eigene Getränke im Indoorspielplatz?

Hallo,

wir wollen bald mit unseren Kindern auf einen Indoorspielplatz - allerdings steht auf der Homepage, dass man keine eigenen Getränke mitbringen soll! Ist das rechtmäßig? Ich weiß von einem Urteil, das Fitnessstudios betrifft, dort ist sowas nicht legal. Dort darf man eigene Getränke mitbringen, egal was der Besitzer sagt. Ich seh es, ehrlich gesagt, nicht ein, noch teure Getränke zu kaufen, aber die Kiddies brauchen ja was!
Habt ihr da Ahnung?
Danke schonmal für eure Antworten!

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wir haben es dennoch immer gemacht.
Wenn die preise so hoch snd,müssen die betreiber sich nicht wundern das weniger leute da sind.
Aus diesem Grund hat hier bei uns der indoor spielplatz die preise für den Eintritt ein klein wenig angebhoben,dafür darf man nun eigenes essen und trinken mit bringen.
Diana

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Meist verkaufen sie dort zb. 1 Liter Colaflaschen und Säfte. Wenn du weißt welche Marken sie Verkaufen ist es ein leichtes deine eigenen Flaschen mitzubringen. Wer soll dir beweisen das du sie nicht gekauft hast ;-)

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Hehe das mache ich genauso :-)

Wir haben 2 tolle in der Nähe.

Der eine ist im Eintritt billiger - dafür darf man keine Getränke mitbringen (mach ich dann aber trotzdem weil ich weiß was es dort gibt :-))

Der andere ist ein wenig teurer - dafür darfst Du alles mitbringen.

LG,

Happy

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hallo

bei unseren 2 spielplätzen die wir hier haben, kann man essen und trinken von daheim mitnehmen. wichtig is nur, das es keine glasflaschen oder becher sind.

lg

melli

5

Huhu!

Bei uns ist das auch bei einem so.
Als ich dann dort war habe ich das gelesen und
hatte eigene Sachen mitgenommen!

Es hat keiner was gesagt!

Versuche es und gut ist!

LG Steffi

6

Huhu !!

Arbeite selbst in einem größeren Indoorspielplatz !

Als unsere alte Chefin noch da war , durfte auch nichts mitgebracht werden und wir wurden aufgefordert den Leuten es auch zu sagen , die sich nicht dran gehalten haben .

Wenn sie es selbst gesehen hat , hat sie teilweise die Leute des Hauses verwiesen . Wenn sie es nicht einsehen wollten .

Es gab ja einen Gastrobereich !

Der neue Chef hat dann die Eintrittspreise ein wenig angehoben und dafür aber das Mitbringen von Essen und Trinken erlaubt .

Was soll ich sagen ? Die Resonanz war enorm . Sehr viel neuer Zulauf und die Gastro ging besser als je zuvor .

Auf der anderen Seite kann ich es aber auch ein wenig verstehen , die Hallen wollen betrieben werden und der Stromverbrauch für die ganzen Lüftungen für die Hüpfburgen sind schon verdammt hoch , ganz zu Schweigen von den horrenden Pachten . Es sind Geschäftsleute und es muß sich auch rechnen .
In einem Restaurant nimmt man ja auch keine eigenen Speisen und Getränke mit .


Ich habe immer beide Augen zu gemacht , habe die Leute nicht ermahnt .

Soll ich dir was sagen ?

Bevor ich da angefangen habe zu arbeiten , habe ich immer ein Getränk gekauft um einen Becher zu haben und dann hab ich auch immer unter dem Tisch in einem Korb Wasser dabei gehabt !!!

Böse wie ich war ;-)

LG Dany

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von so einem urteil habe ich nie gehört, würde mich aber auch mal interessieren... wir haben uns immer einer kleinen übertreibing beholfen, wenn mal jemand fragte, kam bisher nur einmal vor: wir haben dann eben allergiker, die nicht alles dürfen, somit muss ich ja was mitbringen, weil ich ja nicht weiß ob es dort etwas gibt das die kinder dürfen außer wasser, was ja keum ein kind mag...

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Bei uns gibt es auch 2 in näherer Umgebung:
Einen mit höheren Eintrittspreisen, wo man seine Getränke auch selbst mitnehmen kann.

Und einen kleineren, geführt von einer gemeinnützigen Organisation die kranken Kindern Delphintherapie ermöglicht.
Da sind eigene Getränke nicht erwünscht. Und ich schmuggele dort auch keine hinein! Denn an den 1,50€ für den Liter Limo soll ein Ausflug nicht scheiteren .
Bei einem gemeinützigen Verein mit dieser Zielsätzung fände ich es auch schäbbig die dort ehrenamtlich Arbeitenden Mitarbeiter um ihren Gewinn zu betrügen. Was wäre ich denn sonst für ein Vorbild für meine Kinder?

Scully

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Hier das Urteil, das du meintest:

Die Verbraucherzentrale Brandenburg kritisiert diese weit verbreitete Praxis schon seit langer Zeit und ging dagegen gerichtlich vor. Aber erst auf die Berufung der Verbraucherschützer hin hat nunmehr das Oberlandesgericht Brandenburg an der Havel mit Urteil vom 25.06.2003 (AZ: 7 U 36/03) dieser gängigen Praxis, hier eines Sportstudios in Frankfurt (Oder), einen Riegel vorgeschoben:

Dieses darf eine solche Klausel in seinen Verträgen zukünftig nicht mehr verwenden, da nicht gewährleistet ist, dass die angebotenen Getränke stets zu angemessenen Preisen erworben werden können.

Kann ich mir nicht vorstellen, dass für einen Indoor-Spielplatz andere Gesetzmäßigkeiten gelten, denn die Problematik ist ja offensichtlich die selbe.

Viele Grüße
Conny A.