Jugendamt

Hallo!

Ich möchte mich von meinen Partner trennen.

Kurz einige Randinfos: wir sind nicht verheiratet, haben ein einjähriges Kind zusammen für das wir geteiltes Sorgerecht haben und ein Haus, wo wir beide im Grundbuch stehen.

Ich möchte mich nun vorinformieren, was mir im Falle einer Trennung zustehen würde. Das Haus könnten wir uns vermutlich beide nicht leisten alleine. Ich auf jeden Fall nicht, mein Partner vielleicht mit hängen und würgen.

Mein Partner ist Vollzeit berufstätig und ich werde in vier Wochen wieder mit 30 Stunden pro Woche in meinen Job einsteigen.

Nun meine Fragen: wo kann ich mich über diese Punkte verlässlich informieren, was ich machen kann/ muss, wie ich vorgehen soll und wie ich aus der Sache raus komme?
Muss ich da zum Jugendamt?

Das Kind wird gerade eingewöhnt in die Kita hier im Ort. Müsste ich im Falle einer Trennung wohnortnah eine Wohnung suchen? Oder könnte ich in die Nähe meines sozialen Umfeldes ziehen und dort einen Kita-Platz suchen? Wäre ca. 30 km entfernt von hier.

Das Wechselmodell wird aufgrund der Arbeitszeiten meines Partners nicht funktionieren. Er ist nie vor 19 Uhr zu Hause und die Kita schließt um 16.45 Uhr. Er könnte es also nie abholen.

Unterhalt würde mir sicherlich nicht zustehen, würde ich auch nicht annehmen wollen, da ich ihn auch nicht finanziell ruinieren möchte. Ich möchte eine Trennung, die für das Kind am wenigsten schlimm ist und wo alle Beteiligten so gut es geht leben können. Aufgrund meiner Arbeitszeiten und meines Jobs werde ich eine längere Zeit nicht Vollzeit wieder arbeiten gehen können. Das haut gerade so hin mit den 30 Stunden, dass ich das Kind von der Kita abholen kann.

Ich habe gerade erst angefangen mich mit dem Thema auseinander zu setzen. Vielleicht war ja hier jemand schonmal in einer ähnlichen Situation und kann mir ein paar Tipps geben.

Mein Partner wehrt sich gegen die Trennung, allerdings nicht, weil die Liebe noch so groß ist, sondern weil er an seinem Kind hängt und keine Lust hätte das Haus zu verkaufen und eine Menge Schulden zu haben. Mir geht es genauso.


Liebe Grüße

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Hallo,

grundsätzlich ist das JA zunächst nicht unbedingt zuständig. Es sei denn, Ihr findet im Fall einer Trennung keine geeignete, einvernehmliche Lösung für die Umgangskontakte zwischen Eurem Kind und dem dann woanders lebenden Elternteil.

Da Ihr beide sorgeberechtigt seid, muss der Vater des Kindes einem Umzug vor allem dann zustimmen, wenn eine größere räumliche Distanz entstehen würde und z.B. ein Kita-Wechsel damit verbunden wäre. Auf jeden Fall muss er darüber informiert werden, alles Andere wäre im Zweifel sogar strafbar.

Euer Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt durch seinen Vater. Und auch Du hast bis zum 3. Geburtstag grundsätzlich einen Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen. Das solltest Du keinesfalls voreilig ablehnen- auch mündlich ausgesprochen kann Dir im Zweifel rechtlich das berühmte Wort "im Mund umgedreht werden".

Unabhängig von Euren Arbeitszeiten ist das Wechselmodell für ein so kleines Kind ohnehin nicht geeignet. So ein kleiner Mensch braucht einen verlässlichen Lebensmittelpunkt, regelmäßiger Kontakt zum anderen Elternteil ist wichtig, aber nicht gleich tagelang, sondern besser regelmäßig ein oder zwei Nachmittage die Woche o.ä. . Wenn sich das etabliert hat und das Kind von der gemeinsamen Zeit profitiert, kann man die Zeiten immer noch schrittweise verlängern.

Vielleicht wäre eine Trennungs- und Scheidungsberatung zunächst sinnvoll für Euch (wird von Beratungs-Zentren angeboten, z.B. Caritas oder Diakonie oder ein freies Beratungszentrum). Und bezüglich rechtlicher Fragen würde ich mich für eine Beratung an einen entsprechend spezialisierten Anwalt (Familienrecht) wenden.

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter?

Viele Grüße!

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Vielen lieben Dank für deine Antwort! Du hast mir schon sehr weitergeholfen. Ich werde dann mal bei der Caritas nach einem Termin fragen.

Ich muss jetzt erstmal schauen, wie es um meine Finanzen bestellt wäre, bevor ich mir eine Wohnung suche, die ich mir am Ende gar nicht leisten kann.

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Ich würde mich an einen Anwalt wenden.

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Im jedem Fall muss er Kindesunterhalt bezahlen. Ein Umzug von 30 km dürfte keinerlei Probleme darstellen.
Das Haus muss dann verkauft werden und auf dem möglichen Fehlbetrag (es existiert ja sicher ein Kredit), bleibt ihr dann sitzen. Oder auch nicht, wenn genug hersusspringt.
Das Kind holt er dann halt am Wochenende zu sich, in der Regel alle 2 Wochen. Und Feiertage im Wechsel oder ihr vereinbart ganz individuell was.
Ich würde einen Anwalt oder Norar zwecks Beratung aufsuchen.

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Wie kommst Du darauf das ein Umzug von 30 Kilometern kein Problem darstellen sollte? Solange der Vater einverstanden ist darf die TE mit den Kindern hingehen wohin auch immer sie will.
Aber(!), sollte der Vater nicht(!) einverstanden sein dürfte sie noch nichtmal einfach so mit den Kindern ausziehen. Alleine schon.

Sie schreibt selber ihr Mann möchte sich nicht trennen wegen(!) der Kinder, ob er dann einem Umzug von 30 Kilometern so einfach zustimmt? Hört sich nicht so an.

Und auch die 14 Tage Wochenend Regelung... Ist natürlich der Klassiker, aber selbstverständlich ist das auch nicht.

Am Ende wird es das sein was die TE zusammen(!) mit ihrem Mann beschliesst, aber einfach so voraussetzen kann sie das nicht.

Bei nicht einvernehmlicher Trennung wäre da eine Beratung wohl die beste Lösung und hoffen das die zwei sich dann einig werden.
Wenn DAS nicht klappt kann man immer noch Anwalt, Jugendamt und Co involvieren.