Ausland was tun?

Guten Abend an alle,
Es geht darum.
Mein Mann und ich haben zusammen eine 15 Monate alte Tochter und ich bin schwanger. Mein Mann arbeitet im Ausland und ich bin noch bis November in Elternzeit, wohne aber noch in Deutschland. Ich arbeite eigentlich in der Pflege. Es wurde ein Beschäftigungsverbot wegen einer Risikoschwangerschaft ausgesprochen.
Eigentlich wollte ich demnächst zu meinem Mann ziehen aber da weiß ich nicht wie es mit den Ärzten ist. Meine erste Geburt war ein Kaiserschnitt und ich gehe zu 80% davon aus das die zweite auch eine wird. Deswegen ist es mir irgendwie doch lieber, das Baby in Deutschland zu bekommen.
Meine Frage ist: wäre es möglich, wenn ich hier mit meiner Tochter weiterhin gemeldet und im Beschäftigungsverbo bleibe und wir zu meinem Mann gehen? So würde ich weiterhin das mir zustehende Geld erhalten. Oder soll ich alles kündigen und auch kein Geld mehr beziehen? Gibt es da evtl. Konsequenzen. Im Ausland bekomme ich ja deutlich weniger


Danke für die Antworten und einen schönen Abend an alle.

1

Wenn du ggf. hier entbinden willst, dann lass dich alles erstmal bestehen und mach ein paar Monate Urlaub bei deinem Mann. In der Zwischenzeit kannst du dir dort die Ärzte und Krankenhäuser näher anschauen und ggf. dann entscheiden.

Solltest du da bleiben, kannst du natürlich nicht aus Deutschland sämtliche Privilegien beziehen.

2

Ich würde erstmal alles so lassen und wahrscheinlich auch die Geburt in Deutschland anstreben, sofern das geht.

3

Guten Morgen,,
Lasse Dich dazu beraten (Steuerberater) . Es hängt auch von der Dauer ab, die Du planst bei Deinem Mann zu verbringen. Das kann ziemlich kompliziert werden und ein Tag zu lang kann blöde Folgen haben.
Ich war mehrer Jahre im Ausland. Da sollte man. Aufgrund von Unwissenheit keine Fehler machen.

Viele Grüße
Laohu

4

die Frage ist doch welches AUsland!
hier in der Schweiz gäbe es z. B. keine Elternzeit. du Brauchst für jeden eine Krankenversicherung, die man selbst zahlt, auch für die KInder.

Elterngeld aus DE gibt es nur, wenn man dort einen Wohnsitz hat.
Besuche dürfen nur 3 Monate dauern, bei Überschreitung kann einem der Aufenthalt im Land verweigert werden.

Die ärzltiche Versorgung wäre hier z. B wesentlich besser