesse.

Ich wäre dann spätestens am 16.3 beim Anwalt gewesen und hätte mich beraten lassen welche Möglichkeiten es noch gibt und nicht erst 3 Monate später

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Die Verhandlung war im März. Der Beschluss wird jetzt erst gekommen sein.
Sowas dauert gerne ne weile.

Fakt ist aber: ein Kontaktverbot zu den eigenen Kindern wird nicht ohne weiteres ausgesprochen. Da muss einiges vorgefallen sein und wenn die Anschuldigungen nicht stimmen, hätte ich alles daran gesetzt um mich dagegen zu wehren, einschließlich persönliches erscheinen vor Gericht. Bis auf ne OP oder Koma gibt es da für mich keine Gründe, es nicht zu tun. Selbst bei Fieber hätte man was nehmen können 🤷‍♀️

Bearbeitet von Rapheli
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war dein Anwalt da? hast du dich entschuldigt?
wenn da steht du darfst ddich den Kinern nicht nähern ist das ein Gerichtsbeschluss, der gilt unwiderruflich
wieso warst du nicht im gericht, warst du im Krankenhaus?

Der Beschluss wurde nicht vor Gerichtr bekannt gegeben, das erfolgt immer schriftlich

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Es klingt für mich wie ein Kontaktverbot, aber irgendwas anderes, was zusätzlich beantragt worden war, wird zurückgewiesen. Ich bin aber Laie, also wer weiß. Steht da nirgends eine Telefonnummer, bei der du anrufen und es dir nochmal erklären lassen kannst?

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Du musst doch einen Anwalt haben, gerade wenn du Krank nicht vor Gericht erschienen konntest.

Ruf diesen an, mach einen Termin und dann erklärt er dir in Ruhe den Beschluss.

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Nein, du darfst dich den Kindern nicht nähern. Um zu wissen, welche Anträge hingegen zurückgewiesen wurden, müsste man wissen, was im Klageantrag der Klägerin stand. Diesen wirst du zu Verfahrensbeginn zugestellt bekommen haben.

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"Dem Antragsgegner wird verboten

Die Kinder sich nicht zu nähern… dann alle Details wie viel m Abstand, keine Anrufe usw."

Könntest du diese Passage nochmal abtippen?

Jemandem verbieten sich nicht zu nähern bedeutet, die Person darf sich nähern. Ich schätze, du hast die Passage nicht richtig abgetippt.

Bearbeitet von schokofrosch
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Definitiv, denn die Bedeutung wäre ja ein Zwang sich zu nähern 😬

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Ist es ein Vergleich? Eine Vereinbarung oder ein Beschluss? Du warst nicht vor Gericht krankheitsbedingt? Mit Attest oder ohne? Was sagt dein RA, der kann es dir doch erklären. Du bist der KV?

Es kann ein Antrag nach Gewaltschutz sein, der zurückgewiesen wurde, aber der Beschluss ergeht nach 1666 , betrifft also das Kindeswohl.

Ich habe es noch nie erlebt, dass Gerichte willkürlich Beschlüsse erlassen. Wenn du schon weißt, dass deine Ex gern Geschichten erfindet, warum bist du nicht schon viel früher konsequent dagegen vorgegangen? Warum bist du nicht zur Verhandlung erschienen? Wenn es dir wichtig ist, dann gehst du trotz Krankheit dorthin. Sofern man nicht bettlägerig mit Attest entschuldigt ist, ist man geladen. Erscheint man nicht, ergeht der Beschluss in Abwesenheit.

IdR kommt es zur mündlichen Verhandlung, wenn gegen das zuvor erlassene Kontaktverbot ein Widerspruch eingeht. D.h. du müsstest schon vorher mal Post bekommen haben.

Oder der Antrag lautete nicht auf Gewaltschutz, sondern etwas, dass wir hier nicht wissen.

Sorry, aber du weißt mehr, als du hier verrätst. Du siehst, ich habe selber mehr Fragen, als ich beantworten kann. Deine Bruchstücke helfen hier nicht weiter.

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Du hast dir vermutlich keinen Anwalt genommen, oder? Das war leider ein riesen Fehler bei so einer wichtigen Angelegenheit.

Ja, du hast ein Kontaktverbot wenn ich deinen falsch zitierten Satz richtig deute. Deine Ex hat noch mehr Anträge gestellt. In diesen Punkten wurde ihr jedoch nicht zugestimmt.

Geh bitte SOFORT zum Anwalt und lasse ihn Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Wichtig: Die Beschwerde muss beim Gericht 2 Wochen nach Zustellung bei dir eingegangen sein, also beeile dich!!

Den Beschluss hast du 100%ig mit einem gelben Brief erhalten. Das ist eine sogenannte Postzustellungsurkunde, auf der die Post das Zustellungsdatum vermerkt. Deine Ex hat ebenso einen gelben Brief bekommen, daher kann es nicht sein, dass sie ihn nicht erhalten hat.
Hebe den gelben Umschlag auf und übereiche ihn mit den anderen Unterlagen deinem Anwalt.

Also bitte sofort ab zum Anwalt. Der kann vielleicht noch etwas zu deinen Gunsten drehen. Nicht zum Gerichtstermin zu erscheinen, war die nächste große Dummheit von dir. Bitte mach so einen Quatsch nicht mehr. Wie soll denn das Gericht zu deinen Gunsten entscheiden, wenn es deine Argumente gar nicht kennt?
Wenn man selbst keine Ahnung hat, muss man die Profis ranlassen. Gerade in so wichtigen Dingen. Dafür sind wir da.
Das ist leider mal wieder so ein Fall, wo man sieht was passiert, wenn Mandanten sich selbst vertreten ohne Ahnung zu haben. Hinterher müssen wir versuchen, die Scherben wieder aufzukehren.

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst. Kannst du Prozesskostenhilfe beantragen.

VG
Eine Rechtsanwältin