Nachteilausgleich - wie stehen die Chancen?

Ich studiere derzeit Wirtschaftswissenschaften an der Universität. Ich habe als Kind, die Sonderschule besucht.
Aufgrund der Lernbehinderung ging ich auf die Förderschule.

Kann ich einen Nachteilausgleich vom Arzt bekommen?

Ich kann meine Förderschulzeugnisse dem Arzt zeigen.
Ich kann mich manchmal nicht konzentrieren.

Als Kind war ich beim Psychologe - der meine Konzentrationsschwäche feststellte. Jedoch habe ich diese Dokumente nicht mehr.

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Hallo,

zu allem anderen kann ich nichts sagen - aber der Psychologe müsste noch Unterlagen haben. Eine Akte über dich.
Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre. Selbst wenn die knapp überschritten sind, könntest du Glück haben - wer durchforstet schon jedes Jahr alte Akten, nur, um welche zu vernichten?

Wenn seine Praxis von jemand anderem übernommen wurde, übernimmt diese auch die Akten.
Da kann man sich im Zweifelsfall bei der Ärztekammer erkundigen, welche das ist.

Viel Erfolg.

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Ich bin jetzt bisschen irritiert.............

Ich bin schon immer der Meinung gewesen, das nur die Menschen studieren sollten, die es halt auch können sollten. Die anderen machen eine Ausbildung, oder gehen direkt in die Produktion arbeiten.

Und ganz ehrlich, würdest Du mir die Förderschulzeugnisse zeigen, würde ich lachen, aber eher vor Verzweiflung........

Es muß kein Mensch studieren, das ist freiwillig. Bist Du nicht schlau genug, kannst Du halt nicht studieren.

Dann brauchst Du halt länger.

Dann kannst Du nicht nebenher arbeiten oder feiern gehen, wenn dir die Konzentration fehlt.

Dann ist das nichts für Dich !

Du willst erwachsen sein und studieren, dann hast Du dir doch schon die Tipps und Tricks erarbeitet, die es dir ermöglichen. Klappt es nicht, geht es halt nicht.

Nachteilsausgleich ist was für Schulkinder. Schulpflicht besteht, studieren ist freiwillig, und es sollte nicht jedem hergelaufenem Hans und Franz ermöglicht werden. Sondern nur die, die es auch packen. Mit den Strategien, die man sich, im laufe der Jahre, angeeignet hat.

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Das hat nichts mit "drauf haben “ zu tun. Der Nachteilausgleich dient, dazu, um die Defizite für Behinderte auszugleichen. So auszugleichen, dass die Betroffenen gleichauf mit ,,normalen Studenten“ sind. Es soll Behinderte, die Nachteile durch ihre Behinderung erleiden - auch die gleichen Chancen ermöglichen.

,,Unter Nachteilsausgleich versteht man im deutschen Sozialrecht „Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen“.

,,Es muß kein Mensch studieren, das ist freiwillig. Bist Du nicht schlau genug, kannst Du halt nicht studieren.“

Das hat rein gar nichts mit "schlau“ zu tun. Wenn man das Abitur (Hochschulzulassung) verfügt, kann man studieren. Fertig.



,,Dann kannst Du nicht nebenher arbeiten oder feiern gehen, wenn dir die Konzentration fehlt.

Dann ist das nichts für Dich !“



Ich frage mich ernsthaft, warum du das Leben einfach vorstellst. Deine Sichtweise ist mit rechtsstaatlichen und sozialen Aspekte unserer Gesellschaft unvereinbar. Das ist rechtsgerichtetes und totalitäres Geschwurbel.
Wer hat von Feiern geredet? Wie kommst du auf diese unsinnige beleglose Unterstellung?


,,Nachteilsausgleich ist was für Schulkinder. Schulpflicht besteht, studieren ist freiwillig, und es sollte nicht jedem hergelaufenem Hans und Franz ermöglicht werden. Sondern nur die, die es auch packen. Mit den Strategien, die man sich, im laufe der Jahre, angeeignet hat.“

Nachteilausgleich wird in sämtlichen Hochschulen angeboten. Fast jede Hochschule hat eine Abteilung für Behindertenbeauftragten.

Surprise. Es ist gesetzlich festgelegt.

,,Der Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen und chroni­schen Krankheiten ist vielfach gesetzlich verankert:
im Grundgesetz,
im Hochschulrahmengesetz,
in den Landeshochschulgesetze,
in Prüfungsordnungen und
in der UN-Behindertenrechtskonvention.

Grundgesetz (GG), Artikel 3 und Artikel 20
Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen – auch im Stu­dium – ergibt sich schon aus den Artikeln 3 und 20 des Grundgesetzes. Hier sind der Gleichheitsgrundsatz, das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen und das Sozialstaatsprinzip festgeschrieben.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (...) Niemand darf wegen seiner Behin­derung benachteiligt werden.“ (Artikel 3 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz)
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ (Artikel 20 Grundgesetz) "

https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-gesetzliche-verankerung

Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben einen rechtlichen Anspruch darauf, unter angemessenen Bedingungen Studienleistungen und Prüfungen chancengleich zu erbringen.

Wahrscheinlich hast du nicht mal einen Hochschulabschluss. Andernfalls würdest du nicht so schlußfolgern.

Es ist übler und rechtsgerichteter Zynismus, dies als ,,es sollte nicht jedem hergelaufenem Hans und Franz ermöglicht werden“ zu titulieren.


Ein Stephen Hawking in Rohlstuhl würde nach deiner Politik keine Chance bekommen. Nach dem Motto ,,Pech gehabt“.

Entweder kommt dein Kommentar durch Ahnungslosigkeit zustande, oder du vertrittst verfassungsfeindliche Ansichten.

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Wende dich am Besten an einen Psychiater. Du brauchst ein Attest mit einer klaren Diagnose.