Erbansprüche klären wenn kein Testament da ?

Mein Vater ist gestorben. Es gab jahrelang keinen Kontakt. Meine Mutter war alleinerziehend. Er hat jung geheiratet, keine Kinder mehr bekommen mit seiner wesentlich jüngeren, neuen Frau. Diese besaß ein Haus, das wurde dann gemeinsam renoviert und viel Geld investiert. Er war selbständig und hat sein Unternehmen vor 9 Jahren verkauft. Mit Grundstück und Gewinn nehme ich an. Er hat auch zweimal Wohnungen geerbt seitens der Tanten. Nun ist es so, dass ich vor Jahren einen Brief bekam, ich soll gegen einen Betrag von x ( es war echt wenig gemessen am Vermögen) aufs Erbe verzichten. Das hatte ich abgelehnt. Nun ist der Tod seit 3 Monaten bekannt, es kommt kein Brief vom Gericht wegen dem Nachlass. Dann war wohl kein Testament da und das Vermögen immer schon an die Frau umgeleitet worden. Würdet ihr an meiner Stelle mal den Erbanspruch geltend machen ? Oder denkt ihr es ist verwerflich etwas zu verlangen wenn man offensichtlich nichts kriegen sollte.?

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Ich würde definitiv nachfragen, ja. Keine Ahnung zwar wo, aber warum nicht. Wenn nichts Gegenteiliges vorhanden ist (zumindest einen Pflichtteil solltest du erhalten), dann hast du wahrscheinlich einen Anteil verdient.

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Das zuständige Gericht ist das Nachlassgericht.

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Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Erblassers, das ist hier dein Vater. Ein Nachlassgericht gehört zum Amtgericht.

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Also vorneweg, verwerflich finde ich es nicht.
Ich hätte wohl damals die angebotene Summe angenommen und auf weitere Ansprüche verzichtet, wenn die ganze Zeit ohnehin kein Kontakt bestand. Auch wenn das eventuell deutlich unter Wert gewesen wäre, hätte ich keine Lust, meinem Vater nach seinem Ableben mehr Zeit zu widmen, als ich es zu Lebzeiten getan habe.
Wenn du nun Ansprüche erhebst, hast du eine Menge Arbeit und weißt am Ende gar nicht, ob es sich lohnt. Er hat vor neun Jahren seine Firma verkauft. Ob er dabei Gewinn gemacht hat, kannst du nur mutmaßen. Von irgendetwas muss er ja auch gelebt haben. Wieviel am Ende noch übrig war, weißt du nicht.
Du könntest ja mal beim Amtsgericht unverbindlich nachfragen, ob ein Erbschein ausgestellt wurde und du als Erbin vermerkt bist. Vielleicht dauert auch alles nur ein bisschen länger und es meldet sich noch jemand bei dir.

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Ich würde mal beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen. Wie du das machen musst. Es kann sein, dass du noch einen Anwalt brauchst.

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Nachtrag, vorallem solltest du schnell handeln. Ich weiß ja nicht wie und ob du über seinen Tod informiert worden bist und ob das nachweisbar ist, aber soweit ich weiß hast du nur eine bestimmte Zeit die Möglichkeit einen Erbanspruch ab dem Moment, da du vom Tod deines Vater informiert wurdest, geltend zu machen. Vielleicht spielt die Witwe auch einfach auf Zeit und hofft, dass du das nicht weisst. Ich kenne eine Familie die beim Notar das Uneheliche Kind nicht angegeben hat.

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Ab Kenntnis vom Erbfall hat man 3 Jahre Zeit :)

Die kurze Frist die du vielleicht im Kopf hast ist die, die du hast, um das Erbe (wegen Schulden etc) auszuschlagen.

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Ich persönlich finde es verwerflich, ich bin da aber ein gebrannte Kind. Mein Vater hatte 2 Kinder mit einer anderen Frau, die hatten Zeit seines Lebens null Interesse, kaum war er tot standen sie vor der Tür und wollten erben, da ihnen die Summe die ihnen meine Mutter anbot zu niedrig war, haben sie sie verklagt, auf der einen Seite war das gut denn so bekamen sie viel weniger Geld wie meine Mutter denen gegeben hätte, trotzdem hat das Ganze meiner Mutter sehr zugesetzt. Wenn man sich zu Lebzeiten nicht für den anderen interessiert hat, sollte man das im Tode auch beibehalten.

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Du weißt doch gar nicht, warum kein Kontakt besteht.

Ich habe auch keinen Kontakt zu meinem Vater, das habe ich mir nicht selbst ausgesucht, sondern er hat sich verdrückt. Joa. Warum sollte ich da auf einen etwaigen Pflichtanteil verzichten? Nö.

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Sehe ich anders weil ich es anders erlebt habe, aber jeder wie er denkt.
Eine Bekannte wollte ihren Erzeuger auch unbedingt beerben und hat alle Hebel in Bewegung gesetzt nach seinem Tod, tja am Schluss hat sie einen Berg Schulden geerbt, sowas nenne ich Karma 😏.

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es könnte sein, dass zerst mal ein Berliner testament gemacht wurde, das bedeutet sein Frau erbt alles und erst, wenn auch auch sie stirbt Erben die Kinder! So haben wir es festgelegt.
Wenn du erbberechtigt bist, bekommst du eine Infomation vom Gericht und die dauert locker 3 Monate.
Die Mutter meines Mannes ist im Anfang Dezember verstorben und der Brief vom gericht kam gestern.

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Auch bei einem Berliner Testament haben die Kinder ein Anrecht auf den Pflichtteil.

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Richtig. Selbst wenn man im Testament enterbt wurde als Kind, hat man einen Anspruch auf ein Pflichtanteil.

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Mich wundert, dass dass der Nachlassverwalter/Gericht o.ä. nicht auf dich zukommen. Ich dachte, dass geht automatisch, da du ja einen rechtlichen Anspruch auf das Erbe hast. Aber ich kenne mich damit auch absolut nicht aus, bin nur in ähnlicher Situation--kein Kontakt mehr zu meinen Erzeugern und im Falle des Todes wäre ich ja schon gespannt, was sie sich ausgedacht haben, um mich los zu werden #schein Aber so gar nichts zu erfahren wäre doof.
Mein Vater wird wahrscheinlich alles meinem Bruder geschenkt haben und hoffen, dass er die 10 Jahre überlebt.
Ist mir aber wurscht, ich will von denen keinen Cent.

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Die Nachricht von Nachlassgericht kam 4 Monate nach dem Tod unseres Opas. Das kann richtig lange dauern..

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Du solltest dich erstmal anwaltlich beraten lassen und schauen ob er nicht auch Schulden hat.

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Hey!
Ich habe mal gehört, dass Verwandte 1. Grades nicht benachrichtigt werden, weil man davon ausgeht, dass untereinander kommuniziert wird. Also: Nimm dir einen Anwalt und lass dich schnell und ordentlich beraten. Gerade im Hinblick auf die Frau kann es zu Konflikten kommen- daher hätte ich an deiner Stelle jemanden an meiner Seite, der meine Rechte durchboxt.

Liebe Grüße
Schoko

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Nein, auch die Kinder werden informiert. War bei meiner Mutter vor 2 Jahren auch so ☺️

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Meine Eltern wurden nicht über den Tod ihrer Eltern informiert. Der Stiefsohn meiner Freundin auch nicht. Ich glaube, da beißt sich die Katze in den Schwanz. Ich würde mich schleunigst beim Nachlassgericht melden und den Anwalt meines Vertrauens informieren. Der Nachlass meiner Großeltern war innerhalb von 2 Wochen verteilt.

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Wir hatten den selben Fall mit meiner Mutter:

Meine Mutter und ihr Vater hatten keinen Kontakt mehr. Über den Tod meines Opas hat meine Mutter vom Nachlassgericht erfahren. Mein Opa ist im Februar verstorben, der Brief vom Gericht kam erst im Juni. Um es zu beschleunigen könntest du beim Nachlassgericht selber anfragen (am Wohnort deines Vaters). Du hast definitiv einen Anspruch auf ein Erbe, selbst wenn du enterbt wurdest und das sogar in einem Testament festgehalten wurde. Wir haben das alles von einem Anwalt der auf Erbrecht spezialisiert ist regeln lassen. Du wirst definitiv einen Anwalt brauchen, weil die neue Frau deines Vaters sicher nicht freiwillig irgendwas abgeben wird.
Die neue Frau ist verpflichtet das gesamte Vermögen deines Vaters offen zu legen, dass kann sogar soweit gehen, dass sie die letzten 10 Jahre offen legen muss.
Wichtig ist wirklich, dass du den Anwalt für Erbrecht nimmst, die machen einfach den ganzen Tag nichts anderes.

Falls du noch Fragen hast, kannst du dich gerne auch privat melden.